Studienordnung für
den Diplomstudiengang
Glas–Keramik–Bindemittel
an der Technischen Universität
Clausthal.
Vom 17. April 2001 (Mitt. TUC 2002, Seite 9)
Beschluss des Fachbereichsrates des Fachbereichs Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften vom 17. April 2001.
§ 1
Geltungsbereich
Die vorliegende Studienordnung beschreibt
auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang
Glas–Keramik–Bindemittel an der Technischen Universität Clausthal
(Mitt. TUC 2001, Seite 234) Ziele und Inhalte sowie Aufbau des Studiums.
§ 2
Berufsfeld
(1) Das Berufsfeld der Absolventen des Studiengangs Glas–Keramik–Bindemittel ist außerordentlich vielfältig. Es umfasst die Forschung und Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Anwendungstechnik, Prüftechnik und Management der Glas-, Keramik-, Bindemittel- und Baustoffindustrie. Darüber hinaus beschäftigt die gesamte Zulieferindustrie Absolventen dieser Studienrichtung.
Der Einsatz nichtmetallisch-anorganischer Werkstoffe in der Informations- und Verkehrstechnik, dem Maschinen- und Apparatebau, der Bauindustrie sowie in der Wärme-, Energie- und Verfahrenstechnik eröffnen dem Diplomingenieur weitere interessante Beschäftigungsmöglichkeiten. Allgemein ergeben sich daraus folgende Tätigkeitsmerkmale:
§ 3
Ziel und Inhalt des Studiums
(1) Ziel des Studiums ist der Erwerb des akademischen Grades "Diplom-Ingenieurin" bzw. "Diplom-Ingenieur".
(2) Das Studium bereitet auf die Tätigkeit des Ingenieurs für Glas–Keramik–Bindemittel in forschungs- und anwendungsbezogenen Tätigkeitsfeldern vor und führt zur Berufsbefähigung. Ziel ist die Ausbildung zum kritischen und verantwortungsbewussten Ingenieur, der selbständig an der technischen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung seines Faches mitwirken kann. In diesem Sinne wird auch der Gedanke des interdisziplinären Arbeitens und der Gruppenarbeit als berufsqualifizierende Notwendigkeit gesehen. Durch das Studium sollen Fachkenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die ein problemorientiertes und wissenschaftliches Arbeiten gewährleisten.
(3) Der Studiengang soll die Absolventin bzw. den Absolventen befähigen, die aus dem Berufsfeld resultierenden Anforderungen zu erfüllen. Dementsprechend umfasst die Ausbildung:
(1) Voraussetzung für das Studium Glas–Keramik–Bindemittel ist die allgemeine Hochschulreife oder eine entsprechende fachgebundene Hochschulreife. Weitere Möglichkeiten des Hochschulzuganges können den Zulassungsinformationen des Studentensekretariats entnommen werden.
(2) Darüber hinaus wird empfohlen, bereits vor Aufnahme des Studiums einen Teil der berufspraktischen Tätigkeit abzuleisten. Nähere Einzelheiten regeln die Praktikantenrichtlinien für den Studiengang Glas–Keramik–Bindemittel.
§ 5
Studienbeginn und Studiendauer
(1) Die Aufnahme des Studiums ist zum Winter- oder zum Sommersemester möglich, wird jedoch zum Wintersemester empfohlen.
(2) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Diplomarbeit neun Semester.
§ 6
Gliederung des Studiums
(1) Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium und ein fünfsemestriges Hauptstudium, einschließlich Diplomarbeit. Während des Studiums ist ferner eine berufspraktische Tätigkeit (Industriepraktikum) zu leisten. Das Grundstudium wird mit der Diplomvorprüfung, das Hauptstudium mit der Diplomprüfung abgeschlossen.
(2) Im Grundstudium liegt der Ausbildungsschwerpunkt auf den mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen, der Einführung in die studienspezifischen Teilgebiete und auf den hierfür notwendigen Arbeitsmethoden. Im Hauptstudium liegen die Schwerpunkte auf der Fachausbildung, selbständiger Arbeit, vertiefter Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen sowie auf der Auseinandersetzung mit praxisorientierten Problemen.
§ 7
Industriepraktikum
(1) Diese berufspraktische Tätigkeit soll den Studenten einen Einblick in die berufliche Praxis sowie die sozialen Verhältnisse der Arbeitswelt vermitteln.
