Sehr geehrte Studierende,
bisher hatten Sie die Möglichkeit, sich mit einer ärztlichen Stellungnahme von den Langzeitstudiengebühren befreien zu lassen. Laut Gesetz (§ 14 Abs. 2 Satz 3 Niedersächsisches Hochschulgesetz) ist dies jedoch nur mit einer amtsärztlichen Bescheinigung möglich. Dementsprechend wird die Verwaltungspraxis ab 01.01.2022 geändert. Bitte beachten Sie, dass der Antrag inklusive der amtsärztlichen Bescheinigung grundsätzlich innerhalb der Rückmeldefrist vollständig hier vorliegen muss und Sie die entstehenden Kosten selbst zu tragen haben.
Des Weitern wurden bisher als Nachweis einer Erkrankung bei Prüfungen auch "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen" anerkannt. Gemäß § 22 Abs. 2 Allgemeine Prüfungsordnung (APO) ist bei Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen; über die Prüfungsfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss. Ab WS 2022/2023 ist für den Nachweis einer Erkrankung ausschließlich dieses Formular zu verwenden. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Schulbescheinigungen u. ä. werden für Prüfungen ab Beginn des Prüfungszeitraum SS 2022 ( 01.05.2022)nicht mehr anerkannt.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Studierendensekretariat
Ihr Prüfungsamt