Studienordnung
für den Ergänzungsstudiengang
Umweltschutztechnik
an der Technischen Universität
Clausthal,
Fachbereich Geowissenschaften,
Bergbau und Wirtschaftswissenschaften und
Fachbereich Maschinenbau,
Verfahrenstechnik und Chemie.
Vom 09. April 2002 (Mitt. TUC 2002, Seite 194)
Beschluss des Fachbereiches Geowissenschaften, Bergbau und Wirtschaftswissenschaften und des Fachbereiches Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Chemie vom 09. April 2002.
Aufgrund des § 14 des NHG in der Fassung
der Bekanntmachung vom 24. März 1998 (Nds. GVBl S. 300) erlässt
die Technische Universität Clausthal die folgende Studienordnung für
den Ergänzungsstudiengang Umweltschutztechnik.
§ 1
Geltungsbereich
Die vorliegende Studienordnung beschreibt
auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung (DPO) vom 21.04.1998 für
den Ergänzungsstudiengang Umweltschutztechnik an der Technischen Universität
Clausthal Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums.
§ 2
Ziel und Inhalt des Studiums
Voraussetzung für das Ergänzungsstudium
Umweltschutztechnik ist die bestandene Diplomprüfung in einem Fachhochschulstudiengang
für Verfahrenstechnik, Chemieingenieurwesen, Umwelttechnik, Entsorgungstechnik
oder einem eng verwandten Studiengang in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Entscheidung über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen
von Absolventinnen und Absolventen eng verwandter Studiengänge und
Inhaberinnen und Inhabern ausländischer Befähigungsnachweise
trifft der Prüfungsausschuss. Für Absolventinnen und Absolventen
ausländischer Hochschulen ist der Nachweis eines vierjährigen
Studiums in einem vergleichbaren Studiengang mit qualifiziertem Bachelor-
oder ähnlichem Abschluss (z.B. Licence, Licenciatura, Lisans) die
Zugangsvoraussetzung.
§ 4
Studienbeginn und Studiendauer
§ 5
Gliederung des Studiums
Innerhalb des Ergänzungsstudienganges
Umweltschutztechnik besteht die Möglichkeit, sich für die Studienrichtung
"Entsorgungstechnik" oder "Umweltprozesstechnik" zu entscheiden.
§ 6
Art und Form der Lehrveranstaltungen
§ 7
Diplomarbeit
In der Diplomarbeit ist ein experimentelles,
planerisches oder theoretisches Thema eigenständig zu bearbeiten und
schriftlich darzustellen, wobei der Zeitrahmen vom Prüfungsamt überwacht
wird. Vor Beginn der Arbeit ist beim Prüfungsamt ein schriftlicher
Antrag auf Ausgabe eines Themas für eine Diplomarbeit zu stellen.
Dabei wählt die/der Studierende im allgemeinen vorher Thema und Betreuer
aus dem Angebot der Institute der beteiligten Fachbereiche. Mit der schriftlichen
Bekanntgabe des Themas beginnt die Bearbeitungszeit, die bei theoretischen
und planerischen Problemstellungen auf drei Monate, bei experimentellen
Themen auf vier Monate begrenzt ist. Verlängerungen sind nur im Ausnahmefall
nach schriftlich begründetem Antrag an den Prüfungsausschuss
möglich.
§ 8
Umfang des Studiums
Den Gesamtumfang des Ergänzungsstudiengangs Umweltschutztechnik gibt die folgende Zusammenstellung wieder. Weitere Einzelheiten sind den Studienplänen zu entnehmen.
