Verwaltungshandbuch
[Durchführung von Sonderabfallentsorgung]
Der Senat der Technischen Universität Clausthal
hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 1994 zur Gefahrstofflagerkonzeption
folgenden Beschluss gefasst:
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Die TU Clausthal errichtet ein zentrales Gefahrstoff-Entsorgungslager
mit Standort in der Nähe des Horst-Luther-Hörsaals.
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Die TU Clausthal unterhält und errichtet einrichtungsnahe
dezentrale Versorgungsläger. Für die erforderlichen Planungsarbeiten
und eine rationelle Bewirtschaftung werden die in der Anlage ausgeführten
Gefahrstofflagerbezirke gebildet.
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Die dezentralen Versorgungsläger dienen bis
zur Errichtung des zentralen Entsorgungslagers und im erforderlichen Umfang
darüber hinaus als Bereitstellungsläger für die Gefahrstoffentsorgung.
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Die zu den Gefahrstofflager-Bezirken Hauptgebäude
und Metallurgisches Zentrum abgeschlossenen Arbeiten an den dezentralen
Versorgungslägern werden jetzt zu den Gefahrstoffbereichen Chemische
Institute, Bergmännischer Bereich und Leibnizstraße/Marienschacht
fortgesetzt.
Der Senat der Technischen Universität Clausthal
hat weiterhin in seiner Sitzung vom 17. Dezember 1996 zur Gefahrstofflagerkonzeption
folgenden ergänzenden Beschluss gefasst:
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Der Senat beschließt die geänderten
Gefahrstofflagerbezirke
gemäß der Anlage 2 zum Protokoll.
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Die für die Gefahrstofflagerbezirke festgestellten
Lagerkonzepte und Nutzungsordnungen sind verbindlich. Andere Lager in den
Gefahrstofflagerbezirken, in denen Lagerkonzepte festgestellt sind, dürfen
nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Rektors betrieben werden.
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Mit Inbetriebnahme des zentralen Sonderabfallzwischenlagers
im Feldgraben sind sämtliche
Sonderabfälle
gemäß der Anlage 2 zum Protokoll dem Sonderabfallzwischenlager
zur Entsorgung anzudienen. Ein Verbleib der Sonderabfälle in den im
Rahmen der Gefahrstofflagerkonzeption errichteten oder noch zu errichtenden
Lagerräume über die Bereitstellung zur Übernahme und Transport
in das zentrale Sonderabfalllager hinaus ist nicht zulässig.
Der Beschluß zu vorstehend Nr. 3 bezieht
sich nicht auf den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage im Metallurgischen
Zentrum. Diese Abwasserbehandlungsanlage kann weiterbetrieben werden und
für den in der Anlage anfallenden Sondermüll gilt der vorgeschriebene
Entsorgungsweg.
Ferner hat der Fachbereich Chemie* in seiner Sitzung
vom 14. Oktober 1997 folgenden Beschluss gefasst:
Nutzungsordnung des Fachbereichs Chemie für
das Chemikalienlager von 1997
§ 1 Das Chemikalienlager
wird genutzt von:
a)
Institut für Anorganische und Analytische Chemie
b)
Institut für Organische Chemie
c)
Institut für Physikalische Chemie
d)
Institut für Technische Chemie
§ 2 Der Dekan des Fachbereichs
Chemie leitet das Chemikalienlager. Er ist
Vorgesetzter
des zugeordneten Personals.
Er
kann aus den Instituten nach § 1 einen Professor mit der Leitung beauftragen.
§ 3 In den Instituten können
weiterhin Chemikalien für den Handgebrauch
gelagert
werden.
* Red. Anm.: Am 01. Januar 1998 ist der Fachbereich
Maschinenbau, Verfahrenstechnik
und Chemie an die Stelle des ehemaligen Fachbereichs Chemie getreten.
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Letzte Änderung 11.
August 2010 - Dez.2
- I. Neuse
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