(2) Das Industriepraktikum ist Pflicht;
es wird durchgeführt als berufspraktische Tätigkeit im Umfang
von insgesamt 26 Wochen nach den Praktikantenrichtlinien für den Studiengang
Glas–Keramik–Bindemittel, davon insgesamt 13 Wochen bis zum Abschluss der
Diplomvorprüfung. Im Hauptstudium sind weitere 13 Wochen bis zum Beginn
der Diplomarbeit abzuleisten.
§ 8
Art und Form der Lehrveranstaltungen
(1) Das Studium wird durch Lehrveranstaltungen der Haupt-, Neben- und Wahlfächer strukturiert.
(2) Die Lehrveranstaltungen finden in Form von Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Tutorien (T), Praktika (P) und Seminaren (S) statt.
(3) Die Lehrveranstaltungen werden regelmäßig (in der Regel jährlich) angeboten. Die angebotenen Lehrveranstaltungen werden insgesamt für jedes Semester im gedruckten und virtuellen Vorlesungsverzeichnis aufgeführt und durch Aushang bekanntgemacht.
(4) In den Vorlesungen wird der Wissensstoff vorgestellt und in den dazugehörigen Übungen (in der Regel durch Bearbeiten von Aufgaben) vertieft. Es wird erwartet, dass die Studierenden den Inhalt der Vorlesungen nacharbeiten.
(5) In den Praktika werden die Studierenden mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut gemacht. Es besteht die Pflicht zur Teilnahme. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme wird durch die Anfertigung von Protokollen, durch Kurztest bzw. mündliche Prüfungen zu den Versuchen und einer Abschlussklausur erworben. Die Protokolle sollen sich auf das Wesentliche beschränken.
(6) In den Seminaren stellen die Studierenden
das Ergebnis einer Auseinandersetzung mit einem Problem aus dem Fachgebiet
in einem mündlichen Vortrag auf der Grundlage einer schriftlichen
Ausarbeitung dar. Dem Vortrag schließt sich eine Diskussion an. Es
besteht Teilnahmepflicht.
§ 9
Prüfungsleistungen
(1) Die Diplomvorprüfung besteht aus Fachprüfungen. Die Diplomprüfung besteht aus Fachprüfungen, sowie der Studien- und der Diplomarbeit. Eine Fachprüfung kann aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Prüfungsleistung einer Fachprüfung kann eine Klausur oder eine mündliche Prüfung sein. Bei nicht bestandenen Klausuren besteht Anspruch auf eine mündliche Ergänzungsprüfung, die allein über das Bestehen der Prüfungen entscheidet.
(2) Die Fachprüfungen und die Studienarbeit werden studienbegleitend abgelegt. Die Bewertung eines Haupt-, Neben- und Wahlfaches kann sich anteilig entsprechend der Stundenzahl aus Einzelprüfungen zu den in § 11 aufgeführten Lehrveranstaltungen zusammensetzen.
(3) Der Antrag auf Zulassung zu einer Prüfungsleistung ist schriftlich beim Prüfungsamt zu stellen. Hierbei sind vom Prüfungsamt festgelegte Zeiträume zu beachten. Die Zulassung zu einer Prüfungsleistung setzt den Nachweis der dazugehörigen Prüfungsvorleistungen voraus.
(4) Als Prüfungsvorleistungen für die einzelnen Fachprüfungen der Diplomvor- und der Diplomprüfung gelten die in der Spalte "Prüfungsvorleistungen" in § 11 eingetragenen Übungen, Seminare und Praktika. Es ist eine Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme erforderlich.
(5) Näheres regelt die Diplomprüfungsordnung
Glas–Keramik–Bindemittel.
§ 10
Studienarbeit und Diplomarbeit
(1) In der Studienarbeit sowie in der Diplomarbeit sollen Probleme mit wissenschaftlichen Methoden eigenständig unter Anleitung bearbeitet und schriftlich dargestellt werden. Die schriftliche Darstellung muss klar verständlich und vollständig sein. Diese Arbeiten stellen einen besonders wichtigen Teil der Ausbildung dar.
(2) Die Studienarbeit umfasst die eigenständige Bearbeitung einer experimentellen, planerischen oder theoretischen Aufgabe. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel drei Monate. Themen werden von den Professoren des Fachbereichs Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften angeboten.
(3) In der Diplomarbeit ist ebenfalls ein
experimentelles, planerisches oder theoretisches Thema eigenständig
zu bearbeiten, wobei der Zeitrahmen vom Prüfungsamt überwacht
wird. Vor Beginn der Arbeit ist beim Prüfungsamt ein schriftlicher
Antrag zu stellen. Dabei wählt die/der Studierende im allgemeinen
vorher Thema und Betreuer aus dem Angebot der Institute des Fachbereichs
Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften. Mit der schriftlichen
Bekanntgabe des Themas beginnt die Bearbeitungszeit von sechs Monaten.
