Senat stimmt TU-Stiftungsgründung zu

Stiftung zur Förderung der TU Clausthal steht kurz vor ihrer Gründung



Clausthal-Zellerfeld. Einstimmig hat der Senat der Technischen Universität (TU) Clausthal am 18. Juli der Gründung der in Niedersachsen einmaligen nicht rechtsfähigen „Stiftung zur Förderung der TU Clausthal“ zugestimmt. Dieses klare Votum ist ein weiterer Schritt, der Clausthaler Hochschule angesichts schwindender staatlicher Unterstützung langfristig eine neue Möglichkeit zu ihrer finanziellen Absicherung zu eröffnen.

Bereits am 30. Juni hatte der Vorstand des „Verein von Freunden der TU Clausthal“ auf seiner Vorstandssitzung mit einem wuchtigen Votum und einer Spende von 10 000 Euro für das Stiftungskapital die Gründung der Förderstiftung befürwortet. Nachdem nun auch der Senat der Hochschule der Stiftungsgründung zugestimmt hat, seien lediglich noch Einzelheiten mit dem Finanzamt abzustimmen, erläutert TU-Präsident Professor Dr. Edmund Brandt. „Die Gründung der Stiftung ist jetzt in greifbarer Nähe.“



Die Erträge aus dem Stiftungskapital der späteren Stiftung sollen der Hochschule langfristig ermöglichen, eigene Vorhaben auch unabhängig von staatlicher Unterstützung umzusetzen. Somit sei die Stiftungsgründung ein Schritt in eine größere Staatsunabhängigkeit: „Die Stiftung zur Förderung der TU Clausthal bietet Förderern der Hochschule die Möglichkeit, große und kleine Geldbeträge direkt der TU zukommen zu lassen“, sagt Brandt.



Ob mit der Gründung einer Stiftung jedoch zu einer Stiftungsuniversität führe, sei noch nicht entschieden, so der TU-Präsident. „Eine Förderstiftung könnte jedoch eine gute Basis sein für eine spätere Stiftungsuniversität. Dadurch wäre diese finanziell abgesichert und könnte dauerhaft von der Stiftung getragen werden.“ Dieses Verfahren, so Brandt, weiche deutlich von dem bisheriger Stiftungsuniversitäten ab und sei einmalig in Niedersachsen, „wenn nicht sogar in ganz Deutschland.“



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