Studentenwerk erinnert an neue BAföG-Anträge

Clausthal-Zellerfeld. Studierende, deren BAföG-Bewilligung zum Ende des Sommersemesters 2008 ausläuft, sollten schon jetzt einen Weiterförderungsantrag stellen. Ansonsten kann es zur Zahlungsunterbrechung kommen. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche Weiterzahlung besteht nur dann, wenn der Antrag bereits zwei Monate vor Ablauf des derzeitigen Bewilligungszeitraumes im Wesentlichen vollständig beim Studentenwerk vorliegt. Dies teilte Erich Heinke vom Studentenwerk Braunschweig, Bereich Clausthal, mit.

Hintergrund des Aufrufs: Die Mitarbeiter der Förderungsabteilung stellen häufig fest, dass Anträge auf Weiterförderung so spät gestellt werden, dass es zu Zahlungsverzögerungen zu Beginn des neuen Semesters kommt.

Die Antragsformulare können im Internet auf der Homepage des Bundesbildungsministeriums heruntergeladen werden unter www.das-neue-bafoeg.de/de/305.php. Außerdem liegen die Formulare im Foyer der Studentenwerksverwaltung (Gerhard-Rauschenbach-Straße 4) aus, die von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr geöffnet ist. Auf Anfrage werden die Anträge auch zugesandt. Sollten Fragen auftreten, können die Studierenden die Sprechstunden der Förderungsabteilung zur Klärung nutzen.