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Verwaltungshandbuch
Organisationsänderung des Studienzentrums
Vom 25. Mai 2005
Beschluss des Präsidiums der Technischen
Universität Clausthal vom 25. Mai 2005 (Mitt. TUC 2005, Seite 153).
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Das Präsidium setzt die Ordnung des Senats
für das Studienzentrum vom 14. November 2000 in der Fassung vom 1. Juli
2003 außer Kraft.
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Die bisherigen Aufgabenbereiche des
Studienzentrums werden dem Geschäftsbereich des Vizepräsidenten für
Studium und Lehre zugeordnet.
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Der Vizepräsident für Studium und Lehre
wird beauftragt, in Abstimmung mit den Studiendekanen und im Benehmen mit
den Dezernenten des Akademischen Dezernats und der Hauptverwaltung einen
entsprechend überarbeiteten Organisations- und Geschäftsplan zu erstellen.
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Die vorstehenden Beschlüsse werden nach
Zustimmung durch den Personalrat über eine Veröffentlichung im Amtlichen
Verkündungsblatt in Kraft gesetzt.
Der Personalrat hat der beantragten Maßnahme
gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 6 NPersVG am 17. Juni 2005 zugestimmt.
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Letzte Änderung 25. Juli 2005 - Dez.5
- I. Neuse
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