Gebühren
Für bestimmte Amtshandlungen und Leistungen der Landesverwaltung sind nach den u. g. Bestimmungen Kosten (Gebühren und Pauschbeiträge für Aulsagen) zu erheben. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus dem Verwaltungskostengesetz und dem Kostentarif aus der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen - Allgemeine Geschäftsordnung (AllGO) in der jeweils gültigen Fassung.
Nähere Informationn finden sie hier: https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/gebuhren/verwaltungskosten--gebuehren-1609.html.
An der Technischen Universität Clausthal werden folgende Gebühren/Pauschbeträge erhoben:
Stand: Juni 2021
Abschriften, Durchschriften und andere Vervielfältigungen | |||||
Fotokopien | schwarzweiß, je Seite bis zum Format DIN A4 | 0,60 € | |||
Schreibauslagen | Schreibauslagen, je Seite, unabhängig von der Art der Herstellung, in derselben kostenpflichtigen Angelegenheit bis zum Format DIN A3, | 0,60 € | |||
| für jede weitere Seite | 0,17 € | |||
| zzgl. ggf. Portokosten | s. Portokosten | |||
Amtliche Beglaubigungen, Ausstellung von Bescheinigungen und Zeugnissen | |||||
Beglaubigungen | Je Urkunde | 6,00 € | |||
Erstellung von beantragten Zweitschriften (Zweitausfertigungen/ Bachelorzeugnisse, | Neueren Datums | 25,00 € | |||
Älteren Datums | 50,00 € | ||||
Bescheinigungen | Übersicht über bestandene Leistungen / Übersicht über alle Leistungen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) ab dem 5. Exemplar je | 4,00 € | |||
Individuelle Bescheinigungen über z. B. Studieninhalte, Studienverläufe u. ä. sowie Amtliches Siegeln von Dokumenten zur Verwendung im Ausland | Je nach Aufwand – pro angefangene Viertelstunde | 14,25 € | |||
Gewährung von Akteneinsicht | |||||
Gewährung von Akteneinsicht | nach Zeitaufwand, jedoch mindestens | 14,00 € | |||
| bei Versendung von Akten, | 12,00 € | |||
a) Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn die Akteneinsicht in einem laufenden Verfahren an Verfahrensbeteiligte gewährt wird. | |||||
Portokosten | |||||
| National | 1,60 € | |||
| International | 3,70 € | |||
| Übergabe-Einschreiben | 2,65 € | |||
| Einwurf-Einschreiben | 2,35 € | |||
| zzgl. ggf. weiterer Kosten bei Eilzustellung etc. | Bei Bedarf über Poststelle zu klären. |