Anrechnung aus Techniker-, Fachwirt- oder Meisterausbildung

Techniker, die von einer Kooperationsschule kommen, können auch im Rahmen des Programms "Techniker to Bachelor" eine pauschale Anrechnung bekommen. Bitte melden Sie sich dafür unbedingt bei Herrn Dr. Köpper vom Praktikantenamt

Für die Beantragung einer Anrechnung ist folgende Vorgehensweise zu beachten.

Was ist zu tun?

  1. Kontakt mit Frau Balthaus- Zentrale Studienberatung- aufnehmen.
  2. Sämtliche Ausbildungszeugnisse, insbesondere Berufsschulzeugnisse bereit halten
  3. IHK – Abschlusszeugnisse bereit halten, wenn vorhanden

Von Frau Balthaus erhaltet Sie dann folgende Unterlagen:

  • Antragsformular (Stellungnahme des Fachdozenten) auch mit Beispielen
  • Rahmenlehrplan des Ausbildungsberufes, sofern dieser über die KMK verfügbar ist
  • Aktuelles Modulhandbuch des jeweiligen Studiengangs

Dinge, die nun erledigt werden müssen:

  • Modulhandbuch genau durchlesen, um Inhalte zu identifizieren, die Ihnen aus der Ausbildung bekannt vorkommen
  • Zu jedem identifizierten Modul einen gesonderter Antrag- Stelllungsnahme-des Fachdozenten- ausfüllen.
  • Auf jedem Antrag bitte unbedingt die Lernfelder (entnommen aus dem Rahmenlehrplan) herausschreiben und eine Kopie der Inhalte dranhängen
  •  

Absenden an Modulverantwortlichen:

  • Bitte dann selbstständig den Antrag auf Stellungnahme  an den jeweilen Modulverantwortlichen per Mail absenden inklusive aller Zeugnisse im Anhang

Vorbereitung der Weiterleitung an das Prüfungsamt

Wenn sämtliche Stellungnahmen der Fachdozenten vorliegen, dann:

  • Gesamtantrag zur Anrechnung stellen: Hier download!
  • Zu sämtlichen Zeugnissen (auch Zwischenzeugnisse) aus Ausbildung beglaubigte Kopien besorgen

Abgabe des Antrages beim Prüfungsamt

  • Das Komplettpaket beim Prüfungsamt abgeben
    • sämtliche Stellungnahmen der Fachdozenten mit den entsprechenden Ergebnissen
    • sämtliche Zeugnisse in beglaubigter Kopie
    • Rahmenlehrplan als PDF per Mail
    • ausgefülltes Antragsformular

Entscheidung über Anrechenbarkeit

Die endgültige Entscheidung über die Anrechnung obliegt dem zuständigen Prüfungsausschuss