Ergänzungsstudiengang Umweltschutztechnik
Studienrichtung Entsorgungstechnik
I. Fachprüfungen
| Fachprüfung | SWS | Anzahl und Art der Prüfungsleistung | Gewichtungsfaktor der Fachprüfung | |
| 1 | Ingenieurmathematik III | 4 | K2 oder M*) | 1 |
| 2 | Technische Mechanik II | 5 | K2 oder M*) | 1 |
| 3 | Wärmeübertragung I | 3 | K2 oder M*) | 1 |
| 4 | Chemische Umweltanalytik | 2 | K2 oder M*) | 1 |
| 5 | Physikalische Umweltanalytik | 2 | K2 oder M*) | 1 |
| 6 | Ausbreitung von Schadstoffen in Boden und Grundwasser | 2 | K2 oder M*) | 1 |
| 7 | Abwassertechnik II | 2 | K2 oder M*) | 1 |
| 8 | Recycling I | 2 | K2 oder M*) | 1 |
| 9 | Entsorgungsbergbau | 2 | K2 oder M*) | 1 |
| 10 | Sicherheitsnachweise in der Deponietechnik | 2 | K2 oder M*) | 1 |
| 11 | Betriebliche Umweltökonomie | 3 | K2 oder M*) | 1 |
II. Leistungsnachweise
Für weitere Lehrveranstaltungen im Umfang von 14 SWS muss nachgewiesen werden, dass entsprechende Kenntnisse im abgeschlossenen Fachhochschulstudium erworben wurden. Soweit der Nachweis nicht erbracht werden kann, sind entsprechende Leistungsnachweise zu erbringen.
Die erfolgreiche Teilnahme wird bestätigt
und die Studienleistung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet.
| Fächer | SWS | |
| 1 | Physikalische Chemie I | 4 |
| 2 | Industrielle Klärschlammbehandlung | 2 |
| 3 | Mechanische Trennverfahren I | 3 |
| 4 | Grundlagen der Reststoffbehandlung | 3 |
| 5 | Grundlagen der Bodenbehandlung | 3 |
Ergänzungsstudiengang Umweltschutztechnik
Studienrichtung Umweltprozesstechnik
I. Fachprüfungen
| Fachprüfung | SWS | Anzahl und Art der Prüfungsleistung | Gewichtungsfaktor der Fachprüfung | |
| 1 | Ingenieurmathematik III | 4 | K2 oder M*) | 1 |
| 2 | Technische Mechanik II | 5 | K2 oder M*) | 1 |
| 3 | Wärmeübertragung I | 3 | K2 oder M*) | 1 |
| 4 | Chemische Umweltanalytik | 2 | K2 oder M*) | 1 |
| 5 | Physikalische Umweltanalytik | 2 | K2 oder M*) | 1 |
| 6 | Physikalische Chemie I | 4 | K2 oder M*) | 1 |
| 7 | Chemische Reaktionstechnik II | 3 | K2 oder M*) | 1 |
| 8 | Mechanische Verfahrenstechnik I | 3 | K2 oder M*) | 1 |
| 9 | Thermische Trennverfahren I | 3 | K2 oder M*) | 1 |
| 10 | Thermische Behandlung von Rest- und Abfallstoffen | 3 | K2 oder M*) | 1 |
Für weitere Lehrveranstaltungen im Umfang von 14 SWS muss nachgewiesen werden, dass entsprechende Kenntnisse im abgeschlossenen Fachhochschulstudium erworben wurden. Soweit der Nachweis nicht erbracht werden kann, sind entsprechende Leistungsnachweise zu erbringen.
Die erfolgreiche Teilnahme wird bestätigt
und die Studienleistung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet.
| Fächer | SWS | |
| 1 | Mechanische Trennverfahren I | 3 |
| 2 | Grundlagen der Abwasserbehandlung | 3 |
| 3 | Grundlagen der Bodenbehandlung | 3 |
| 4 | Einführung A in die BWL | 2 |
| 5 | Betriebliche Umweltökonomie | 3 |
*) Nach Wahl der Prüfenden
mit Genehmigung des Prüfungsausschusses
K = Klausur (Zahl = Bearbeitungszeit
in Stunden)
M = mündliche Prüfung
§ 9
Anrechnung von Studienleistungen
Die Anrechenbarkeit von Studienleistungen,
die in anderen Studiengängen, an anderen Hochschulen der Bundesrepublik
Deutschland und an Hochschulen des Auslandes erbracht worden sind, ist
in § 6 der Diplomprüfungsordnung geregelt.
