Ausbildung zum / zur Mediengestalter/in Bild und TonMediengestalterinnen und Mediengestalte sind wahre Alleskönner. Während ihrer Ausbildung lernen sie unter anderem mit professionellen Fernsehkameras zu drehen, Filmbeiträge zu schneiden und Tonaufnahmen herzustellen. Es handelt sich um eine überwiegend technische Ausbildung, die aber gestalterische Elemente enthält. An der TU Clausthal befasst sich der Mediengestalter / die Mediengestalterin schwerpunktmäßig mit der Produktion von digitalen Video-Filmen für Wissenschaft, Lehre und Öffentlichkeitsarbeit sowie mit der Unterstützung von Tele-Lehrveranstaltungen im Internet. Ausbildungsinhalte: In der 3-jährigen Ausbildung erlangen die Auszubildenden unter anderem folgende Fähigkeiten und Kenntnisse:
Schwerpunkte der Ausbildung an der TU Clausthal:
Perspektiven nach der Ausbildung: Beschäftigung finden Mediengestalter/innen Bild und Ton bei Hörfunk und Fernsehen, bei Filmproduktionsgesellschaften, in der Werbung, beim Theater, bei Medienproduktionsfirmen, in Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen, etc. Es gibt verschiedene Aufgabengebiete in dem der/die Mediengestalter/in nach der Ausbildung arbeiten kann. Das Spektrum geht über die Herstellung von Bild- und Tonmaterial für crossmediale Produkte bis hin zur elektronischen Berichterstattung. Auch eine Weiterbildungsqualifizierung auf die Berufe Kameramann/frau, Cutter/in, Toningenieur/in, oder als praktische Voraussetzung für ein Studium an einer Film-Akademie oder Kunsthochschule geeignet. Was wir von den Bewerbern erwarten: Die Bewerberinnen und Bewerber sollten Kreativität und Teamfähigkeit mitbringen. Künstlerische und gestalterische Begabung und ein einwandfreies Hör- und Sehvermögen werden vorausgesetzt. Gute Englischkenntnisse und Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten. Ausbildungsentgelte und Fahrkostenerstattung: Die Ausbildungsentgelte betragen zurzeit monatlich brutto:
Für Anlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz erhalten Auszubildende einen finanzielle Leistung von monatlich 13,29 €. Fahrkosten zwischen Ausbildungsstätte und Berufsschule werden den Auszubildenden erstattet. |