
Dienstvereinbarung „Videoüberwachung”
Vom 18. Juni 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 546)
Das Präsidium und der Personalrat der Technischen Universität Clausthal haben am 18.Juni 2004 folgende Dienstvereinbarung geschlossen:
1. Die Videoüberwachung – Livebilder einschließlich der Aufzeichnungen – erfolgt nur zur Wahrnehmung des Hausrechts und zum Schutz der Hochschuleinrichtungen und deren Ausstattung.
2. Der Videoüberwachungsbereich und die verantwortliche Stelle – das Präsidium der Technischen Universität Clausthal - wird durch Hinweisschilder angezeigt.
3. Zoom- und/oder Schwenkkameras werden nicht eingesetzt.
4. Die Livebilder werden nicht zur allgemeinen Einsicht ins Netz gestellt.
5. Sofern kein Ereignisfall eingetreten ist, werden die gespeicherten Daten ohne Einsichtnahme spätestens nach 30 Tagen gelöscht.
6. Im Ereignisfall werden der Personalrat und der Datenschutzbeauftragte informiert. An der dann notwendigen Einsichtnahme nimmt in jedem Fall ein Personalratsmitglied teil.
7. Eine Funktionsprüfung der Anlage kann zwei Mal im Monat durchgeführt werden und wird protokolliert. Das gilt auch für externe Anlagen, die Passwort geschützt über das Netzwerk geprüft werden können.
8. Software-Updates und Hardware-Wechsel werden protokolliert. Der Personalrat ist berechtigt, die verwendeten Systeme zu besichtigen.
9. Die Dienstvereinbarung kann mit einer Frist von vier Monaten von beiden Seiten gekündigt werden. Bis zum Abschluss einer neuen oder überarbeiteten Fassung gilt diese Dienstvereinbarung weiter.
10. Die Dienstvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung und nach hochschulöffentlicher Bekanntgabe in Kraft.