Studienordnung für
den Diplomstudiengang Geologie
an der Technischen Universität
Clausthal,
Fachbereich Geowissenschaften,
Bergbau und Wirtschaftswissenschaften.
Vom 15. Januar 2002 (Mitt. TUC 2002, Seite 309)
Beschluss des Fachbereichsrates Geowissenschaften, Bergbau und Wirtschaftswissenschaften vom 15. Januar 2002.
Aufgrund des § 14 des NHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1998 (Nds. GVBl S. 300) erlässt die Technische Universität Clausthal die folgende Studienordnung für den Diplomstudiengang Geologie.
§ 1
Aufgaben und Berufsfeld des Geologen
(1) Geologie ist eine Naturwissenschaft, die sich mit der Struktur und Zusammensetzung des Erdkörpers befaßt, mit dem Ziel, die Entwicklung der Erde und des Lebens nach physikalischen, chemischen und biologischen Prinzipien zu erforschen. Die Geologie verhilft dem Menschen zu einem besseren Verständnis seiner Stellung in der Natur und zu seiner Verantwortung als Bewohner der Erde, auf die er als sein Biotop angewiesen ist. Geologie liefert dem Menschen Hilfe bei
(1) Das Studium der Geologie führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss als Diplom-Geologe oder Diplom-Geologin. Es soll die Studierenden auf ihre Berufstätigkeit vorbereiten, ihnen die dafür erforderlichen grundlegenden wissenschaftlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermitteln und sie in die Lage versetzen, fachübergreifende Zusammenhänge zu erkennen.
(2) Fachbezogene und allgemeine Ziele des Studiums sind der Erwerb
§ 3
Diplomprüfungsordnung
Die Diplomprüfungsordnung (DPO) für den Studiengang Geologie trifft die gesetzlichen Regelungen zur Zulassung und Durchführung der Diplomvorprüfung und der Diplomprüfung sowie zur Bewertung der Prüfungsleistungen.
§ 4
Modellstudienpläne
Der Modellstudienplan erläutert, wie
der Diplomstudiengang Geologie sachgerecht und in der vorgesehenen Zeit
durchgeführt werden kann. Dazu bestehen Studienmodelle, die Empfehlungen
zur Gestaltung des Grund- und Hauptstudiums (Pflichtfächer vgl. §
9) sowie des Studiums für das dritte und vierte Prüfungsfach
in der Diplomprüfung (Wahlpflichtfächer vgl. § 9) enthalten.
§ 5
Studienberatung
(1) Zu Beginn des Grundstudiums wird der Studienanfänger im Rahmen einer Orietierungsveranstaltung in Studium und Studiengang eingeführt. Dabei wird behandelt:
(3) Außerhalb der Orientierungsveranstaltung
und neben der zentralen Studienberatung der Universität wird eine
laufende Fachstudienberatung seitens des Institutes für Geologie und
Paläontologie durchgeführt.
§ 6
Studienbeginn und Studiendauer
(1) Das Studium kann in einem Winter- oder Sommersemester begonnen werden. Es wird jedoch empfohlen, in einem Wintersemester anzufangen; hiervon gehen auch die Modellstudienpläne aus.
(2) Die Studienzeit, in der das Studium
in der Regel abgeschlossen werden kann, beträgt einschließlich
der Diplomprüfung neun Semester.
(3) Im Hauptstudium liegen die Schwerpunkte auf der Fachausbildung, auf der vertieften Bearbeitung fachlicher Fragestellungen sowie auf der Auseinandersetzung mit der beruflichen Praxis.
(4) Das Hauptstudium baut auf dem Grundstudium auf. Prüfungsleistungen im Hauptstudium können nur erbracht werden, wenn das Grundstudium mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen wurde.
(5) Der Nachweis einer mindestens zweimonatigen
geologischen oder geologienahen Tätigkeit außerhalb der Hochschule
ist Zulassungsvoraussetzung für die Diplomprüfung. Die Hochschule
ist bemüht, die Studierenden bei der Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen
zu beraten.
(2) Pflichtlehrveranstaltungen sind für alle Studierende verbindliche Lehrveranstaltungen.
(3) Wahlpflichtveranstaltungen sind aus einem vorgegebenen Veranstaltungskatalog auswählbare Lehrveranstaltungen für ein bestimmtes Wahlpflichtfach.
(4) Zusatzlehrveranstaltungen sind empfohlene ergänzende Lehrveranstaltungen zur Erweiterung des Fach- und Allgemeinwissens (z.B. zusätzliche/ergänzende Lehrveranstaltungen in Prüfungs- oder Nachweisfächern, aber auch Veranstaltungen aus dem Angebot anderer Fachrichtungen und des "studium generale").
(5) Vorlesungen vermitteln theoretische Kenntnisse zu Themen eines Fachgebietes und geben dabei einen Überblick über den aktuellen Wissensstand.
(6) Übungen und Laborpraktika dienen dem Erlernen von Arbeitstechniken und Auswertungsmethoden.
(7) Geländepraktika sind Lehrveranstaltungen außerhalb des Studienortes, die der praktischen Ausbildung im Gelände dienen und von den Studierenden die selbständige Anwendung erlernter Methoden erfordern. Sie können Bestandteil von Lehrveranstaltungen am Studienort oder selbständige Lehrveranstaltungen sein. Zu den Geländepraktika gehören auch Kartierkurse.
(8) Exkursionen sind Lehrveranstaltungen, in denen allgemeine und regionale geologische Sachverhalte im Gelände erarbeitet werden.
(9) Seminare sind Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden nach ausreichender Vorbereitung und Ausarbeitung eines Manuskriptes zu einem vorgegebenen Thema einen Vortrag halten.
