Inklusionsbeauftragte

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, gem. § 181 Sozialgesetzbuch (SGB) IX eine:n Inklusionsbeauftragte:n zu bestellen. Aufgabe des:der Inklusionsbeauftragte:n ist es, den Arbeitgeber in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen zu vertreten.
Der:Die Inklusionsbeauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.