Hochschulrat

Der Hochschulrat ist neben dem Präsidium und dem Senat ein zentrales Organ der Technischen Universität Clausthal. Der Hochschulrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen mindestens drei Frauen sein sollen. fünf mit dem Hochschulwesen vertraute Personen vornehmlich aus Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur, die nicht Mitglieder der Hochschule sein dürfen und im Einvernehmen mit dem Senat der Hochschule vom Fachministerium bestellt werden, ein Mitglied der Hochschule, das vom Senat der Hochschule gewählt wird, und eine Vertreterin oder ein Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. Der Hochschulrat ist ehrenamtlich tätig und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.

Das Präsidium nimmt an den Sitzungen des Hochschulrats mit beratender Stimme teil; eine Vertreterin oder ein Vertreter der Studierendenschaft, die Gleichstellungsbeauftragte und ein Mitglied der Personalvertretung nehmen in der Regel an den Sitzungen beratend teil.

Zu seinen Aufgaben zählt, das Präsidium und den Senat zu beraten, Stellung zu nehmen zu den Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen, der Gründung von oder der Beteiligung an Unternehmen, den Entwürfen von Zielvereinbarungen, den Vorschlägen des Senats zur Ernennung oder Bestellung von Präsidiumsmitgliedern und den Vorschlag des Senats zu Entlassung von Präsidiumsmitgliedern zu bestätigen. Die Amtszeit der sieben Mitglieder beträgt vier Jahre; eine erneute Bestellung ist zulässig.

Mitglieder des Hochschulrates

  • Frau Dr. Marina Frost,
    Kanzlerin a. D. der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Herr Prof. Dr.-Ing. Holger Hanselka,
    Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft
  • Herr Dr. Axel Heinrich,
    Volkswagen AG
  • Herr Dr. Stephan Venzke,
    Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
  • Frau Prof. Dr. Inge Wulf,
    Technische Universität Clausthal, Institut für Wirtschaftswissenschaft
  • Herr Dr. Andreas Sieverdingbeck
    Unternehmensberater
  • Frau Dr. Beate-Maria Zimmermann,
    Alumna der Technischen Universität Clausthal