(10) Kolloquien sind Vortragsveranstaltungen
der geowissenschaftlichen Institute, in denen eingeladene Referenten über
aktuelle Themen vortragen. Es wird erwartet, dass jeder Studierende während
seines Studiums an mindestens sechs der Kolloquiumsveranstaltungen teilnimmt.
§ 9
Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer,
Nachweisfächer
(1) Pflichtfächer sind Fächer, in denen alle Studierenden eine Prüfung ablegen müssen.
(2) Wahlpflichtfächer werden aus einem Katalog von Prüfungsfächern ausgewählt.
(3) Nachweisfächer sind Fächer, in denen lediglich ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den entsprechenden Lehrveranstaltungen erbracht werden muss.
(4) Im Verlaufe seines Studiums hat der
Studierende Geländepraktika und Exkursionen in einem Umfang von mindestens
83 Geländetagen zu absolvieren. Näheres regelt der jährliche
Plan der vom Institut für Geologie und Paläontologie angebotenen
Geländepraktika und Exkursionen (siehe Anhang).
§ 10
Prüfungsvorleistungen
(1) Prüfungsvorleistungen sind Studienleistungen, deren erfolgreiche Absolvierung durch Leistungskontrolle nachgewiesen werden und durch die Vorlage eines Leistungsnachweises (Übungsschein) dokumentiert werden muss, bevor der Studierende zur Diplomvorprüfung bzw. zur Diplomprüfung zugelassen wird. Werden in der Diplomprüfungsordnung oder in den Modellstudienplänen aufgeführte Lehrveranstaltungen nicht angeboten, so sind Prüfungsvorleistungen in gleichwertigen Unterrichtsveranstaltungen zu erbringen. Dies bedarf jedoch in jedem Fall der vorherigen Genehmigung durch den Beauftragten für Studien- und Prüfungsfragen des Studienganges Geologie.
(2) Die Zulassung zur Diplomvorprüfung bzw. Diplomprüfung ist vom Nachweis bestimmter Prüfungsvorleistungen abhängig. Zur Zulassung zu den mündlichen oder schriftlichen Prüfungen müssen die nach der Diplomprüfungsordnung vorgeschriebenen Leistungsnachweise des jeweiligen Studienabschnitts (gem. Anlage 3 und Anlage 6 der DPO) dem Studienzentrum/Bereich Prüfungsangelegenheiten vorliegen.
(3) Prüfungsvorleistungen sind zu erbringen in
(5) Prüfungsvorleistungen in Labor- und Geländepraktika gelten als erbracht, wenn der Studierende die gestellten Aufgaben entsprechend der Vorgaben gelöst und dieses in einem fristgerecht abgegebenen Bericht dokumentiert hat. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch einen Praktikumsschein nachgewiesen.
(6) Als geologische Exkursionen gelten ein- oder mehrtägige Unterrichtsveranstaltungen im Gelände, die im Exkursionsplan des Institutes für Geologie und Paläontologie der Technischen Universität Clausthal ausgewiesen sind. Thematisch unterschiedliche geologische Exkursionen werden als Prüfungsvorleistungen anerkannt, wenn der Studierende an der gesamten Exkursionsveranstaltung teilgenommen, ordnungsgemäß ein Geländebuch geführt und fristgerecht einen eigenständigen selbstverfassten Exkursionsbericht abgegeben hat, der von dem veranstaltenden Hochschullehrer anerkannt worden ist. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch einen Exkursionsschein nachgewiesen. Verpflichtend für alle Studierenden sind im Grundstudium eine dreitägige und eine sechstägige Exkursion, im Hauptstudium eine sechstägige und die Große Exkursion von mindestens 12 Tagen. Sowohl im Grund- wie im Hauptstudium wird erwartet, daß an mindestens je einer eintägigen Exkursion in den Harz, je zwei eintägigen Exkursionen in das Harzvorland und je einer eintägigen bodenkundlichen oder quartärgeologischen Exkursion teilgenommen wird.
Die Große geologische Exkursion kann mit einem vorbereitenden Seminar verbunden werden, für das die gleichen Bestimmungen wie für die übrigen Pflichtseminare gelten.
Exkursionen, die im Rahmen der verschiedenen Studienmodelle zu Wahlpflichtveranstaltungen angeboten werden, können nicht auf das Hauptstudium angerechnet werden. Die Anzahl der Geländetage, die für eine Exkursion angerechnet werden, kann kleiner als die Zeitdauer (in Tagen) der gesamten Veranstaltung sein.
(7) Seminare werden als Prüfungsvorleistungen
anerkannt, wenn die Studierenden an der gesamten Seminarveranstaltung teilgenommen,
einen eigenständigen Vortrag gehalten und dazu ein Manuskript fristgerecht
und den Vorgaben des Veranstaltenden entsprechend abgeliefert haben. Die
erfolgreiche Teilnahme wird durch einen Seminarschein nachgewiesen.
§ 11
Umfang und Inhalt des Grundstudiums
(1. - 4. Semester)
Im Grundstudium sind zwei Pflicht- und zwei Wahlpflichtfächer sowie ein Nachweisfach vorgeschrieben. Pflichtfächer sind Grundzüge der Geologie und Paläontologie sowie Grundzüge der Mineralogie und Petrographie, Wahlpflichtfächer sind Grundzüge der Allgemeinen und Anorganischen Chemie, Grundzüge der Mathematik sowie Grundzüge der Experimentalphysik. Von den Wahlpflichtfächern müssen in der Diplomvorprüfung zwei als Prüfungsfächer gewählt werden. In diesen Prüfungsfächern sind jeweils zwei Leistungsnachweise als Prüfungsvorleistungen erforderlich. Das dritte Wahlpflichtfach gilt als Nachweisfach, hier muß lediglich eine einsemestrige Prüfungsvorleistung erbracht werden. Die wesentlichen Prüfungsinhalte der Pflicht- und Wahlpflichtfächer im Grundstudium sind:
(1) Grundzüge der Geologie und Paläontologie
(Pflichtfach):
35 Semesterwochenstunden (SWS), teilweise
als Geländeveranstaltungen
(2) Grundzüge der Mineralogie
und Petrographie (Pflichtfach): 9 SWS
(3) Grundzüge der Mathematik (Wahlpflichtfach):
12 SWS
(4) Grundzüge der Experimentalphysik
(Wahlpflichtfach):16 SWS
(5) Grundzüge der Allgemeinen
und Anorganischen Chemie (Wahlpflichtfach):
14 SWS
§ 12
Abschluß des Grundstudiums
Das Grundstudium wird durch die Diplomvorprüfung
abgeschlossen; Einzelheiten regelt die Diplomprüfungsordnung.
§ 13
Umfang und Inhalt des Hauptstudiums
(5. - 9. Semester)
Im Hauptstudium sind zwei Pflicht- und zwei Wahlpflichtfächer sowie ein Nachweisfach vorgeschrieben:
(1) Allgemeine Geologie (Pflichtfach):
35 SWS, dazu Geländeveranstaltungen
(2) Historische und Regionale Geologie
(Pflichtfach):
15 SWS, dazu Geländeveranstaltungen
(4) ein weiteres Wahlpflichtfach: 10 SWS
wie
Geophysik
oder
Paläontologie
oder
Petrologie/Geochemie
oder
Lagerstättenkunde/Geochemie
oder ein anderes durch ein gleichwertiges
Studienmodell ausgewiesenes und durch den Prüfungsausschuß genehmigtes
Fach an der Technischen Universität Clausthal.
(5) Das Nachweisfach kann aus dem in Studienmodellen
ausgewiesenen Unterrichtsangebot frei gewählt werden, sofern es nicht
unter (3) oder (4) Prüfungsfach war.
§ 14
Studienschwerpunkte
Durch die Auswahl der Wahlpflichtfächer
können Studienschwerpunkte gesetzt werden. Diese können im Bereich
der Angewandten Geologie oder im Bereich der Geochemie/Petrologie bzw.
Geochemie/Lagerstättenkunde liegen. Wenn der Studierende als drittes
Prüfungsfach Analytische Geochemie und als viertes Fach Petrologie-Geochemie
oder Lagerstättenkunde-Geochemie wählt, wird in die Diplomurkunde
und das Zeugnis der Zusatz "mit dem Studienschwerpunkt Petrologie-Geochemie"
bzw. "mit dem Studienschwerpunkt Lagerstättenkunde-Geochemie" aufgenommen.
§ 15
Abschluß des Hauptstudiums
Das Hauptstudium wird durch die Diplomprüfung abgeschlossen.
(1) Die Diplomprüfung besteht aus
(3) Die selbständige geologische Kartierung soll nachweisen, daß der Kandidat/die Kandidatin befähigt ist, geologische Geländeaufnahmen mit Hilfe üblicher geologischer Arbeitsweisen durchzuführen. Dabei ist die flächenhafte Verbreitung von Fest- und/oder Lockergesteinen kartographisch zu erfassen, darzustellen und deren räumliche Beziehungen anhand geeigneter Darstellungsmethoden zu interpretieren. Der Bearbeitungszeitraum beträgt drei Monate. Das Untersuchungsgebiet soll so bemessen sein, daß es in etwa 40 Geländetagen bearbeitet werden kann. Die geologische Kartierung kann mit der Diplomarbeit kombiniert werden, sofern die beiden Prüfungsleistungen getrennt bewertbar sind. Das Thema für die selbständige geologische Kartierung kann erst dann ausgegeben werden, wenn der/die Studierende die in der Diplomprüfungsordnung geforderten Prüfungsvorleistungen für die selbständige geologische Kartierung erbracht hat.
(4) Die Diplomarbeit umfaßt eine Untersuchung zu einem geowissenschaftlichen Thema, das von einem Hochschullehrer des Institutes für Geologie und Paläontologie gestellt wird. Sie soll zeigen, daß der Kandidat/die Kandidatin über ein ausreichendes geologisches Grundwissen verfügt und die gängigen Arbeitsmethoden beherrscht. Der Kandidat/die Kandidatin soll das gestellte Thema fachgerecht analysieren, Lösungswege erarbeiten, die Untersuchungen technisch und formal richtig durchführen und die Ergebnisse auswerten und darstellen. Das Thema der Arbeit ist so zu bemessen, daß es in sechs Monaten bearbeitet werden kann. Das Thema für die Diplomarbeit kann erst dann ausgegeben werden, wenn der/die Studierende die entsprechenden Prüfungsvorleistungen erbracht hat.
Modellstudienplan
Studienmodelle
für den Studiengang Geologie
an der Technischen Universität Clausthal

Für den Erdölgeologen sind die Beherrschung von Fremdsprachen (bes. Englisch) und die Freude an Teamarbeit ebenso selbstverständlich wie fundierte sedimentologische, stratigraphische, regional- und strukturgeologische Kenntnisse.
Das Studium der Erdöl-, Erdgasgeologie beschäftigt sich mit der Entstehung, Zusammensetzung, Akkumulation und weltweiten Verteilung von Erdöl und Erdgas. Computergestütztes Modellieren von Erdöl-, Erdgaslagerstätten ist der Schwerpunkt in der Lehre. Zur Erlangung dieser Fähigkeiten sind Kenntnisse in Sedimentologie und Sedimentpetrographie, Regional- und Strukturgeologie sowie geophysikalische Methoden wie Seismik und Bohrlochmesskunde grundlegende Bestandteile des breit gefächerten Vorlesungs- und Übungsangebots. Die Lehrveranstaltungen werden durch Exkursionen und Praktika ergänzt. Das Studienmodell Erdöl-, Erdgasgeologie bietet außerdem die Möglichkeit, an wichtigen, ergänzenden Vorlesungen und Übungen zur Erdöl- und Erdgasgewinnung, Tiefbohrtechnik und der organischen Geochemie teilzunehmen.
Wahlpflichtfach Ingenieurgeologie, Hydrogeologie
In den vergangenen Jahren nahm das Interesse an umweltorientierten Fragestellungen sowohl innerhalb der Ingenieur- als auch der Hydrogeologie deutlich zu. Hierbei zeigte sich, dass die wissenschaftlichen Anforderungen an beide Disziplinen ähnlicher Art sind. Um inhaltliche Überschneidungen zu vermeiden, bietet das Institut für Geologie und Paläontologie ein kombiniertes Wahlpflichtfach Ingenieurgeologie, Hydrogeologie an.
Ingenieurgeologie
Geotechnische Untersuchungen des Erdkörpers als Baugrund und Baustoff sind das Betätigungsfeld der Ingenieurgeologie. In zunehmendem Maße gewinnen geoökologische und umwelttechnische Fragestellungen an Bedeutung. Eine Darstellung derzeitiger Methoden erfolgt in einem vier Vorlesungen umfassenden theoretischen Teil, der durch mehrere Praktika, Übungen, Exkursionen und eine Projektbearbeitung ergänzt wird. Innerhalb dieses praktischen Teils werden ingenieurgeologische Kartiertechniken und geotechnische Untersuchungsmethoden vermittelt.
Hydrogeologie
Die Hydrogeologie beschäftigt sich mit dem unterirdischen Teil des Wasserkreislaufes und den Kreisläufen der im unterirdischen Wasser (Grundwasser) verfrachteten Stoffe. Das Grundwasser im Wasserkreislauf ist einer der Rohstoffe für die Trinkwassergewinnung. Andererseits ist es auch Lösungs- und Transportmedium, das in Wechselwirkung mit dem Grundwasserleiter, durch den es sich bewegt, Stoffe natürlicher und anthropogener Herkunft aufnimmt. Angeboten werden Vorlesungen mit Übungen zu den hydrogeologischen Grundlagen mit der Bewegung des Grundwassers und seiner chemischen Beschaffenheit. Weiterführende Veranstaltungen nutzen die Grundlagen für hydrogeologische Gelände- und Labormethoden, mit denen die Hydrogeologie umweltrelevante Aufgabenstellungen bearbeitet. Mit Vorlesungen, Übungen und Tutorien werden die Studierenden an semiprofessionelle numerische Modellierungen zur Bewegung und zur chemischen Beschaffenheit des Grundwassers herangeführt. Seminare, die sich insbesondere mit der Nutzung des Grundwassers beschäftigen, ergänzen zusammen mit Exkursionen zu Grundwasservorkommen die Vorlesungen und Übungen.
Innerhalb des Modells ist ein Studienschwerpunkt (Ingenieurgeologie oder Hydrogeologie) zu wählen. Beim Schwerpunkt Ingenieurgeologie sind zwei Leistungsnachweise aus den ingenieurgeologischen Veranstaltungen und ein weiterer aus der Hydrogeologie vorzulegen. Entsprechend sind für den Schwerpunkt Hydrogeologie zwei Leistungsnachweise aus der Hydrogeologie und ein Leistungsnachweis aus der Ingenieurgeologie zu absolvieren.
Um ein möglichst breites Spektrum
angewandter Verfahren der Hydro- und Ingenieurgeologie abzudecken, wird
empfohlen, zusätzlich zu den drei geforderten Veranstaltungen auch
andere der oben genannten Angebote wahrzunehmen. Darüber hinaus ist
es sinnvoll, an ergänzenden Veranstaltungen zur Geologie der quartären
Lockergesteine teilzunehmen.
Wahlpflichtfach Montangeologie
Als "Montangeologie" fasst man die speziellen geologischen Arbeitsmethoden zusammen, die bei der Aufsuchung, Untersuchung, Erschließung, Bewertung und Nutzung von Vorkommen der Erze, Salze, Steine-Erden-Rohstoffe, Industrieminerale und festen Energie-Rohstoffe zur Anwendung kommen. Die Aufgaben eines Montangeologen reichen von der Aufsuchung einer Lagerstätte (Prospektion) über ihre Erschließung (Exploration) bis hin zum Abbau (Produktion). Als Tätigkeiten fallen dabei z.B. geologische Kartierung, strukturgeologische Erfassung der Lagerstättengeometrie, petrographische, geochemische und physikalische Rohstoffuntersuchungen, geostatistische Datenanalyse und Lagerstättenmodellierung, Qualitätskontrolle vom Abbau bis zur Verladung, Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität von Böschungen und bergmännischen Auffahrungen sowie zur Renaturierung von Abbaugebieten an. In allen Bereichen ist dabei der Montangeologe auf die enge Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachleuten anderer Fachrichtungen, vor allem Ingenieuren, angewiesen, deren Fragen er verstehen und analysieren muss, um mit seinen geologischen Befunden zu Problemlösungen beitragen zu können. Ähnliches gilt auch für die Beurteilung der wirtschaftlichen Aspekte eines Rohstoffvorkommens. Die Wirtschaftsgeologie beschäftigt sich mit den spezifischen betriebs- und volkswirtschaftlichen Problemen in Zusammenhang mit der mineralischen Rohstoffversorgung. Der Montangeologe muss Grundkenntnisse über die Beurteilung von Rohstoffpreisentwicklungen, Kostenplanung bei Explorations- und Prospektionsprojekten, die Einschätzung der Abbauwürdigkeit von Vorkommen u.s.w. besitzen. Dieser anspruchsvolle Aufgabenbereich setzt also eine methodisch vielseitige natur- und geowissenschaftliche Allgemeinbildung, ein anwendungsorientiertes Fachstudium und eine gewisse studienbegleitende Praxiserfahrung voraus. Steine-Erden-Rohstoffe werden auch weiterhin in großer Menge in der Bundesrepublik benötigt, gesucht und abgebaut werden. Prospektion auf metallische Rohstoffe und Energie-Rohstoffe wird jedoch in naher Zukunft nur noch in anderen Ländern Europas und Außereuropas umgehen. Dies bedeutet, dass der Studierende, der sich für eine Spezialisierung in Montangeologie entscheidet, bereit und in der Lage sein muss, Fremdsprachen zu erlernen und einen Teil seines beruflichen Lebens im Ausland zu verbringen.