Verlängerungen sind nur im Ausnahmefall nach schriftlich begründetem
Antrag an den Prüfungsausschuss möglich.
§ 11
Umfang des Studiums
(1) Ein ordnungsgemäßes Grundstudium
schließt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen ein:
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vorleistung |
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| Ingenieurmathematik | |||
| Ingenieurmathematik I |
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| Ingenieurmathematik II |
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| Ingenieurmathematik III |
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| Physik |
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| Experimentalphysik für Ingenieure I |
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| Experimentalphysik für Ingenieure II |
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| Einführung in das Physikalische Praktikum A |
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| Physikalisches Praktikum A |
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| Anorganische Chemie |
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| Anorganische Experimentalchemie I |
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| Anorganische Experimentalchemie II |
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| Anorganisch-chemisches Praktikum II |
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| Technische Mechanik I |
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| Elektrotechnik |
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| Grundlagen der Elektrotechnik I |
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| Grundlagen der Elektrotechnik II |
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| Praktikum zur Elektrotechnik I |
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| Praktikum zur Elektrotechnik II |
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| Physikalische Chemie |
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| Physikalische Chemie I |
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| Physikalisch-chemisches Praktikum |
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| Rechenübung zur Physikalischen Chemie I |
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| Datenverarbeitung | |||
| Datenverarbeitung für Ingenieure I |
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| Einführung in das Programmieren |
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| Einführung in die Organische Chemie |
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| Grundlagen der Werkstoffkunde | |||
| Grundlagen der Werkstoffkunde I |
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| Grundlagen der Werkstoffkunde II |
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| Thermochemie der Werkstoffe |
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| Einführung in die metallurgische Prozeßtechnik |
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| Werkstoffkunde der Metalle I |
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| Werkstoffkunde Glas–Keramik–Bindemittel |
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| Werkstoffkunde der Polymere |
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(2) Ein ordnungsgemäßes Hauptstudium
schließt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen ein:
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vorleistung |
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| Hauptfach Glas | |||
| Grundlagen des Glases |
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| Technologie des Glases I |
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| Technologie des Glases II |
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| Fachseminar |
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| Prüfverfahren
der nichtmet.-anorgan.
Werkstoffe I (Teil Glas) |
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| Prüfverfahren
der nichtmet.-anorgan.
Werkstoffe II (Teil Glas) |
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| Hauptfach Keramik | |||
| Grundlagen der Keramik I |
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| Grundlagen der Keramik II |
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| Technologie der Keramik |
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| Fachseminar |
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| Prüfverfahren
der nichtmet.-anorgan.
Werkstoffe I (Teil Keramik) |
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| Prüfverfahren
der nichtmet.-anorgan.
Werkstoffe II (Teil Keramik) |
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| Hauptfach Bindemittel | |||
| Grundlagen der Bindemittel I |
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| Grundlagen der Bindemittel II |
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| Technologie der Bindemittel |
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| Fachseminar |
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| Prüfverfahren
der nichtmet.-anorgan.
Werkstoffe I (Teil Bindemittel) |
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| Prüfverfahren
der nichtmet.-anorgan.
Werkstoffe II (Teil Bindemittel) |
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| Hauptfach
Physikalische Chemie
der nichtmet.-anorgan. Werkstoffe |
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| Kinetik |
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| Thermodynamik
und
Heterogene Gleichgewichte |
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| Hauptfach Umweltschutz und Recycling | |||
| Recycling von Glas |
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| Recycling von Keramik |
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| Recycling von Baureststoffen |
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| Industrieller Umweltschutz I |
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| Industrieller Umweltschutz II |
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| Hauptfach Wärmetechnik und Industrieofenbau | |||
| Verbrennungstechnik |
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| Hochtemperaturprozesse zur Stoffbehandlung |
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| Nebenfach Baustofflehre |
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| Nebenfach Mikroskopie und Petrographie |
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| Nebenfach Geologie der Steine und Erden | |||
| Montangeologie der Steine und Erden |
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| Nebenfach Aufbereitung der Steine und Erden | |||
| Aufbereitung der Bindemittel |
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| Aufbereitung I |
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| oder | |||
| Grundlagen der mechan. Verfahrenstechnik |
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| Nebenfach Maschinenkunde | |||
| Maschinenlehre I |
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| Technisches Zeichnen |
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| Wahlfach |
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| Wahlfach |
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| Studienarbeit |
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| Diplomarbeit |
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Wahlfächer
Es müssen insgesamt 2 Wahlfächer derart belegt werden, dass mindestens 6 Semesterwochenstunden in der Summe erreicht werden, je Fach mindestens 3 Semesterwochenstunden. Ist eines der Wahlfächer für die/den Studierenden bereits als Haupt- oder Nebenfach vorgeschrieben, so kann es nur insoweit als Wahlfach gewählt werden, wie es über deren Umfang hinausgeht. Die Wahlfächer können aus dem Lehrangebot der TU Clausthal ausgewählt werden. Die gewählten Fächer müssen durch den Fachprofessor genehmigt werden.
