Gebühren

Für bestimmte Amtshandlungen und Leistungen der Landesverwaltung sind nach den u. g. Bestimmungen Kosten (Gebühren und Pauschbeträge für Auslange) zu erheben. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus dem Verwaltungskostengesetz und dem Kostentarif aus der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen - Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) in der jeweils geltenden Fassung zu erheben.

Nähere Informationen finden Sie hier:

https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/gebuhren/verwaltungskosten--gebuehren-1609.html

Stand: Oktober 2023

 

Abschriften, Durchschriften und andere Vervielfältigungen

 

Fotokopien

schwarzweiß, je Seite bis zum Format DIN A4
für die ersten 50 Seiten

0,60 €

Schreibauslagen

Schreibauslagen, je Seite, unabhängig von der Art der Herstellung, in derselben kostenpflichtigen Angelegenheit bis zum Format DIN A3,
für die ersten 50 Seiten

0,60 €

 

für jede weitere Seite

0,17 €

 

zzgl. ggf. Portokosten

s. Portokosten

 

Amtliche Beglaubigungen, Ausstellung von Bescheinigungen und Zeugnissen

 

Beglaubigungen

Je Urkunde

6,00 €

Bescheinigungen

Übersicht über bestandene

Leistungen / Übersicht über

alle Leistungen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

ab dem 5. Exemplar je

4,00 €

 

Individuelle Bescheinigungen über z. B. Studieninhalte, Studienverläufe u. ä. sowie                                                

Amtliches Siegeln von Dokumenten zur Verwendung

im Ausland

Je nach Aufwand – pro angefangene Viertelstunde

14,50 €

Erstellung von beantragten Zweitschriften (Zweitausfertigungen/
Beglaubigte Abschriften) von Abschlussdokumenten

(Bachelor- oder Masterzeugnisse oder
 -urkunden, Transcript of Academic Records, Diploma Supplements; Zeugnisse über die Diplomvor- oder Diplomhauptprüfung, Diplomurkunden)

Je nach Aufwand – pro angefangene Viertelstunde

14,50 €

 

Gewährung von Akteneinsicht

 

Gewährung von Akteneinsicht

nach Zeitaufwand, jedoch mindestens

14,00 €

 

bei Versendung von Akten,
je Sendung zuzüglich

12,00 €

a) Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn die Akteneinsicht in einem laufenden Verfahren an Verfahrensbeteiligte gewährt wird.
b) Die Aufwendungen, die Dritten für die Versendung der Akten zu zahlen sind, sind in der Gebühr nicht enthalten und gesondert als Auslagen zu erheben.

Portokosten
(Stand: Januar 2022)

 

Großbrief Inland

(bis 500 g)

1,60 €

 

Großbrief International

(bis 500 g)

3,70 €

 

zusätzlich zum Porto:

Einschreiben-Einwurf

 

2,35 €

 

Einschreiben

2,65 €

 

Einschreiben-Eigenhändig

4,85 €

 

Einschreiben Rückschein

4,85 €

 

Einschreiben International

3,50 €

 

zzgl. ggf. weiterer Kosten bei Eilzustellung etc.

Wird bei Bedarf über Poststelle im Hause geklärt.