Studieren ohne Abitur

Offene Hochschule – Studieren auch ohne Abitur

Lange Zeit galt: Für das Studium (Bachelor) an einer Universität ist das Abitur Voraussetzung. Im Zuge gesellschaftlicher Entwicklungen steht die Hochschule heute auch neuen Zielgruppen offen. Sie müssen über kein Abitur verfügen, aber andere Voraussetzungen erfüllen: Auch ein fachlich passendes Fachabitur, ein Fachhochschulabschluss oder ein Abschluss als Meister oder Techniker können zum Beispiel laut Niedersächsischem Hochschulgesetz zum Studium an einer Universität berechtigen. Darüber hinaus können in Niedersachsen auch diejenigen fachbezogen studieren, die eine nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannte dreijährige Ausbildung abgeschlossen sowie mindestens drei Jahre Erfahrung in dem Ausbildungsberuf gesammelt haben. Details erfahren Sie bei der Studienberatung. 

Im Zuge der „Offenen Hochschule“ kooperieren in Niedersachsen seit 2014 auch erstmals eine Universität und eine Fachschule für Technik miteinander: die TU Clausthal und die Technikakademie der Stadt Braunschweig. Wer an der Technikakademie einen Abschluss in den Fächern Maschinentechnik oder Mechatronik gemacht hat, bekommt an der TU Clausthal Leistungen in Form von Credit Points angerechnet. Ein Universitätsstudium in Maschinenbau (Bachelor) kann damit von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. 

Dabei muss die neue Kooperation keine Einbahnstraße von Braunschweig Richtung Clausthal sein. Die Zusammenarbeit kann auch die Möglichkeit eröffnen, Studienabbrechern eine neue Perspektive in der beruflichen Bildung zu bieten. Wer im Oberharz ein ingenieurwissenschaftliches Studium ohne Abschluss beendet, soll in Zukunft – trotz fehlender Berufserfahrung – an die Technikakademie in Braunschweig wechseln können. Dort würden die schon absolvierten Studienleistungen angerechnet werden.

Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung (Hochschulzugangsprüfung)

Mit der Prüfung für den Erwerb der fachbezogenenHochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung wird neben dem Abitur, Fachabitur oder auch beruflichen Weiterbildungen eine weitere Zugangsmöglichkeit zum Studium an einer niedersächsischen Hochschule angeboten. Die Prüfung (auch Immaturen- oder Z-Prüfung genannt) wird an der Hochschule und für den Studiengang abgelegt, an dem die Studieninteressierten anschließend studieren wollen. Für die Zulassung zur Prüfung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die rechtlichen Vorgaben werden durch das dem Kultusministerium zugeordnete Prüfungsamt für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung (angebunden beim Niedersächsischen Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung - NILS -) bestimmt. Die Hochschulen haben jeweils eine/n örtlichen Beauftragte/n für die Durchführung dieser Prüfung benannt. Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis ausgestellt, mit dem Sie sich - wie mit einem Abiturzeugnis - für das Studienfach bewerben können, für das Sie die Prüfung abgelegt haben.

Alle wichtige Informationen zum "Studium ohne Abitur" in Niedersachsen finden Sie in dem Portal "Studieren in Niedersachsen".

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
  1. Hauptwohnsitz in Niedersachsen seit mind. einem Jahr (Ausnahmen sind möglich);
  2. Abgeschlossene mind. zweijährige Ausbildung in einem anerkannt oder als anerkannt geltenden Ausbildungsberuf mit anschließender mind. zweijähriger entsprechender hauptberuflicher oder mind. dreijähriger sonstiger hauptberuflicher Tätigkeit oder
  3. eine mind. fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit in einem Berufsbereich, dessen Anforderungen denen eines entsprechenden Ausbildungsberufs vergleichbar sind;
  4. Nachweis der Prüfungsvorbereitung durch Gutachter entweder einer Weiterbildungseinrichtung, einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie oder einer Fernstudieneinrichtung oder einer Person, die ein Hochschulstudium in dem angestrebten Studienfach abgeschlossen hat und intensiv die Vorbereitung des/r Bewerbers/in gefördert hat.
Anmeldung

Über dieses Formular können Sie sich zu einer Zulassungsprüfung anmelden. Die Adresse, an die das ausgefüllte Formular zu senden ist, finden Sie ebenfalls auf dem Formular.

ZENTRALE STUDIENBERATUNG

Allgemeine Beratung von Studieninteressenten und Studierenden
Adolph-Roemer-Straße 2a
38678 Clausthal-Zellerfeld
Telefon: +49 5323 72-3671
E-Mail: studienberatung@tu-clausthal.de

https://www.studieren-in-niedersachsen.de/studienwahl/offene-hochschule-niedersachsen/ueber-die-offene-hochschule-niedersachsen/were-open.html

Podcast

"Studieren in Niedersachsen" Folge 2 und 4.

Studieren geht in Niedersachsen an einigen Hochschulen - so wie bei uns - auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife, sondern zum Beispiel mit einer beruflichen Qualifizierung.
Der Podcast “We`re open” beschäftigt sich mit diesem Thema!
Folge 2 und 4 beinhalten dabei Interviews mit einem unserer Studierenden und der Zentralen Studienberatung.
Hört einfach mal rein!