(3) Modellstudienpläne sind in Anlage
1 wiedergegeben.
§ 12
Zulassungsvoraussetzungen zu einzelnen
Lehrveranstaltungen
(1)Für Lehrveranstaltungen mit beschränkter
Teilnehmerzahl erfolgt die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.
(2) Für die Teilnahme an der Lehrveranstaltung
"Prüfverfahren der nichtmetallisch-anorganischen Werkstoffe II" (Hauptpraktikum)
sind Voraussetzung: Abgeschlossenes Vordiplom, "Prüfverfahren der
nichtmetallisch-anorganischen Werkstoffe I" (Grundpraktikum), möglichst
abgeleistetes Industriepraktikum. Den Studierenden wird empfohlen, alle
drei Praktikateile in einem Semester durchzuführen. Darüber hinaus
wird dringend empfohlen, vor der Teilnahme an dem Hauptpraktikum folgende
Vorlesungen zu hören:
| Grundlagen des Glases | 3 V |
| Grundlagen der Keramik I | 2 V |
| Grundlagen der Keramik II | 1 V |
| Grundlagen der Bindemittel I | 2 V |
| Grundlagen der Bindemittel II | 1 V |
(3) Eine empfehlenswerte Voraussetzung für die Studienarbeit sind die "Prüfverfahren der nichtmetallisch-anorganischen Werkstoffe I" (Grundpraktikum).
§ 13
Anrechnung von Studienleistungen
Die Anrechenbarkeit von Studienleistungen,
die in anderen Studiengängen, an anderen Hochschulen der Bundesrepublik
Deutschland und an Hochschulen des Auslandes erbracht worden sind, ist
in § 6 der Diplomprüfungsordnung Glas–Keramik–Bindemittel geregelt.
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Glas–Keramik–Bindemittel |
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W/S 0110 4V/2Ü |
W/S 0120 4V/2Ü |
W 0125 2V/2Ü |
Werkstoffe S 7002 2V/1Ü |
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Elektrotechnik II S 8801 2V/1Ü |
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Elektrotechnik I W 8800 2V/1Ü |
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W 2101/2 3V/1Ü |
S 2105/6 3V/1Ü |
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W/S 3253 3P |
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Chemie I W 3201/3 3V/1Ü |
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W/S 2250 3P |
S 7801 2V/1Ü |
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W 3001 3V |
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W 3056 2P |
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S 3001 3V |
Prozeßtechnik S 7000 2V/1Ü |
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W 7306 2V/1Ü |
W 7307 2V/1Ü |
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S 3101 2V |
S 7306 2V/1Ü |
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W 8731 1S |
W 7901 2V/1Ü |
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W/S 0000/1 2V/Ü/2P |
S 8001 3V/2Ü |
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Anlage 1
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Glas–Keramik–Bindemittel |
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W 7829 3V |
S 7807 2V |
W 7830 1V |
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W 8112 2V |
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S 7636 1V |
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W 7815 2V |
S 7805 2V/1Ü |
W 8613 2V |
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Keramik I W 7800 2V |
W 7802 2V/1Ü |
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S 7800 1V |
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W 8107 2V/1Ü |
S/W 8101 3Ü |
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W 7810 2V/1Ü |
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der Steine & Erden W 4905 3V |
S 4313 1V/2Ü |
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W 8503 2V/1Ü |
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W 7803 2V/1Ü |
S 8503 2V/1Ü |
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W 6200 2V/1Ü oder Grundlagen der mechan. Verfahrenstechnik I W 8602 2V/1Ü |
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nichtmet.-anorg. Werkstoffe I (Grundpraktikum) W 7850 3P |
S 7823 1V |
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3 SWS |
W 7875 1S |
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W 7875 1S |
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W 7875 1S |
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Anlage 1
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Glas–Keramik–Bindemittel |
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S 7840 1V |
15 SWS |
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S 7839 2V |
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S 8613 2V |
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3 SWS |
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Recycling |
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Industrieofenbau |
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S 7836 1V/2Ü |
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nichtmet.-anorg. Werkstoffe II (Hauptpraktikum) S 7851 3S/6P |
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Petrographie |
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der Steine & Erden |
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der Steine & Erden |
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Besondere Erläuterungen zur Studienordnung
Glas–Keramik–Bindemittel
an der Technischen Universität
Clausthal
In dieser Anlage sollen die in der Studienordnung
ausgewiesenen Festlegungen und Wahlmöglichkeiten so begründet
werden, dass sie im Hinblick auf die wissenschaftlichen und berufspraktischen
Ziele des Studiums, die hochschuldidaktischen Anforderungen, die Möglichkeiten
zur Wahrnehmung weiterer Lehrangebote und zum Erwerb weiterer Qualifikationen
sowie auf die Übereinstimmung der tatsächlichen Studienzeit mit
der Regelstudienzeit überprüfbar sind (NHG, § 14, Abs. 3).
