Gute Wissenschaftliche Praxis

Gute wissenschaftliche Praxis (GWP) ist die Voraussetzung für gute Forschung.  Ein Verstoß gegen die GWP kann ein wissenschaftliches Fehlverhalten sein.

In der Ordnung zu den Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten für die TU Clausthal  findet sich Beschreibungen zu:

  • GWP-Aspekten eines Forschungsprojekts – von der Idee zum Projekt, über die Durchführung (Dokumentation, Datensicherung, Forschungsdatenmanagement), bis zur Auswertung (Publikation, u. U. kommerzielle Verwertung)
  • dem Vorgehen im Verdachtsfall

Diese Regeln sollten alle an der TU Clausthal wissenschaftlich Tätigen kennen.
Die Graduiertenakademie bietet regelmäßig Fortbildungen zur GWP an.

Die Regeln der TU Clausthal zur GWP orientieren sich an den Leitlinien der DFG:

In diesen Unterlagen finden sich auch Verfahrensvorschläge für den Verdachtsfall.  
Verdachtsfälle werden in der Regel zunächst der Ombudsperson vorgetragen (Adressen rechts). 
Die Ombudsperson führt eine vertrauliche Vorprüfung durch. Falls der Verdacht mit Konflikten verbunden ist, versucht die Ombudsperson zu vermitteln.   

Ein weiterer Aspekt der guten wissenschaftlichen Praxis ist das Forschungsdatenmanagement.

Die Wissenschaft befindet sich einem Wandlungsprozess, der durch die Möglichkeiten der generativen KI (wie z.B. ChatGPT) angestoßen wird. Hier verbinden sich Chancen und Risiken. 
Informationen zu diesem Thema finden sich unter: