Babybegrüßung Einmal im Jahr werden alle Eltern mit ihren neugeborenen Kindern (bis ca. 1 Jahr) für die Begrüßung an die TU Clausthal eingeladen. Die Babybegrüßung findet bereits seit 2011 an der TU Clausthal […] Clausthal-Zellerfeld) Wer: Kinder der TU-Angehörigen (Mitarbeiter:innen und Studierende) ab Geburt bis ca. 1 Jahr Wann: Anfang Dezember 2026 von 15:30 bis 18:00 Uhr Was: individuelle Begrüßung und Rahmenprogramm
15.30 bis 16.30 Uhr wird ein Eltern-Kind-Turnen in der Sporthalle der TU Clausthal (Gebäudenummer D1, Gerhard-Rauschenbach-Straße 20) angeboten. Dabei geht es um die Bewegungsförderung von Kleinkindern
Mobile Ausstattung für ein Eltern-Kind-Büro Die Vereinbarkeit von Beruf und familiären Aufgaben ist eine besondere Herausforderung, insbesondere, wenn die Kinder noch im Baby- oder Kleinkindalter sind
Sie bei diesem unter dem Familien- und Kinderservicebüro (FamKis). Kontakt: Uni-Luchse, Graupenstraße 1 A (ökumenisches Studentenwohnheim), 38678 Clausthal-Zellerfeld Mobiltelefon: +49151 40 70 62 97 E-Mail:
Uhr geöffnet Hier können bis zu 8 Kinder gleichzeitig betreut werden Es werden Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren aufgenommen. Hier finden Sie eine Übersicht zu den Angeboten der "Uni-Mäuse". Gerne können
Kindertagesstätten In der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld gibt es verschiedene Kindertagesstätten mit unterschiedlichen Konzepten und weitere Kindertagestätten getragen durch Dritte (
Tagespflegepersonen Sollten Sie nach einer Kindertagespflegeperson für Ihr Kind suchen, wenden Sie sich bitte an das Familien- und Kinderservicebüro (FamKis) des Landkreises Goslar.
Allgemeine Informationen zur Kinderbetreuung in Clausthal-Zellerfeld Für 1-3-jährige Kinder: Betreuung in einer Kripppein einer der neun Kindertagesstätten verschiedener Träger, die über die Kindertag
Studierende, sowie Einwohner:innen der Berg- und Universitätstadt Clausthal-Zellerfeld) Wann: Woche 1 vom 06.-10.07.2026 (erste volle Woche der Sommerferien in Niedersachsen), jeweils von 8-14 Uhr Woche
Teilzeitstudiums , jeweils vor Beginn der Rückmeldefristen für das folgende Semester (siehe § 8 Absatz 1 Immatrikulationsordnung) im Studierendensekretariates einzureichen. In der Allgemeinen Prüfungsordnung