Gute Wissenschaftliche Praxis
Gute wissenschaftliche Praxis (GWP) ist die Voraussetzung für gute Forschung. Ein Verstoß gegen die GWP kann ein wissenschaftliches Fehlverhalten sein.
In der Ordnung zu den Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten für die TU Clausthal findet sich Beschreibungen zu:
- GWP-Aspekten eines Forschungsprojekts – von der Idee zum Projekt, über die Durchführung (Dokumentation, Datensicherung, Forschungsdatenmanagement), bis zur Auswertung (Publikation, u. U. kommerzielle Verwertung)
- dem Vorgehen im Verdachtsfall
Diese Regeln sollten alle an der TU Clausthal wissenschaftlich Tätigen kennen. Die Graduiertenakademie bietet regelmäßig Fortbildungen zur GWP an.
Die Regeln der TU Clausthal zur GWP orientieren sich an den Leitlinien der DFG:
- Leitlinien der DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Kodex) (English and German)
Verdachtsfälle werden in der Regel zunächst der Ombudsperson vorgetragen (Adressen rechts). Die Ombudsperson führt eine vertrauliche Vorprüfung durch. Falls der Verdacht mit Konflikten verbunden ist, versucht die Ombudsperson zu vermitteln.
Einsatz von generativer KI in der Wissenschaft
Die Wissenschaft befindet sich einem Wandlungsprozess, der durch die Möglichkeiten der generativen KI (wie z.B. ChatGPT) angestoßen wird. Hier verbinden sich Chancen und Risiken.
Ombudsperson in Fragen wissenschaftlichen Fehlverhaltens und DFG-Vertrauensdozent
Prof. Dr. Alfred Weber
Telefon: +49 5323 72-2309
E-Mail: alfred.weber@tu-clausthal.de
Stellvertretung
Prof. Dr.-Ing. Thomas Turek
Telefon: +49 5323 72-2184
E-Mail: thomas.turek@tu-clausthal.de
Vorsitzender der Kommission für Verantwortung der Wissenschaft und gute wissenschaftliche Praxis
Prof. Dr. Diethelm Johannsmann
Telefon: +49 5323 72-3768
E-Mail: johannsmann@pc.tu-clausthal.de