§ 10
Studienberatung
Eine erste Studienberatung zu Beginn des
Studiums erfolgt im Rahmen des Tutorenprogramms. Während des Studiums
stehen die Zentrale Studienberatung und die Fachstudienberatung zur Verfügung.
Die Anschriften sind im Adressenverzeichnis des Studienführers enthalten.
Studienplan Ergänzungsstudiengang Umweltschutztechnik
Studienrichtung Entsorgungstechnik
Studienrichtung Umweltprozesstechnik
Erläuterungen zur Studienordnung
für den Ergänzungsstudiengang
Umweltschutztechnik
(Gemäß § 14 Absatz
3 NHG)
Ein abgeschlossenes Studium im Ergänzungsstudiengang Umweltschutztechnik an der Technischen Universität Clausthal führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss durch Verleihung des Hochschulgrades "Diplom-Ingenieurin" bzw. "Diplom-Ingenieur".
Aufbau und Inhalt des Studiengangs orientieren sich am Berufsbild eines Diplomingenieurs der Umweltschutztechnik. Dieses Berufsbild umfasst alle Tätigkeiten, die mit umweltschutzrelevanten Problemen im produzierenden oder im Dienstleistungsgewerbe auftreten. Dabei müssen chemische, biologische, ökologische, technische, rechtliche, wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
Mögliche Tätigkeitsfelder einer Diplom-Ingenieurin /eines Diplom-Ingenieurs der Umweltschutztechnik sind:
Betriebswirtschaftliche Grundlagen werden durch Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebliche Umweltökonomie vermittelt.
Im Ergänzungsstudiengang besteht die Möglichkeit, zwischen zwei Studienrichtungen zu wählen:
Entsorgungstechnik
In der Studienrichtung Entsorgungstechnik werden die Schwerpunkte in der Entsorgung von Reststoffen gesetzt. Dazu gehören die Vorlesungen Chemische Umweltanalytik, Abwassertechnik II, Physikalische Umweltanalytik, Recycling I, Grundlagen der Bodenbehandlung, Sicherheitsnachweise in der Deponietechnik, Ausbreitung von Schadstoffen in Boden und Grundwasser, Mechanische Trennverfahren I, Grundlagen der Reststoffbehandlung, Entsorgungsbergbau I und Industrielle Klärschlammbehandlung.
Umweltprozesstechnik
In der Studienrichtung Umweltprozesstechnik werden verfahrenstechnische Schwerpunkte gesetzt. Dazu gehören die Vorlesungen Chemische Reaktionstechnik II, Thermische Trennverfahren I, Mechanische Verfahrenstechnik I, Mechanische Trennverfahren I, Chemische Umweltanalytik, Physikalische Umweltanalytik, Thermische Behandlung von Rest- und Abfallstoffen, Grundlagen der Bodenbehandlung, Grundlagen der Abwasserbehandlung.
Für die Anfertigung der Diplomarbeit ist das 3. Semester vorgesehen. Dabei ist ein experimentelles, planerisches oder theoretisches Thema selbständig vom Studierenden zu bearbeiten und schriftlich darzustellen. Die Bearbeitungszeit beträgt bei theoretischen Arbeiten drei Monate und bei experimentellen Arbeiten vier Monate.
Der Ergänzungsstudiengang Umweltschutztechnik an der Technischen Universität Clausthal ist so aufgebaut, dass es in drei Semestern einschließlich Diplomarbeit absolviert werden kann. Dabei wurde auf eine gleichmäßige Belastung durch Lehrveranstaltungen und abzulegende Fachprüfungen Wert gelegt (Anlage Studienplan). Auf eine enge Spezialisierung wurde, auch im Hinblick auf die schnelle Veralterung des Fachwissens sowie unter Berücksichtigung des raschen Wissenstransfers, verzichtet.
Charakteristisch für das Ergänzungsstudium
der Umweltschutztechnik an der TU Clausthal ist die breite ingenieurwissenschaftliche
Ausbildung mit vielfältigen Anknüpfungspunkten zu anderen Disziplinen.
Durch die interdisziplinäre, fachbereichsübergreifende Ausbildung
wird in der späteren beruflichen Tätigkeit die Zusammenarbeit
erleichtert.