Allgemeines zum Studiengang Glas–Keramik–Bindemittel
Ingenieurinnen und Ingenieure für Glas–Keramik–Bindemittel befassen sich mit der Entwicklung neuer und der Eigenschaftsverbesserung herkömmlicher Werkstoffe und Verfahren im Bereich der nichtmetallisch-anorganischen Werkstoffe. Dazu sind umfangreiche Kenntnisse über den strukturellen Aufbau der Werkstoffe, aber auch ein praxisnaher Bezug zu den technologischen Fertigungs- und Bearbeitungsverfahren notwendig. Diese Voraussetzungen erfordern die Anwendung modernster Technologien sowie geeigneter Analyse- und Prüfungsverfahren.
Ziel einer innovativen Werkstoffentwicklung ist es, den steigenden Anforderungen in allen Bereichen einer modernen Gesellschaft gerecht zu werden. Hierzu werden teils ganz neue Werkstoffe oder Werkstoffverbindungen entwickelt, teils stehen Einsparungen von wertvollen Rohstoffen und Energieressourcen im Sinne einer umweltverträglichen Technologie und Recyclingfähigkeit dabei im Vordergrund.
Die grundlegende und vielseitige Ausbildung eröffnet Ingenieurinnen und Ingenieuren für Glas–Keramik–Bindemittel ein umfassendes Berufsfeld in allen Bereichen der Industrie, in denen Werkstoffe hergestellt oder weiterverarbeitet werden, oder in Industriezweigen, in denen Kombinationen verschiedener Werkstoffe Anwendung finden.
Vom Institut für Nichtmetallische Werkstoffe werden enge Kontakte zu Wirtschaft und Industrie gepflegt, was den Berufsstart nach dem Studium erleichtert. Die Berufsaussichten können als gut bis sehr gut bezeichnet werden, da die Nachfrage der Industrie nach Ingenieurinnen und Ingenieuren aus dem Fachgebiet Glas-Keramik-Bindemittel weitaus größer ist als die Anzahl unserer Absolventinnen und Absolventen.
Besonderheiten zum Studiengang Glas–Keramik–Bindemittel
Nichtmetallisch-anorganische Werkstoffe werden für die Entwicklung neuer Technologien in allen Industriebereichen immer wichtiger. Mit der Erforschung neuer Werkstoffe und Verfahren am Institut für Nichtmetallische Werkstoffe wird der Tatsache Rechnung getragen, dass neben traditionellen Erzeugnissen wie Dachziegel, Fensterscheiben, Betonfertigteile, Porzellan und Glasflaschen immer mehr innovative Produkte wie z.B. Glasfaserkabel, Solarzellen, keramische Maschinenteile und Mikrochips Anwendung im täglichen Bereich finden.
Durch die ausgezeichneten Eigenschaften nichtmetallisch-anorganischer Werkstoffe wie Hochtemperaturfestigkeit, Korrosions- und Verschleißbeständigkeit und die große Menge an natürlichen Ressourcen für diese Werkstoffgruppe ist das Potential für Weiterentwicklungen sicherlich noch lange nicht ausgeschöpft.
