Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Die Technische Universität Clausthal ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und ihre Anwendungen im Einklang mit den Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich regelmäßig austauscht.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

1.) www.tu-clausthal.de und Subdomains, aber nicht für weitere Webseiten und Subdomains, die nicht über das zentrale Web Content-Management-System der TU Clausthal angeboten werden.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

2.) Weitere Anwendungen und Applikationen:

Da die TU Clausthal auf ihren Internetseiten eine große Anzahl von Online-Diensten und elektronischen Ressourcen von Drittanbietern zur Verfügung stellt, konnte die Überprüfung der Barrierefreiheit solcher Online-Angebote noch nicht gänzlich abgeschlossen werden.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • PDF-Dokumente
  • Videos/Sprachaufnahmen
  • Spezielle Dokumente mit Sonderformaten

Die aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Der Webauftritt der Technischen Universität Clausthal wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Bei elektronisch beziehungsweise online bereitgestellten Dokumenten werden oft verwendete und leicht anzupassende Dokumente priorisiert.
  • Große Anzahl Dokumente
  • Videos
  • Externe Inhalte

Barrierefreie Alternativen

Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an das Immatrikulationsamt. Im Falle nicht barrierefreier Prüfungsordnungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Für sonstige Fälle nutzen Sie bitte die unten angegebene Feedback Möglichkeit.

Web-AG: web-ag@rz.tu-clausthal.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.01.2022 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.

Ergänzende Angaben (fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission)

Erläuterung der Bemühungen um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit:
www.tu-clausthal.de geht mit folgenden Komponenten und Funktionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus. Hierbei werden teilweise auch Kriterien der WCAG Priorität AAA erfüllt.

  • Menü „Barrierefreiheit“, in dem sich die Funktionen zu den barrierefreien Elementen aktivieren lassen
  • Vorlese-Anwendung (sogenannte Screenreader)
  • Bilder mit Texthinterlegung
  • Skalierung der Schriftgrößen
  • Navigierbarkeit mit Tastatur
  • individuelle Zeiteinteilung (Stopp-Funktion bei Slideshows)
  • Sichtbarkeit der Untermenüs bis zur 2. Ebene
  • Links mit Texthinterlegung, die den Zweck des jeweiligen Links beschreiben
  • sichtbarer Button zum Ausdrucken der Seiten

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und nicht barrierefreie Inhalte in einem für Sie zugänglichen Format anfordern: Kontakt/Ansprechpartner*in

Web-AG: web-ag@rz.tu-clausthal.de

Kontaktformular

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einschalten.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
http://www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/
Tel.: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Barreirefreiheit Kontakt

 

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einschalten.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
http://www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/
Tel.: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de