Bewerbung & Beratung

Checkliste

1. Studiengang aussuchen

Siehe Studienangebot der TU Clausthal. Um einen Master-Studiengang studieren zu können, muss zunächst ein Bachelor-Abschluss erworben werden, d.h. wer noch über keinen Studienabschluss verfügt, muss zunächst einen Bachelor-Studiengang belegen.

2. Zulassungsberechtigung prüfen

Für alle Bachelor-Studiengänge an der TU Clausthal genügt eine Hochschulzulassungsberechtigung. Das Abitur stellt u.a. eine solche Berechtigung dar. Es existieren jedoch auch andere Wege, eine Hochschulzulassungsberechtigung zu erhalten.

Für Master-Studiengänge gelten teilweise bestimmte Bedingungen (siehe Zulassungsordnungen). Gleiches gilt für Master-Weiterbildungsstudiengänge (siehe Prüfungsordnungen).

Für Bildungsausländer, d.h. für Personen, die ihre Hochschulzulassungsberechtigung nicht an einer Schule in Deutschland erworben haben, gelten einige besondere Regelungen.

3. Fristen

Das Portal für Online-Bewerbungen für das Wintersemester 2025/26 wird zum 23. Mai 2025 freigeschaltet. Ab dann können Sie sich für ein Studium an der TU Clausthal im Wintersemester bewerben.
Die Bewerbungsfrist für Bachelor-Studiengänge läuft für das Wintersemester bis zum 15. Oktober 2025. Für Master-Studiengänge ist die Bewerbungsfrist der 1. Oktober 2025.
Ab dann sind keine Bewerbungen mehr möglich. In den Zulassungsordnungen der Master-Studiengänge können darüber hinaus weitere Regelungen festgelegt sein.

Die Bewerbung für ein Studium im Sommersemester 2026 ist voraussichtlich ab dem 25. November 2025 möglich.

4. Online-Bewerbung

Sie führen eine Online-Bewerbung durch.

5. Dokumente

Für die Bearbeitung der Bewerbung werden einige Dokumente benötigt (z.B. Zeugnisse). Welche Dokumente jeweils benötigt werden, wird während der Online-Bewerbung angezeigt. Bitte schicken Sie diese Dokumente an die während der Online-Bewerbung angezeigte Adresse.

Das Studenten-Meldeverfahren der Krankenkassen ab 2022

Ab 01.01.2022 muss der Datentransfer zwischen Hochschulen und Krankenkassen in beide Richtungen ausschließlich elektronisch stattfinden. Dieses elektronische Verfahren löst das bisherige Papierverfahren ab und kann einen zeitlichen Verzug bei der Meldung verursachen. Innerhalb des Studenten-Meldeverfahrens (SMV) werden meldepflichtige Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen ausgetauscht: Die Hochschulen senden Informationen zu Beginn und Ende des Studiums der versicherten Studierenden an die Krankenkassen. Die Krankenkassen melden der Hochschule beispielsweise den Versicherungsstatus, Krankenkassenwechsel und Informationen zu noch ausstehenden Krankenkassenbeiträgen.

Eine Bestätigung über den Versicherungsstatus (pflichtversichert oder befreit) ist Voraussetzung für eine Einschreibung an der TU Clausthal. Kontaktieren Sie bitte im Rahmen der Online-Immatrikulation Ihre Krankenkasse und geben Sie die Absendernummer der TU Clausthal H0000873 an. Die Krankenkasse sendet dann die erforderliche Meldung an uns.

6. Rückmeldung der TU Clausthal abwarten

Sie erhalten eine Rückmeldung über die erfolgreiche Bewerbung. Während Sie warten, können Sie sich bereits zu einem Vorkurs anmelden, über einen BaföG-Antrag nachdenken und auf Wohnungssuche gehen.

7. Einschreibung & Studienstart

Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie weitere Informationen zu Ihrem Studium an der TU Clausthal. Wenn Sie ihren Studienplatz annehmen möchten, überweisen Sie bitte den in dem Zulassungsbescheid angegebenen Semesterbeitrag und reichen Sie ggf. die in dem Bescheid angegebenen Dokumente nach. Wenn diese Dokumente vorliegen und der Semesterbeitrag überwiesen wurde, werden Sie eingeschrieben und können sich bei einem Hochschulwechsel nun auch gefahrlos bei Ihrer vorherigen Hochschule exmatrikulieren.

Internationale Studieninteressierte

Erfahren Sie hier mehr zum Thema Bewerbung für internationale Studieninteressierte.