Studiengänge mit Industriepraktikum

Studiengänge Bachelor und MasterVorpraktikum (VP)studienbegleitendes Industriepraktikum
- Fachpraktikum (FP)
   
Natur - und Materialwissenschaften  
Energie und Materialphysik (Ba) 8 Wochen 

Materialwissenschaft und Werkstofftechnik (Ba)
- Studienrichtung Materialwissenschaft
- Studienrichtung Werkstofftechnik

 

 

8 Wochen
10 Wochen

Sportingenieurwesen (Ba)8 Wochen12 Wochen
Materialwissenschaft und Werkstofftechnik (Ma)
- Studienrichtung Werkstofftechnik
 

 

8 Wochen 

   
Energie und Rohstoffe  
Energie und Rohstoffe (Ba)4 Wochen4 Wochen
Energietechnologien (Ba)8 Wochen10 Wochen
Geoenvironmental Engineering (Ba)4 Wochen6 Wochen
Nachhaltige Rohstoffgewinnung und Recycling (Ba)4 Wochen12 Wochen
Mining Engineering (Ma)8 Wochen-
   
Wirtschaftswissenschaften  
Betriebswirtschaftslehre (Ba) 8 Wochen
Wirtschaftsingenieurwesen (Ba)8 Wochen 
Wirtschaftsingenieurwesen (Ma)8 Wochen 
   
Maschinenbau/Verfahrenstechnik  
Elektrotechnik (Ba)8 Wochen10 Wochen
Maschinenbau (Ba)8 Wochen12 Wochen
Verfahrenstechnik /Chemieingenieurwesen (Ba)8 Wochen12 Wochen

Allgemeine Praktikantenrichtlinie (APr)

Die Allgemeine Praktikantenrichtlinie (APr) der Technischen Universität Clausthal enthält die für die Anerkennung der Industriepraktika in den Bachelor- und Masterstudiengängen geltenden gemeinsamen Regelungen.

Ergänzende Regelungen werden in den studiengangspezifischen Praktikumsbestimmungen/Ausführungsbestimmungen festgehalten.  

Stundung des Vorpraktikums im Härtefall

Für bestimmte Studiengänge wird zur Immatrikulation ein Vorpraktikum gefordert. Der Nachweis (Praktikumszeugnis bzw. Bescheinigung und Praktikumsbericht), über das abgeleistete Praktikum, ist dem Praktikantenamt zur Anerkennung vorzulegen. Um Härtefälle zu vermeiden, besteht die Möglichkeit das Vorpraktikum zu stunden (zeitlicher Aufschub). In diesen Fällen ist zur Immatrikulation ein Antrag auf Stundung abzugeben.

Antrag auf Stundung des Vorpraktikums