Bafög

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG) erhalten deutsche Studierende während der Regelstudienzeit staatliche Unterstützung, sofern das Einkommen der Eltern und das eigene Einkommen und Vermögen gewisse Grenzen nicht überschreitet. Auch für ausländische Studierende ist unter gewissen Voraussetzungen eine Förderung nach dem BAföG möglich. Die eine Hälfte der Förderung ist ein Studienzuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehn gewährt, welches ab 5 Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit in Raten oder am Block zurückzuzahlen ist. Wenn Sie den Darlehnsanteil am Block zurückzahlen oder zu den 30% Jahrgangbesten Ihres Studiengangesgehören oder aber Ihre Studium bereits vor Ende der Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie weitere Nachlässe.

Einen BAföG-Antrag zu stellen, lohnt sich also immer. BAföG-Anträge können Sie bei dem Studierendenwerk  stellen, dort können Sie sich auch in Bezug auf Ihr BAföG beraten lassen. Auf der Seite www.bafoeg-rechner.de finden Sie außerdem viele weitere Informationen zum BAföG sowie die Möglichkeit, die Höhe Ihres BAföG-Anspruch bereits vorab zu ermitteln. Antragsformulare stehen unter auf den Seiten des BMBF zum Download bereit. Lassen Sie sich von den Mitarbeitern der Abteilung Studienfinanzierung beim Studierendenwerk über Ihre eigenen Ansprüche beraten.