Das Studienmodell bietet Wahlpflichtveranstaltungen
(Vorlesungen, Übungen) zur Montangeologie, soweit sie nicht schon
Bestandteil des Hauptstudiums sind. Dabei wird besonderer Wert auf montangeologische
Bearbeitungs- und Auswertungstechniken gelegt. Rohstoffkundliche Vorlesungen
sollen das nötige Grundwissen für ein breites Spektrum an Anwendungsgebieten
liefern. Hierzu ist gibt es eine enge Verzahnung mit dem Fachgebiet Lagerstättenkunde.
Zusätzlich werden ergänzende Vorlesungen und Übungen in
Bergbau, Aufbereitungskunde und Betriebswirtschaftslehre empfohlen. Leistungsnachweise
sind in den Veranstaltungen "Geologische Probenahme und Qualitätskontrolle"
und "Vorratsberechnung und Lagerstättenarchiv" zu erbringen. Zusätzlich
werden Einführungen in wirtschaftsgeologische Fragestellungen angeboten.
Wahlpflichtfach Analytische Geochemie
In diesem Wahlpflichtfach werden analytische Grundlagen gelehrt, die den Studierenden in die Lage versetzen sollen, geologische Probleme mit chemischen Methoden zu behandeln. Nach Ableistung der Praktika können die Einrichtungen des Fachgebietes Geochemie im Institut für Mineralogie unter weiterer Anleitung genutzt werden.
Im Vordergrund der Ausbildung stehen die
klassischen Methoden zur Bestimmung der Hauptkomponenten und genetisch
aussagekräftiger Spurenelemente in Gesteinen und Mineralen. Hierzu
gehören die Röntgenfluoreszenzanalyse, Atomabsorbtion und Atomemission,
ICP-AES, Spektralphotometrie und Gaschromatographie. Die Ausstattung mit
modernster instrumenteller Analytik wie etwa der Laser-Ablation-ICP-MS
schafft neue Ansätze zur Lösung geologischer Fragen. In einer
Vorlesung werden zunächst die instrumentellen Grundlagen behandelt,
die im darauffolgenden Semester in einem ganztägigen Praktikum und
einer Blockveranstaltung angewendet werden. Besonderes Augenmerk wird auf
die verschiedenen Aufschlussmethoden und die Bewertung von deren Vorzügen
und Nachteilen gelegt. Die instrumentellen Methoden werden ergänzt
durch nasschemische Arbeitspraktiken (z.B. Fe2+-Bestimmung).
Zum Abschluss der Veranstaltungen werden jeweils die wichtigsten Auswerte-
und Darstellungs- und Interpretationsmethoden besprochen.

Wahlpflichtfach Paläontologie
Die Paläontologie beschäftigt sich mit den als Fossilien erhaltenen Resten ausgestorbener Organismen vergangener Erdzeitalter. Als Fach, das zwischen Geowissenschaften und Biologie vermittelt, beinhaltet es zwei Arbeitsrichtungen: Eine, die Morphologie, Funktion, Evolution, Systematik und Ökologie der Lebewesen umfasst, während die andere stratigraphische und sedimentologische Aspekte untersucht. Beide Arbeitsrichtungen sind miteinander verzahnt und müssen im Studium gleichermaßen berücksichtigt werden. Fossilien sind für die relative Datierung und Interpretation erdgeschichtlicher Ereignisse notwendig und stellen deshalb einen integralen Bestandteil der Historischen Geologie dar.
Erläuterungen zum Studienmodell
Zum Vorlesungsangebot gehören Vorlesungen,
Übungen, Praktika und Exkursionen. In den Übungen wird am Fossil-Material
die in der Vorlesung vermittelte Theorie praktisch ergänzt und vertieft.
Die Praktika sollen grundlegende paläontologische Arbeitsmethoden
vermitteln. Die Wirbellosen mit wichtigen Leitfossil-Gruppen und die Biostratigraphie
stehen zwar im Mittelpunkt der Ausbildung, aber ergänzend hierzu sind
im Wahlpflichtfach Paläontologie auch Grundkenntnisse über Wirbeltier-Paläontologie
und Paläobotanik zu erbringen. Zwei frei wählbare Prüfungsvorleistungen
aus den Pflichtunterrichtsveranstaltungen sind nachzuweisen.

Wahlpflichtfach Geophysik
Die Geophysik befasst sich im weitesten Sinne mit dem physikalischen Aufbau der Erde und erfordert dementsprechend enge Zusammenarbeit mit anderen naturwissenschaftlichen Disziplinen wie Mathematik, Physik, Geologie und Mineralogie. Geophysikalische Methoden werden angewendet, um Informationen über nicht aufgeschlossene bzw. nicht erreichbare Teile der Erdkruste zu erlangen. Somit konzentriert sich die industrielle Tätigkeit des Geophysikers weitgehend auf die Suche nach Rohstoffen und Optimierung von Lagerstättenabbau. Ein beträchtlicher Anteil des Berufsfeldes liegt im Bereich der Erdöl- und Erdgasindustrie. Darüber hinaus sind Geophysiker in Forschungsinstituten/Hochschulen, im geowissenschaftlichen Staatsdienst und in geringem Maße in der staatlichen Verwaltung beschäftigt.