Viele aktuelle Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zielen darauf ab, Prozesse und Maschinen so zu optimieren, dass die zur Verfügung stehende Energie optimal ausgenutzt wird. Dabei spielen neuentwickelte aber auch klassische Werkstoffe, das Wissen um ihre Herstellung, Verarbeitung und Behandlung eine wichtige Rolle. Die Werkstoffauswahl findet heutzutage nicht mehr nur nach einem Kriterium statt, z. B. der Festigkeit. Ziel ist vielmehr der "Königsweg" zwischen den Werkstoffeigenschaften und einer wirtschaftlichen Herstellung, so dass ein maßgeschneiderter Werkstoff entsteht, der an ein bestimmtes Einsatzgebiet angepasst ist, der aber trotzdem bezahlbar bleibt.
Die Ausbildung zum Ingenieur für Glas–Keramik–Bindemittel trägt auch dem Trend Rechnung, dass es in Deutschland wie auch in anderen modernen Industrienationen immer wichtiger wird, interdisziplinäres industrielles "Know How" zu erarbeiten und zu verwerten. Dies betrifft das Wissen um vorhandene Werkstoffe und Verfahren ebenso, wie die Neuentwicklung und den Wissenstransfer zwischen verschiedenen Disziplinen und Industriezweigen.
Ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Ausbildung ist, dass Werkstoffe nicht nach Einzeleigenschaften, sondern nach ihrem Eigenschaftsprofil zu beurteilen sind. Das heißt, es müssen neben den technologischen Eigenschaften auch die wirtschaftlichen Belange und der Produktlebenszyklus berücksichtigt werden. Um ein Verständnis für das Eigenschaftsprofil zu erlangen, ist ein gründliches Wissen um den atomaren Aufbau der Werkstoffe und ihr Gefüge vonnöten. Darauf aufbauend werden Werkstoffeigenschaften und Werkstofftechnologien vermittelt, da sich durch unterschiedliche Herstellungsverfahren auch unterschiedliche Eigenschaftsprofile eines Werkstoffes prägen lassen, ganz abgesehen von den Auswirkungen auf die Kostenstruktur und z.B. die Recyclingfähigkeit von Produkten.
Zur Lösung der Abfallproblematik haben die Wiederverwendung und die thermische oder energetische Verwertung von Abfällen Gesetzesrang erhalten. Da hierbei die nichtmetallisch-anorganischen Materialien Glas, Keramik, Bindemittel und Baustoffe einen großen Anteil einnehmen, wird das Lehrangebot in diesem Bereich zunehmend erweitert.
Für seine spätere Arbeit ist für den Studenten für Glas–Keramik–Bindemittel an der TU Clausthal in gleichem Maße die Kenntnis der theoretischen Zusammenhänge, des Werkstoffaufbaus, der Eigenschaften eines Werkstoffes und der Art seiner Herstellung und Bearbeitung, wie auch die eigene praktische Erfahrung mit Werkstoffen und Prüfverfahren notwendig. Beginnend bei der Strukturbestimmung über die Gefügeanalyse und Testverfahren zur Bestimmung von physikalischen, mechanischen und technologischen Eigenschaften ist die Korrelation der dabei gewonnenen Erkenntnisse für die Werkstoffentwicklung von großer Bedeutung. Kenntnisse auf diesen Gebieten sichern die Qualität der Werkstoffe und der aus ihnen hergestellten Produkte und fließen in die Normung ein.
Aus diesem Grund werden die Studenten vor ihrer Diplomarbeit schon in einer Studienarbeit an praktische Aufgabenstellungen herangeführt. Studien- und Diplomarbeit werden dabei sowohl an den Instituten selbst, als auch in Zusammenarbeit mit der Industrie oder Großforschungseinrichtungen durchgeführt. Die Forschung erstreckt sich von den werkstoffwissenschaftlichen Grundlagen bis hin zur Entwicklung anwendungsreifer Werkstoffe für die Industrie. Dabei ist jedem Studenten ein breiter Gestaltungsspielraum gegeben, seine fachliche Vertiefung und seine Arbeitsthemen, seinen Neigungen entsprechend, an seine Berufswünsche anzupassen.
Aufbau des Studiums
Das Studium ist unterteilt in
Allgemeines
Im Grundstudium werden natur- und ingenieurwissenschaftliche
Grundlagen vermittelt, die für das Verständnis der Lehrveranstaltungen
im Hauptstudium erforderlich sind. Die Lehrveranstaltungen werden in Form
von Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Tutorien (T) und Praktika (P)
angeboten. Der Umfang des Lehrprogrammes ist durch die Diplomprüfungsordnung
festgelegt und wird durch die Studienordnung spezifiziert. Das Grundstudium
ist für alle Studierenden der Studiengänge Glas–Keramik–Bindemittel,
Metallurgie und Werkstoffwissenschaften gleich.
