Schlanke Strukturen: Der Referentenentwurf zum NTH-Gesetz

Die Niedersächsische Technische Hochschule (NTH) soll eine Universität ohne eigenes Personal und ohne eigene Studierende werden. Ziele sind die gemeinsame Entwicklungsplanung, die intensivere Vernetzung der Forschung und die Harmonisierung der Studiengänge in der Verantwortung der Mitgliedsuniversitäten. Dies besagt der Referentenentwurf zum NTH-Gesetz, der jetzt vorliegt.

Noch in diesem Jahr will das Land die Niedersächsische Technische Hochschule (NTH) als Körperschaft des öffentlichen Rechts gründen. Mitglieder sind die Technische Universität Braunschweig, die Technische Universität Clausthal und die Leibniz Universität Hannover. Dabei bleiben die drei Universitäten eigenständig. Die bislang bundesweit einzigartige Dachorganisation wird von einem gemeinsamen Präsidium geleitet - eine personelle Ausstattung erhält sie jedoch nicht. Alle Aufgaben werden arbeitsteilig unter der Regie einer jeweils federführenden Universität bearbeitet. Studierende werden weiterhin an einer der drei Mitgliedsuniversitäten eingeschrieben sein.

Die NTH hat die Aufgabe, die Wissenschaft in den Ingenieurwissenschaften, der Architektur, der Informatik, den Naturwissenschaften und der Mathematik zu pflegen und zu entwickeln. Dazu stellt sie - unter Berücksichtigung der Entwicklungsplanungen der Mitgliedsuniversitäten - eine abgestimmte Entwicklungsplanung für die Fächer auf. Sie organisiert sich arbeitsteilig und errichtet wissenschaftliche Zentren. Um im eigenen Namen Anträge an forschungsfördernde Einrichtung stellen zu können, erhält die NTH den Status einer Universität. Sie wirkt zudem an Anträgen der Mitgliedsuniversitäten in den involvierten Fächern mit. Die eingeworbenen Drittmittel werden wiederum an den einzelnen Universitäten verwaltet.

Die Mitgliedsuniversitäten stimmen ihre Studienangebote in Bezug auf Hochschulzugang, Zulassung und modulare Struktur ab. Promotionsstudiengänge in den einbezogenen Fächern soll die NTH im eigenen Namen anbieten können, gemeinsame Masterstudiengänge sind ebenfalls angedacht. Wichtig: Die Studierenden bleiben an den einzelnen Hochschulen eingeschrieben.

Das geplante Gesetz stärkt die Autonomie der Hochschulen erheblich: Professoren und Professorinnen werden von den Mitgliedsuniversitäten im Einvernehmen mit dem NTH-Präsidium berufen - dem Fachministerium ist der Ruf hingegen nur noch anzuzeigen. Dienstvorgesetzt bleibt die jeweils einzelne Hochschule. Noch offen ist die Frage, ob die NTH-Universitäten künftig auch die Bauherreneigenschaft vom Land übernehmen werden.

Die Dachorganisation wird - so der Entwurf - von einem Präsidium geleitet, dem die Präsidentinnen und Präsidenten der Mitgliedsuniversitäten angehören. Als externe Mitglieder werden zusätzlich zwei hochrangige Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege mit Erfahrung im Hochschulwesen dem Präsidium nebenamtlich angehören.

Der Referentenentwurf wird im nächsten Schritt mit anderen Ressorts abgestimmt und anschließend vom Kabinett zur Vorlage im Landtag beschlossen.

(dieser Beitrag ist abgestimmt mit der TU Braunschweig und deren aktuellem Newsletter entnommen)