Der wissenschaftliche wie der industriell
arbeitende Geophysiker wird sicherlich einen bedeutenden Teil seines Betätigungsfeldes
im Ausland finden. Neben guten Fremdsprachenkenntnissen ist nicht zuletzt
auch die Fähigkeit zur Improvisation und Organisation unerlässlich.
Wahlpflichtfach Petrologie-Geochemie
Die Geochemie beschäftigt sich mit der Verteilung chemischer Elemente in den Einheiten des Erdkörpers. Neben der Bestandsaufnahme geochemischer Grunddaten wird heute vor allem die Untersuchung von Materialkreisläufen in plattentektonischen Konzepten, krustalen Schmelzprozessen und in der Lagerstättenbildung betrieben. Zusätzlich zu den geogenen Prozessen der chemischen Elementverteilung müssen auch die anthropogenen Eingriffe in oberflächennahe geochemische Kreisläufe untersucht werden.
Die Lehrveranstaltungen der Geochemie sind aus den traditionsreichen Evaporit-Arbeitsgruppen des Instituts für Mineralogie hervorgegangen. Daher wird in diesem Zusammenhang neben den analytischen Grundlagen der Geochemie die Evaporitforschung weiter gepflegt. Die chemischen und mineralogischen Grundlagen zur Eindunstung von Meerwasser und Bildung salinarer Abfolgen werden in Vorlesungen und begleitenden Übungen gelehrt. Im Vordergrund steht dabei die Verteilung von Hauptkomponenten und Spurenelementen. Diese Gesteine spielen eine Schlüsselrolle in den gegenwärtigen Endlagerkonzepten für toxische und radioaktive Abfälle. Weitere Schwerpunkte in der Ausbildung liegen im Studium von Wasser-Gesteins-Wechselwirkungen innerhalb der Erdkruste, in der Entstehung und Differentiation von Magmen sowie der Erforschung von gesteinsbildenden Prozessen in der kontinentalen Unterkruste.
Petrologie wird in diesem Wahlpflichtfach
durch eine Kombination von Vorlesungen mit petrographischen Übungen
zur Entstehung metamorpher und magmatischer Gesteine abgedeckt. Mit der
Mikrosonde werden Mineralanalysen erstellt, die zur Thermobarometrie herangezogen
werden. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der Erforschung der Bildungsbedingungen
von Gesteinen der kontinentalen Unterkruste und des oberen Mantels.
Wahlpflichtfach Lagerstättenkunde - Geochemie
Dieses Fach beschäftigt sich mit der Klärung der Gesetzmäßigkeiten bei der Bildung von nutzbaren Bodenschätzen, speziell von Erzen und Industriemineralen, und mit der Erforschung der Ursachen und Gesetzmäßigkeiten, welche die Verteilung und Umverteilung der chemischen Elemente in der Erde, vor allem in der Erdkruste, kontrollieren.
Typische Arbeitsbereiche der Lagerstättenkunde sind:
Geländelehrveranstaltungen im Studiengang Geologie (im Sommersemester 2002 angeboten)
Bezeichnung Studienabschnitt
Dauer Art der Lehrveranstaltung
| Grundstu. | Hauptstu. | Pflichtl.-1 | Wahlpfl.2 | K.-Kurs3 | K/Gel-Ü4 | Profil-A.5 | Exkursion. | ||
| Geologischer Kartierkurs Mesozoikum |
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| Propädeutikum zum Kartierkurs |
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| Exkursion zur Allgemeinen Geologie |
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| Einführung in die Geologie |
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| Klastische Sedimentgesteine und Fossilien |
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| Karbonatpetrographische Exkursion … |
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| Quartäre Sedimente im Harzvorland |
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| Harlyberg |
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| Grundübungen zur Tektonik |
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| Geologischer Kartierkurs Paläozoikum |
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| Große geologische Skandinavienexkursion |
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| Erdölgeologische Süddeutschlandexkursion |
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| Geologisch-Ingenieurgeologische Exkursion |
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| Quartärgeologie in Ostfriesland |
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| Untertage Kartierübung Morsleben |
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| Quartärkartierübung |
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| Geologische Exkursion Südharz und Kyffhäuser |
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| Einführungsexkursion Erdölgeologie |
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| Geologische Exkursion Südostharzrand |
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| Hydrogeologische und quartärgeologische Exkursion |
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| Flora des Harzes |
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| Grubenfahrt Ibbenbüren |
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| Gifhorner Moor |
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Grundstu.: Grundstudium; Hauptstu.: Hauptstudium
1) Pflichtlehrveranstaltung (Prüfungsvorleistung);
2) Wahlpflichtlehrveranstaltung (Prüfungsvorleistung zur Auswahl)
3) Kartierkurs; 4) Kartier- bzw. Geländeübung;
5) Profilaufnahme
Besondere Erläuterungen
1. Vorgabe durch das NHG
Entsprechend § 14 Absatz 3 des NHG
sind in der Studienordnung ausgewiesene Festlegungen und Wahlmöglichkeiten
so zu begründen, dass sie im Hinblick auf
2.2 Begründung
2.2.1 Wissenschaftliche und berufspraktische
Ziele
Mit denjenigen Lehrveranstaltungen als
Grundlage, die den Wahlpflichtfächern (Grundzüge der Mathematik,
Grundzüge der Experimentalphysik und Grundzüge der Allgemeinen
und Anorganischen Chemie) zugeordnet sind, wird ein wissenschaftlich basiertes
Studium angelegt, das wissenschaftliche (u. a. auch experimentelle) Arbeitsweisen
integriert und auf vermittelten naturwissenschaftlichen und mathematischen
Grundlagen aufbaut. Damit werden die Grundlagen dafür gelegt, dass
die im gesamten Studiengang erworbenen Qualifikationen kontinuierlich ergänzt
und damit die Beschäftigungsfähigkeit dauerhaft erhalten bleiben
kann.
