Legalisation von Urkunden

Bitte reichen Sie den entsprechenden Antrag bei uns ein (falls der Antrag von einer Firma im Auftrag des Antragstellers eingereicht wird, ist die entsprechende Vollmacht beizufügen).

Im Regelfall nehmen wir die Vorbeglaubigung anhand einer von uns beglaubigten Kopie vor und übersenden diese dann zur Legalisation an die Polizeidirektion Braunschweig, welche sich dann mit Ihnen in Verbindung setzt.

Bei Zweitausfertigungen sollte Ihnen bewusst sein, dass diese unter Umständen sehr lange Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen können und nicht gewährleistet werden kann, dass diese überhaupt noch ausgestellt werden können, da die originalen Unterschriften eingeholt werden müssen.

Bitte Informieren Sie sich vor der Einleitung des Legalisationsverfahrens bei der Botschaft oder Konsulat des jeweiligen Landes, welche Stufe der Beglaubigung bzw. welche endbeglaubigende Behörde beteiligt werden muss und beachten Sie außerdem, dass wir Vorbeglaubigungen nur für von der TU Clausthal ausgestellte Dokumente vornehmen können.

Legalisationsverfahren und „Haager Apostille“

Die Legalisation ist ein förmliches Verfahren mit dem Ziel, dass eine öffentliche Urkunde (z. B. der TU Clausthal) im Ausland mit den dort geltenden Rechtsvorschriften anerkannt und einer entsprechenden Urkunde in diesem Land gleichgestellt wird.

Im Rahmen dieses Verfahrens werden durch diplomatische oder konsularische Vertretungen des jeweiligen Staates die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft - in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und die Echtheit des Siegels bestätigt (Definition vgl. Haager Übereinkommen zur Befreiung ausl. Urkunden von der Legalisation).

Weitere Informationen zum internationalen Urkundenverkehr finden Sie auf den entsprechenden Webseiten des Auswärtigen Amtes.