Inklusionsbeauftragte
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, gem. § 181 Sozialgesetzbuch (SGB) IX eine:n Inklusionsbeauftragte:n zu bestellen. Aufgabe des:der Inklusionsbeauftragte:n ist es, den Arbeitgeber in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen zu vertreten.
Der:Die Inklusionsbeauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.
Inklusionsbeauftragte
M.A. Carina Engelhardt
Telefon: +49 5323 72-7753
E-Mail: carina.engelhardt@tu-clausthal.de
Graduiertenakademie TU Clausthal
Adolph-Roemer-Str. 2a
38678 Clausthal-Zellerfeld