Mit den Lehrveranstaltungen, die den Pflichtfächern (Grundzüge der Geologie und Paläontologie; Grundzüge der Mineralogie und Petrographie) zugeordnet sind, wird den Studierenden die fachliche Systematik vermittelt, mit der sie grundlegende Fach- und Methodenkompetenzen erwerben und sich fachlich orientieren können.
2.2.2 Hochschuldidaktische Anforderungen
Mit der Kenntnis der fachlichen Systematik,
mit dem Wissen um die wissenschaftliche Arbeitsweise und den erworbenen
mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen können sich die Studierenden
soweit fachlich orientieren, dass das weitere Studium erfolgreich absolviert
werden kann. Dazu trägt insbesondere die Ringvorlesung/Übung
"Einführung in die Geowissenschaften" mit den zugehörigen Tutorien
bei, die von Lehrenden aus den Fachrichtungen Geologie, Mineralogie und
Geophysik gemeinsam getragen wird. Um geologische Sachverhalte zu vermitteln,
wird ein wesentlicher Teil der Lehrveranstaltungen "am Objekt in der Natur"
– im Gelände – durchgeführt (Kartierkurse, Exkursionen, Geländeübungen
als Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen und Prüfungsvorleistungen).
2.2.3 Möglichkeiten zur Wahrnehmung
weiterer Lehrangebote und zum Erwerb weiterer Qualifikationen
Auch wenn die Gelände-Lehrveranstaltungen
zum größten Teil in der vorlesungsfreien Zeit und an Wochenenden
durchgeführt werden, bieten sich den Studierenden im vierten Fachsemester
Möglichkeiten, weitere Lehrangebote zu nutzen, eigenverantwortlich
(und betreut) zu lernen und dabei auch die Methoden der Informationstechnologie
zu nutzten.
2.2.4 Übereinstimmung der tatsächlichen
Studienzeit mit der Regelstudienzeit
Aus der Studienordnung (mit dem Studienmodell
"Grundstudium" im Studienplan und dem System der studienbegleitenden Prüfungen
in den Fächern der Diplomvorprüfung) ergibt sich, dass der/die
Studierende spätestens im Prüfungszeitraum unmittelbar nach der
Vorlesungszeit des vierten Fachsemesters die letzte der vier Fachprüfungen
in der Diplomvorprüfung absolvieren kann.
Die Erfahrungen mit der derzeit geltenden
Diplomprüfungs- bzw. Studienordnung (Diplomvorprüfung als Blockprüfung
zum Abschluss des Studienabschnitts Grundstudium) zeigen, dass die Diplomvorprüfung
von relativ vielen Studierenden in Prüfungszeiträumen absolviert
wird, die in das fünfte Fachsemester fallen.
3. Hauptstudium
3.1Festlegungen und Wahlmöglichkeiten
Mit § 13 (Umfang und Inhalt des Hauptstudiums)
und § 14 (Studienschwerpunkte) legt die Studienordnung für den
Studiengang Geologie fest, dass durch bestimmte Kombinationen von Wahlpflichtfächern
in der Diplomprüfung bestimmte Studienschwerpunkte gesetzt werden
können. Die Ausbildungsinhalte, die diesen Wahlpflichtprüfungsfächern
zugeordnet sind, finden sich in den zugehörigen Studienmodellen. Neben
den Schwerpunkten mit den Studienmodellen "Paläontologie", "Geophysik"
und "Petrologie-Geochemie" sind Schwerpunktbildungen mit den stärker
angewandt geologischen Studienmodellen "Erdöl-, Erdgasgeologie", "Montangeologie",
"Ingenieur-, Hydrogeologie", "Analytische Geochemie" und "Lagerstättenkunde-Geochemie"
möglich. Eines der Wahlpflichtprüfungsfächer ist frei aus
dem Lehrangebot der gesamten TU Clausthal wählbar, sofern es vom Umfang
der Studienleistung vergleichbar ist und in enger Beziehung zur geologischen
Berufspraxis steht.
Von der Prüfungs- und Studienordnung
festgelegte Pflichtprüfungsfächer sind "Allgemeine Geologie"
sowie "Historische und Regionale Geologie".
Strukturell und inhaltlich zentraler Bestandteil
des Studienganges ist das Studienmodell "Hauptstudium", in das die fachlich
grundlegenden Lehrveranstaltungen aller Schwerpunktausrichtungen aufgenommen
sind und an denen Studierende aller Schwerpunktausrichtungen teilnehmen.
Damit ist es den Studierenden möglich, fachübergreifende Aspekte
geologischer Arbeit und fachliche Zusammenhänge im "System Erde" zu
erkennen.
Neben der Diplomarbeit ist als weitere schriftliche Prüfungsleistung in der Diplomprüfung die "Selbständige geologische Kartierung" anzufertigen, für die als zugehörige Prüfungsvorleistungen an mehreren Geländelehrveranstaltungen erfolgreich teilgenommen werden muss.
Für alle Studierenden verpflichtend
ist die erfolgreiche Teilnahme an insgesamt 83 Tagen mit Geländelehrveranstaltungen
sowie eine geologische bzw. geologienahe praktische Tätigkeit außerhalb
der Hochschule (zweimonatiges Fachpraktikum).
3.2Begründung
3.2.1 Wissenschaftliche und berufspraktische
Ziele
Die Studien- und Prüfungsordnung bietet dem Studierenden die Möglichkeit, aus einem (nach Inhalt und Art der Lehrveranstaltungen) breit angelegten Spektrum mit dem Studienabschluss ein Qualifikationsprofil zu erwerben, dass
Das Angebot der Wahlpflichtlehrveranstaltungen in den verschiedenen Studienmodellen erlaubt es den Studierenden – über die grundlegende Fach- und Methodenkompetenz hinaus – weitere inhaltlich-fachliche Vertiefungen ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten zu erlangen, die sie an die Entwicklungen in der Forschung heranführen.
