Teilzeitstudium

Grundsätzlich ist das Teilzeitstudium nur in bestimmten Studiengängen möglich. Welche Studiengänge das sind, können Sie auf der Homepage bei den einzelnen Studiengängen nachlesen.

Sofern Sie bereits eingeschrieben sind, müssen Sie das Teilzeitstudium vor Beginn der Rückmeldefrist beantragen.

Neu immatrikulierte Studierende (Erstsemester sowie Hochschulwechsler) müssen Ihren Antrag bis zum Ende der Bewerbungsfristen (siehe § 2 Abs. 1 der Immatrikulationsordnung) einreichen.

Mit dem Antrag ist der Nachweis über die Beratung inklusive des unterzeichneten Learning Agreements einzureichen – bitte vereinbaren Sie hierfür rechtzeitig einen Termin mit dem zuständigen Teilzeitstudienkoordinator.

Weitere Informationen zum Teilzeitstudium können Sie direkt dem Antrag oder der Teilzeitordnung entnehmen.