Verwaltungshandbuch

 

Ordnung über den Zugang für die konsekutiven
Masterstudiengänge Angewandte Mathematik und Operations Research

vom 06. Februar 2007

 

Die Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau hat am 06. Februar 2007 folgende Ordnung nach § 18 Abs. 7 NHG und § 7 NHZG beschlossen. Sie wurde vom Präsidium der Technischen Universität Clausthal am 14. Februar 2007 und vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur am 27. März 2007 genehmigt (Mitt. TUC 2007, Seite 208).

 

§ 1
Geltungsbereich

(1) Diese Ordnung regelt den Zugang zu den Masterstudiengängen Angewandte Mathematik und Operations Research.

(2) Die Zugangsvoraussetzungen richten sich nach § 2.

 

§ 2
Zugangsvoraussetzungen

(1) Zugangsvoraussetzung für den Master-Studiengang Angewandte Mathematik ist ein mit überdurchschnittlichem Ergebnis abgeschlossenes Bachelorstudium in einem mindestens sechssemestrigen mathematischen Studiengang an einer deutschen Hochschule oder gleichgestellten Hochschule im europäischen Hochschulraum, in dem die notwendigen Grundkenntnisse (vgl. Anhang, Tabelle 1) erworben wurden.

(2) Zugangsvoraussetzung für den Master-Studiengang Operations Research ist eine mit überdurchschnittlichem Ergebnis bestandene Bachelorprüfung in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang im Bereich Mathematik oder lnformatik an einer deutschen Hochschule oder gleichgestellten Hochschule im europäischen Hochschulraum, in dem die notwendigen Grundkenntnisse in Mathematik, lnformatik und BWL (vgl. Anhang, Tabelle 2) erworben wurden.

(3)  Der Masterstudiengang Angewandte Mathematik gilt als konsekutiv für Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-Studiengangs Angewandte Mathematik der TU Clausthal. Letzterer dient als Maßstab für die erforderlichen Grundkenntnisse für den Masterstudiengang. Daher werden Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-Studiengangs Angewandte Mathematik der TU Clausthal oder eines vergleichbaren Abschlusses ohne weitere Eignungsprüfung zum konsekutiven Master-Studiengang Angewandte Mathematik zugelassen, wenn sie das Bachelor-Examen mit der Note 2,5 oder besser abgeschlossen haben. Bei anderen Bewerberinnen und Bewerbern wird die Gleichwertigkeit ihrer Abschlüsse festgestellt (vgl. (5), (6), (7)).

(4) Der Master-Studiengang Operations Research gilt als konsekutiv für Absolventinnen und Absolventen sowohl des Bachelor-Studiengangs Angewandte Mathematik der TU Clausthal mit Vertiefungsrichtung Wirtschaftsmathematik als auch des Clausthaler Bachelor-Studiengangs Informatik/Wirtschaftsinformatik mit Vertiefungsrichtung Operations Research. Letztere dienen als Maßstab für die erforderlichen Grundkenntnisse für den Masterstudiengang. Daher werden Absolventinnen und Absolventen der beiden zuvor genannten Bachelor-Studiengänge der TU Clausthal oder eines vergleichbaren Abschlusses bei einem Bachelor-Examen mit der Note 2,5 oder besser ohne weitere Eignungsprüfung zum Master-Studiengang Operations Research zugelassen. Bei anderen Bewerberinnen und Bewerbern wird die Gleichwertigkeit ihrer Abschlüsse festgestellt (vgl. (5), (6), (7)).

(5) Für Absolventinnen und Absolventen, die nicht im Sinne von (3) bzw. (4) konsekutiv studieren, muss die Gleichwertigkeit ihrer Abschlüsse durch den Zulassungsausschuss (vgl. § 4) festgestellt werden, ggf. unter Heranziehung der Empfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.anabin.de).

(6) Bei der Feststellung fehlender Gleichwertigkeit kann der Zulassungsausschuss den Zugang unter Auflagen ermöglichen. Die Auflagen werden vom Zulassungsausschuss festgelegt und müssen geeignet sein, eine Angleichung an die für den Zugang erforderliche Qualität sicherzustellen.

(7) Bewerberinnen und Bewerber, die keine Abschlüsse nach (3) - (6) besitzen, müssen ihre Eignung und Motivation zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit in dem dem Master-Studiengang entsprechenden Gebiet nachweisen. Dieser Nachweis kann erfolgen durch:

Aktualität und Qualität der Bachelor-Arbeit,

-  Forschungstätigkeit (z.B. Praktika an Forschungsinstitutionen, Mitarbeit als Forschungsstudentin bzw. Forschungsstudent in größeren Forschungsverbünden wie Graduiertenkollegs oder Sonderforschungsbereichen),

-  andere schriftliche Leistungen (Publikationen, Preise, Auszeichnungen),

- eine schriftliche Bewerbung, in der Eignung und Motivation für den Master- Studiengang dargelegt werden.

Der Zulassungsausschuss kann verlangen, dass Eignung und Motivation in einem Bewerbungsgespräch näher erläutert werden.

(8) Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (DSH-1) nachweisen. Sofern der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse durch geeignete Zeugnisse (z.B. aufgrund von Teilnahme am Grundkurs der Deutschen Sprache) nicht gewährleistet ist, entscheidet der Zulassungsausschuss auf begründeten Antrag über die Anerkennung anderer Formen des Nachweises. Weiterhin werden ausreichende Grundkenntnisse des Englischen (z.B. zum Lesen englischsprachiger Fachliteratur) erwartet.