Vorlesungen, Übungen, Praktika
In den Vorlesungen wird der Stoff des jeweiligen Faches in kompakter Form vorgetragen. Für viele Vorlesungen existieren Scripte, die in den Instituten oder bei den Fachschaften erstanden werden können. Der Besuch von Vorlesungen ist nicht zwingend vorgeschrieben. Das Grundwissen kann auch durch das Studium von Lehrbüchern erworben werden. Das vielfältige Angebot von guten Büchern in der Unibibliothek und die Vorteile des Arbeitens mit Büchern (Wiederholung, Unterbrechung, Nachschlagen, usw.) machen diese Form der Wissensaneignung einigen Vorlesungen scheinbar überlegen. Dennoch ist eine regelmäßige Teilnahme an diesen Veranstaltungen ratsam, da nur hier auf das Studium zugeschnittene Grundlagenkenntnisse vermittelt und Anregungen zum ebenfalls notwendigen Eigenstudium anhand von Lehrbüchern gegeben werden.
Der Vorlesungsstoff wird durch Beispiele in Übungen vertieft und erläutert. Die Anwendung der Theorie zur Lösung praktischer Aufgaben ist wichtigster Bestandteil der Ingenieurtätigkeit. Deshalb sollte den Übungen große Bedeutung beigemessen werden. In den Klausuren wird sowohl das Verständnis der Theorie (Stoff der Vorlesung), als auch die Fähigkeit der Problemlösung (Stoff der Übungen) überprüft. Dabei hat in den Klausuren meist das Letztere größeres Gewicht. In großen Übungen wird die Methode zur Aufgabenlösung vorgestellt. In Übungen mit kleiner Teilnehmerzahl werden Aufgaben gemeinsam gelöst. Diese kleinen Übungen ermöglichen intensive Betreuung, hier können Fragen ausführlich beantwortet werden. Eine konsequente Teilnahme an diesen Veranstaltungen kann mit Arbeitsaufwand verbunden sein, ist aber ein fast sicherer Garant für das Bestehen selbst schwieriger Prüfungen.
Praktika sind die Lehrveranstaltungen,
bei denen eigenhändig Versuche aufgebaut, durchgeführt, ausgewertet
und erklärt werden müssen. Während des Praktikums wird der
theoretische Hintergrund des Versuches entweder mündlich oder durch
Kurzklausuren abgefragt. Nach Fertigstellung aller Versuche ist i.a. noch
eine Praktikumsabschlußklausur zu bewältigen.
Die Lehrveranstaltungen
Das Gesamtangebot an Lehrveranstaltungen der Hochschule ist wiedergegeben im Vorlesungsverzeichnis, das an verschiedenen Verkaufsstellen zu erwerben ist oder kann im virtuellen Vorlesungsverzeichnis ODIN (Online Datenmanagement im Internet) unter http://www.tu-clausthal.de/odin/ eingesehen und ausgedruckt werden. In diesen Verzeichnissen können neben Zeiten auch Adressen sowie Telefonnummern der Institute und andere nützliche Informationen gefunden werden. Der Buchstabe vor den vierstelligen Vorlesungsnummern bezeichnet das Winter- (W) respektive das Sommersemester (S), in dem die Vorlesung angeboten wird. Manche Lehrveranstaltungen werden sowohl im Wintersemester als auch Sommersemester gehalten. Ist die Nachfrage zu gering, kann es auch zum Ausfall einer Veranstaltung kommen, die evt. erst ein Jahr später wieder angeboten wird. Die Termine der Lehrveranstaltungen ohne Zeitangabe werden durch Aushänge an den schwarzen Brettern bekannt gegeben. Manche Vorlesungen finden nicht kontinuierlich im Semester statt, sondern werden als Blockveranstaltung gehalten.
Sehr viel Wert wird auf die Fähigkeit
gelegt, überzeugend vorzutragen. Drei Vorträge sind im Fachseminar
während des Hauptstudiums schriftlich, mündlich und visuell auszuarbeiten
und zu halten.
Studienplanung
Mit Hilfe der Übersichten von Lehrveranstaltungen und Prüfungen kann ein Studienplan aufgestellt werden. In Anlage 1 der Studienordnung Glas–Keramik–Bindemittel wurde ein Modellstudienplan beginnend im Wintersemester konstruiert. Dieser beruht auf Erfahrungen von Studenten und wird von der Fachschaft in ähnlicher Weise vorgeschlagen. Jeder Student kann seinen eigenen Studienplan entwerfen und ist dabei nicht an die Zahl von z.B. vier Semestern im Grundstudium gebunden. Ein zügiger Abschluss der Diplomvorprüfung ist jedoch von großem Vorteil, da dann mehr Zeit für das wesentlich berufsnähere Hauptstudium zur Verfügung steht.
