Techniker, Fachwirt oder Meister

Bestimmte berufliche Fortbildungsabschlüsse berechtigen in Niedersachsen zum Hochschulstudium – und zwar egal in welcher Fachrichtung – an allen Hochschularten. Die Berechtigung ist nicht befristet und gesetzlich festgeschrieben. Das heißt: Wer zum Beispiel einmal seinen Meister gemacht hat, kann auch nach Jahren im Berufsleben noch jedes gewünschte Fach studieren.

Meister/in, staatlich geprüfte/r Techniker/in oder Betriebswirt/in?

In der Übersicht erfahren Sie, welche berufliche Vorbildung zum Studieren in Niedersachsen berechtigt oder ob gegebenenfalls eine zusätzliche Qualifikation nötig ist:

Meister/in:

Dazu gehören alle nach dem Berufsbildungsgesetz, den Handwerksordnungen und dem Seemannsgesetz abgelegten Meisterprüfungen.

Staatlich geprüfte/r Techniker/in oder Betriebswirt/in:

Dazu gehören alle Weiterbildungsprüfungen an zweijährigen Fachschulen im Vollzeitunterricht oder entsprechenden Teilzeitbildungsgängen nach einer beruflichen Erstausbildung oder ersatzweise siebenjähriger einschlägiger Berufstätigkeit bei bestimmten Fachrichtungen.

Eine vollständige Übersicht über alle Möglichkeiten finden Sie auf der Webseite „Studieren in Niedersachsen“ unter diesem Link.

Wer mit neben dem Studium weiter arbeiten muss hat die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums. Welche Studiengänge in Teilzeit studierbar sind, finden Sie hier.