(9) Abweichend von Absatz 1 bis 4 wird von der besonderen Eignung ausgegangen, wenn der Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt zwar noch nicht vorliegt, aber bereits 90 % der insgesamt erforderlichen Leistungen erbracht wurden (d.h. mindestens 162 Leistungspunkte) und die aus den Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote mindestens 2.5 beträgt.

 

§ 3
Studienbeginn und Bewerbungsfrist

(1) Das Studium kann im Winter- oder Sommersemester aufgenommen werden. Das Studienprogramm ist auf einen Beginn im Wintersemester eingestellt, für einen Studienbeginn im Sommersemester sind die besonderen Hinweise auf den Webseiten des Instituts für Mathematik zu beachten, die einen möglichst problemlosen Einstieg erlauben sollen. (http://www.math.tu-clausthal.de/)

(2)  Ein Zulassungsantrag für einen der beiden Master-Studiengänge muss mit allen dazugehörigen Unterlagen bis zum vorangehenden 15. Juli (Wintersemester) bzw. 15. Januar (Sommersemester) gestellt werden. Bei später eingehenden Anträgen besteht kein Anspruch auf Zugang.

(3) Können nicht alle nötigen Nachweise termingerecht vorgelegt werden, kann eine Nachfrist gesetzt werden.

(4) Der Bewerbung sind – bei Zeugnissen und Nachweisen in beglaubigter Kopie – folgende Unterlagen beizufügen:

a) das Abschlusszeugnis des Bachelorstudiengangs oder - wenn dieses noch nicht vorliegt - eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen, die Leistungspunkte und über die Durchschnittsnote,

b)  Lebenslauf,

c)   Nachweis nach §2 Abs. 8.

(5) Bewerbungen, die nicht vollständig, form- oder fristgerecht eingehen, sind vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der Hochschule.

 

§ 4
Zulassungsausschuss für die
Masterstudiengänge Angewandte Mathematik und Operations Research

(1)Für die Vorbereitung einer Auswahlentscheidung bildet die Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau einen Zulassungsausschuss.

(2) Dem Zulassungsausschuss gehören drei stimmberechtigte Mitglieder an, die der Hochschullehrer- oder der Mitarbeitergruppe angehören müssen, und ein Mitglied der Studierendengruppe mit beratender Stimme. Wenigstens ein Mitglied muss der Hochschullehrergruppe angehören. Die Mitglieder werden durch den Fakultätsrat der Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau eingesetzt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, die des studentischen Mitglieds ein Jahr, Wiederbestellung ist möglich. Der Zulassungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

(3) Die Aufgaben des Zulassungsausschusses sind:

a) Prüfung der eingehenden Zulassungsanträge auf formale Richtigkeit,
b) Prüfung der Zugangsvoraussetzungen,
c) Führen des Auswahlgesprächs gemäß § 2 Abs. 7,
d) Entscheidung über die Zugangsgenehmigung der Bewerberinnen und Bewerber.

(4) Der Zulassungsausschuss berichtet dem Fakultätsrat der Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau nach Abschluss des Vergabeverfahrens über die gesammelten Erfahrungen und unterbreitet ggf. Vorschläge für die Weiterentwicklung des Vergabeverfahrens.

 

§ 5
Bescheiderteilung, Abschluss der Verfahren

(1) Bewerberinnen und Bewerber, die zugelassen werden können, erhalten von der Hochschule einen schriftlichen Zulassungsbescheid.

(2) Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zugelassen werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid. Der Ablehnungsbescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

(3) Die Zulassungsverfahren werden spätestens zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn abgeschlossen.

 

§ 6
In-Kraft-Treten

Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


 

Anhang

Fachgebiet

 

ECTS

Mathematische

Grundlagen

Analysis I/II

Lineare Algebra und diskrete Strukturen I/II

Summe Grundlagen

 

18

15

33

Mathematische

Pflichtvorlesungen

Numerik

Stochastik

Diskrete Mathematik/Optimierung

Weitere Vorlesungen der reinen Mathematik

Summe Math. Pflichtvorlesungen

 

12

9

6

9

36

Mathematische

Wahlvorlesungen/

Anwendungsfach

Veranstaltungen im Bereich Mathematik und Informatik

Veranstaltungen desjenigen Vertiefungsfachs, das im Master-Studiengang belegt wird

Summe Wahlvorl./Anwendungsfach

 

 

20

 

16

36

Gesamt

Summe

105

 Tabelle 1: Zugangsvoraussetzungen Master Angewandte Mathematik

 

 

Fachgebiet

 

ECTS

Mathematik

 

Analysis I/II

Lineare Algebra und diskrete Strukturen I/II

Grundlagen der Optimierung (Lin./Komb.)

Grundlagen der Wahrscheinlichkeitstheorie

Summe Mathematik

18

15

12

9

54

 

Informatik

Informatik I, II, III

Programmierkurs

Grundlagen der Wirtschaftsinformatik

Summe Informatik

24

6

6

36

BWL

Grundlagen der BWL, z.B.

Einführung BWL

Unternehmensführung

Produktion

Marketing

Investition und Finanzierung

Unternehmensrechnung Ia, b

Summe BWL

 

3

3

3

3

5

6

23

 

Gesamt

Summe

107

Tabelle 2: Zugangsvoraussetzungen Master Operations Research

 

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Letzte Änderung  28. Juni 2007  - Dez.2 - I. Neuse