Weitere Möglichkeiten

Hochschulzugangsprüfung

Wer weder über eine schulische Hochschulzugangsberechtigung noch über einen entsprechenden Ausbildungs- oder Fortbildungsabschluss verfügt, kann vielleicht von der sogenannten fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung profitieren. Man nennt sie auch die Immaturen- oder Z-Prüfung – wer diese Zulassungsprüfung besteht, kann in einem gewählten Fach sein Studium beginnen. 

Unter „Studieren in Niedersachsen“ finden Sie ausführliche Informationen zur Hochschulzugangsprüfung.

Gasthörer/in

Wer sich nicht unbedingt für ein Studium einschreiben möchte, sondern nur bestimmte Veranstaltungen (Vorlesungen, Sprachkurse, Praktika…) aus dem Angebot der TU Clausthal nutzen möchte kann sich als Gasthörer/in einschreiben.

Dazu ist folgendes zu tun:

  1. Auswahl einer Lehrveranstaltung aus dem gesamten Angebot der Uni. Hier geht’s zum Vorlesungsverzeichnis.
  2. Antrag auf Gasthörerstatus ausfüllen. Dabei ist zu beachten, dass nur Veranstaltungen bis einem maximalen Umfang von 8 Semesterwochenstunden (SWS) in einem Semester wählen darf.
  3. Gebühr überweisen.
  4. Antrag im Studentensekretariat abgeben.

Das Studentensekretariat händigt dann den Gasthörerschein aus, mit dem man beim Rechenzentrum dann auch den Uni-Account beantragen kann