Techniker, Fachwirt oder Meister
Bestimmte berufliche Fortbildungsabschlüsse berechtigen in Niedersachsen zum Hochschulstudium – und zwar egal in welcher Fachrichtung – an allen Hochschularten. Die Berechtigung ist nicht befristet und gesetzlich festgeschrieben. Das heißt: Wer zum Beispiel einmal seinen Meister gemacht hat, kann auch nach Jahren im Berufsleben noch jedes gewünschte Fach studieren.
Meister/in, staatlich geprüfte/r Techniker/in oder Betriebswirt/in?
In der Übersicht erfahren Sie, welche berufliche Vorbildung zum Studieren in Niedersachsen berechtigt oder ob gegebenenfalls eine zusätzliche Qualifikation nötig ist:
Meister/in:
Dazu gehören alle nach dem Berufsbildungsgesetz, den Handwerksordnungen und dem Seemannsgesetz abgelegten Meisterprüfungen.
Staatlich geprüfte/r Techniker/in oder Betriebswirt/in:
Dazu gehören alle Weiterbildungsprüfungen an zweijährigen Fachschulen im Vollzeitunterricht oder entsprechenden Teilzeitbildungsgängen nach einer beruflichen Erstausbildung oder ersatzweise siebenjähriger einschlägiger Berufstätigkeit bei bestimmten Fachrichtungen.