Weil eines der vier Prüfungsfächer
frei aus dem gesamten Lehrangebot der TU Clausthal wählbar ist, sofern
es in enger Beziehung zur geologischen Berufspraxis steht, kann die Bildung
des Qualifikationsprofils z. B. durch entsprechende ingenieurwissenschaftliche
Lehrangebote spezifisch und interdisziplinär ergänzt und geschärft
(z. B. aus dem Bereich "Erdöl-, Erdgastechnik" in Kombination mit
der Erdöl-, Erdgasgeologie) oder allgemein anwendungsorientiert verbreitert
werden (z. B. aus dem Bereich "Geo-Informationssysteme" in Kombination
mit der Ingenieurgeologie und Hydrogeologie).
3.2.2 Hochschuldidaktische Anforderungen
Den Studierenden ist es möglich, sich mit dem außeruniversitären Fachpraktikum eine erste Orientierung in einem berufspraktischen Anwendungsfeld der Geologie zu verschaffen. Leisten sie im Rahmen des Fachpraktikums technische Assistenz bei der problemorientierten Bearbeitung einer innerbetrieblichen Fachaufgabe in einem Team, können sie dabei Sozialkompetenz erwerben. Das gilt auch für die Teilnahme an den Seminar-Lehrveranstaltungen (insgesamt 4 SWS), bei denen insbesondere Präsentations- (und auch Moderations-) Techniken eingeübt werden.
An Geländelehrveranstaltungen hat nur der Studierende erfolgreich teilgenommen, dessen eigenständiger schriftlicher Bericht den fachlich-inhaltlichen und formalen Vorgaben des Lehrenden entspricht und termingerecht vorgelegt wird. Damit bietet sich den Studierenden die Möglichkeit, wissenschaftliche Sachverhalte, die sie aus eigener Anschauung kennen oder selbst untersucht haben, in ihren wissenschaftlich-technischen Zusammenhängen und mit der richtigen fachlichen Begrifflichkeit strukturiert und nachvollziehbar schriftlich darzustellen. Eingeübt wird damit die für das Wissenschaftssystem und die berufliche Praxis wesentliche Präsentationstechnik.
Die am Institut vorhandenen Ausbildungskompetenzen
und technischen Einrichtungen werden genutzt, um die Studierenden an moderne
Informationstechnologien und an (semi-) professionell eingesetzte Werkzeuge
der Informationsverarbeitung und Modellierung heran zu führen.
3.2.3 Möglichkeiten zur Wahrnehmung weiterer Lehrangebote und zum Erwerb weiterer Qualifikationen
Ein sachgerechtes Studium der Geologie
nach der Studien- und Prüfungsordnung, das auch Zeit für die
Entwicklung der Persönlichkeit, von Bewusstsein für die Stellung
des Menschen im "System Erde" (§ 1 der Studienordnung) und von interkulturellen
Kompetenzen lässt, kann nur als Voll-Zeit-Studium angelegt werden.
Auch wenn – wie im Grundstudium – die Gelände-Lehrveranstaltungen
zum größten Teil in der vorlesungsfreien Zeit und an Wochenenden
durchgeführt werden, bieten sich den Studierenden im achten Fachsemester
Möglichkeiten, weitere Lehrangebote zu nutzen, eigenverantwortlich
(und betreut) zu lernen und dabei auch die Methoden der Informationstechnologie
zu nutzten. Studierenden, die bestimmte weitere Lehrangebote z. B. in ingenieurwissenschaftlichen
Studiengängen nutzen und leistungskontrollierte Studienleistungen
erbringen, können diese als Prüfungsvorleistungen für die
Diplomprüfung im Studiengang Geologie einbringen.
3.2.4 Übereinstimmung der tatsächlichen Studienzeit mit der Regelstudienzeit
Mit der Struktur des Studienganges und der Prüfungsordnung wird den Studierenden vorgegeben, ihren Studienfortschritt kontinuierlich nachzuweisen. Prüfungsleistungen können zeitnah zu den zugehörigen Lehrveranstaltungen des Prüfungsfaches erbracht werden, wenn als Voraussetzung für die Zulassung zu dieser Fachprüfung nachgewiesen werden kann, dass an bestimmten Lehrveranstaltungen erfolgreich teilgenommen wurde. Mit dem System der studienbegleitenden Prüfungen in den Fächern der Diplomprüfung, zu denen ein Studierender dann zugelassen ist, wenn er die für dieses Prüfungsfach geforderten Prüfungsvorleistungen nachweisen kann, hat der Studierende die Möglichkeit, spätestens im Prüfungszeitraum unmittelbar nach der Vorlesungszeit des achten Fachsemesters die letzte der vier Fachprüfungen der Diplomprüfung zu absolvieren. In der vorlesungsfreien Zeit nach dem achten Fachsemester (Sommersemester) kann die schriftliche Prüfungsleistung "Selbständige geologische Kartierung" und im neunten Semester die Diplomarbeit angefertigt werden.
Da erst zum Wintersemester 1997 Studierende
ihr Studium nach der derzeit geltenden Prüfungsordnung "Geologie"
aufgenommen haben, liegen noch keine statistisch auswertbaren Informationen
zur tatsächlichen Studienzeit vor. Weil die hier geänderte Diplomprüfungsordnung
das System der "Blockprüfung zum Abschluss der beiden Studienabschnitte"
durch das System der "studienbegleitenden Prüfungen" ersetzt, kann
tendenziell mit vergleichsweise kürzeren Studienzeiten gerechnet werden.