Studierende

An- und Abmeldefristen

Es gibt folgende verbindliche Fristen für alle Studierende!

Anmeldefristen:

Mündliche Prüfungen

  • Melden Sie sich bitte zunächst im Prüfungssystem an!
  • Vereinbaren Sie nun direkt mit den Prüfenden (Sekretariaten) einen Termin und teilen Sie diesen bitte spätestens 2 Wochen vorher dem Prüfungsamt per E-Mail mit. Hierfür verwenden Sie gern das folgende Formblatt.
  • Sollte der Prüfungszeitraum noch nicht freigeschalten sein (meist zu Beginn eines Semesters) oder die Onlineanmeldung nicht möglich. Verwenden Sie zur Anmeldung den Antrag auf Zulassung zu Prüfungen. Der Antrag ist ebenfalls spätestens 2 Wochen vor dem konkret vereinbarten Termin im Prüfungsamt einzureichen!
  • Beachten Sie bitte, dass auch die Verlegung einer mündlichen Prüfung nur bis zu einer Woche vor der Prüfung möglich ist. Diese Verlegung ist dem Prüfungsamt mitzuteilen.

Klausuren

  • Melden Sie sich bitte spätestens 2 Wochen vor dem Klausurtermin im Prüfungssystem an.
    (Beispiel: Klausur am 13. Juni 2022 - Anmeldung bis zum 30. Mai 2022 möglich)

Bei fehlender Zulassung zur Prüfung wird das Ergebnis in der Regel nicht gewertet.

 

Abmeldefristen:

  • Eine Abmeldung ist spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Klausurtermin/mündlichen Prüfungstermin möglich.

Sofern Sie zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheinen, gilt diese als "nicht bestanden". Triftige Gründe müssen unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb einer Woche) nach dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss (Dezernat 5, Studienzentrum, Prüfungsamt) eingereicht werden.

Erkrankung am Prüfungstermin:

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Prüfungsfähigkeit!

Versuchsregelungen

Wie viele Prüfungsversuche Ihnen zustehen, können Sie dieser Grafik https://www.studienzentrum.tu-clausthal.de/fileadmin/down/53/Pruefungsmodalitaeten_an_der_TU_Clausthal_-_NEU_AB_WS15doc.pdf entnehmen.