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Wandel der Stromnetzentgelte – Gutachten vorgelegt

TU Clausthal und Consentec beraten Bundesnetzagentur zur Neuregelung – Netzentgelte sollen Energiewende sicher und fair finanzieren

Wer bezahlt künftig in welcher Höhe für die Nutzung der Stromnetze? Mit dieser wichtigen Frage befasst sich ein Gutachten zur Neuregelung der Systematik der Stromnetzentgelte, welches das Institute of Management, Economics and Law (IMEL) der TU Clausthal gemeinsam mit der Aachener Consentec GmbH im Auftrag der Bundesnetzagentur vorgelegt hat. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021. Demnach liegt die Zuständigkeit für die Regelung der Netzentgelte nicht auf EU-Ebene, sondern muss künftig von den nationalen Regulierungsbehörden – in Deutschland von der Bundesnetzagentur – selbst festgelegt werden. 

Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des Themas ist hoch: Allein im Jahr 2026 betragen die Stromnetzkosten rund 37 Milliarden Euro. Durch den notwendigen Um- und Ausbau der Netze im Zuge der Energiewende dürfte sich dieser Betrag bis 2045 voraussichtlich etwa verdoppeln. „Damit die Energiewende gelingen kann, brauchen wir ein Stromnetz, das nicht nur technisch zuverlässig, sondern auch wirtschaftlich solide finanziert ist und bei den Menschen auf Akzeptanz stößt“, sagt Prof. Dr. Hartmut Weyer. Der Jurist leitet die Abteilung für deutsches und internationales Berg- und Energierecht am Clausthaler IMEL. Das dort in Zusammenarbeit mit Consentec erstellte Gutachten dient der Bundesnetzagentur als fachliche Grundlage für ihren aktuellen Entwurf einer Festlegung zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom („AgNes-Festlegung“). Nach Einschätzung von Weyer stimmt der Entwurf in den wesentlichen Punkten mit den Vorschlägen des Gutachtens überein.

Bundesnetzagentur setzt auf Expertise der TU Clausthal

„Die Energieforschung, und damit verbunden auch Fragen bzw. Rechtsfragen zur Energiewende, zählt zu den zentralen Forschungsfeldern an der TU Clausthal. Es spricht für das umfassende Know-how unserer Universität auf diesem hochrelevanten Gebiet, dass die Bundesnetzagentur vor einer Ausgestaltung der künftigen Netzentgelte die Expertise der TU Clausthal hinzuzieht“, so Universitätspräsidentin Dr.-Ing. Sylvia Schattauer.  

Ein zentraler Vorschlag des Gutachtens ist eine klare Unterscheidung zwischen Netzentgelten mit Finanzierungsfunktion und solchen mit Anreizfunktion. Während die einen die zuverlässige Finanzierung der Stromnetze sicherstellen, sollen diejenigen mit Anreizfunktion insbesondere Netzengpässe vermeiden. „Netzentgelte sind damit nicht nur ein Mittel zur Kostendeckung, sondern auch ein wichtiges Steuerungsinstrument für ein effizienteres Stromsystem“, so Weyer.

Auch Stromerzeuger und Stromspeicher an Netzkosten beteiligt

Gemäß dem Gutachten sollen die Netzkosten weiterhin überwiegend von den Stromverbrauchern getragen werden. Grundsätzlich sollen künftig jedoch auch Stromerzeuger und Stromspeicher stärker in die Netzentgeltsystematik einbezogen werden. Für Haushalte und kleinere Verbraucher soll das bekannte Grundmodell aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis plus Grundpreis weitgehend erhalten bleiben. Veränderungen sind hingegen für sogenannte Prosumer vorgesehen – etwa Haushalte mit eigener PV-Anlage, die zugleich Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen. Nach den Empfehlungen des Gutachtens sollen sie sich stärker, zum Beispiel über einen erhöhten Grundpreis, an den Netzkosten beteiligen. 

Außerdem schlägt das Gutachten zeitlich und örtlich differenzierte, dynamische Netzentgelte vor. Netzbelastendes Verhalten könnte dadurch teurer werden, während netzentlastendes Verhalten – etwa das Verschieben von Verbrauch in netzschwache Zeiten oder ein netzdienlicher Betrieb von Speichern – günstiger würde. 

Ziel: Stromnetz im Zuge der Energiewende effizienter nutzen

Insgesamt geht es in der Studie nicht nur um die Frage, wer künftig welchen Anteil der Stromnetzkosten trägt. Im Mittelpunkt steht auch, wie Netzentgelte eingesetzt werden können, um das Stromnetz im Zuge der Energiewende effizienter und systemdienlicher zu nutzen. Betroffen sind damit private Verbraucher und Betreiber von PV-Anlagen ebenso wie Industrie, Energieerzeuger und Speicherbetreiber.

Gutachten sowie Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur sind online abrufbar:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/GBK/Ebene1_Rahmen/AgNes/start.html

Kontakt
TU Clausthal
Stabsstelle Presse, Kommunikation und Marketing
E-Mail: presse@tu-clausthal.de 

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Für eine gelingende Energiewende werden technisch zuverlässige und solide finanzierte Stromnetze benötigt. Prof. Hartmut Weyer (kl. Bild) von der TU Clausthal ist Mitverfasser eines Gutachtens zur Neuregelung der Stromnetzentgelte in Deutschland. Fotos: Archiv, Kreutzmann