Ist eine Prüfung nicht bestanden,
so sollte der Studienplan neu überdacht und korrigiert werden. Neben
den eigentlichen Prüfungen sind noch folgende Prüfungsvorleistungen
zu absolvieren, die in den Studienablauf integriert werden müssen:
Grundstudium
Physikalisches Praktikum A
Anorganisch-chemisches Praktikum II
Praktikum zu Grundlagen der Elektrotechnik
I & II
Rechenübungen zur Physikalischen
Chemie I
Physikalisch-chemisches Praktikum
Hauptstudium
Prüfverfahren der nichtmet.-anorgan.
Werkstoffe I (Grundpraktikum)
Prüfverfahren der nichtmet.-anorgan.
Werkstoffe II (Hauptpraktikum)
Fachseminar
Nicht berücksichtigt im Modellstudienplan
ist das Industriepraktikum. Es sind nur wenige Zeiträume unbesetzt,
z.B. ca. 4 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem 1. und 2. Semester,
gleichfalls 4 zwischen dem 2. und 3. Semester und dann nach dem 4. Semester.
Studienzeit
Aus der Studienordnung und dem detaillierten
Studienplan für das Grund- und Hauptstudium ergibt sich, dass das
Diplomstudium in der Regelstudienzeit von 9 Semestern absolviert werden
kann.
Dauer, Art und Zweck des Industriepraktikums
Das Industriepraktikum ist Pflicht. Es soll den Studierenden einen Einblick in die praktischen Grundlagen des Ingenieurwesens sowie die sozialen Verhältnisse der Arbeitnehmer vermitteln. Es soll vertraut machen mit dem künftigen Arbeitsbereich.
Die Dauer des Industriepraktikums beträgt insgesamt 26 Wochen. Vor Studienbeginn und im Grundstudium sind insgesamt 13 Wochen abzuleisten. Im Hauptstudium folgen weitere 13 Wochen.
Das Industriepraktikum wird vom Studienfachberater
betreut. Der Studienfachberater berät und informiert, vermittelt jedoch
in der Regel keine Praktikantenstellen. Die Praktikanten bewerben sich
direkt bei geeigneten Firmen. Das zuständige Arbeitsamt, die Industrie-
und Handelskammer und einige Fachverbände sind bei der Vermittlung
von Stellen behilflich, ebenso die Fachprofessoren.
Ausbildungsbetriebe
Für die berufspraktische Tätigkeit
kommen Unternehmen, Betriebe und Körperschaften in Betracht, bei denen
Einsicht in moderne Betriebs-, Planungs- und Entwicklungsverfahren und
in die Produktions- und Prozeßtechnik, in wirtschaftliche Arbeitsweisen
und in die sozialen Bedingungen heutiger Arbeitsverhältnisse geboten
wird. Die Tätigkeitsfelder sollen im Bereich der industriellen Gewinnung,
Herstellung und Verarbeitung der nichtmetallisch-anorganischen Werkstoffe
liegen.
Stellung des Praktikanten im Betrieb
Die Praktikanten sind während ihrer
praktischen Ausbildung in jeder Hinsicht der Betriebsordnung unterworfen.
Eine Berufsschulpflicht für Hochschulpraktikanten besteht nicht. In
der Regel wird mit dem Unternehmen ein Praktikantenvertrag abgeschlossen.
Versicherung
Praktikanten sind für ihre Unfall-
und Krankenversicherung selbst verantwortlich. Dabei ist besonders sicherzustellen,
dass bei einem Praktikum vor Studienbeginn oder bei einem Auslandspraktikum
kein versicherungsloser Zustand eintritt.
Berichterstattung über die Praktikantentätigkeit
Über die praktische Tätigkeit ist ein tabellarischer, nach Wochen geordneter Tätigkeitsbericht anzufertigen. Die Aufzeichnungen sollen in übersichtlicher Form wiedergeben, in welchen Betrieben und Abteilungen gearbeitet wurde und welche praktischen Probleme Gegenstand der Tätigkeit waren.
Vom Ausbildungsbetrieb ist ein Zeugnis
oder ein Tätigkeitsnachweis einzuholen, aus dem die Art und Dauer
der einzelnen Tätigkeiten hervorgehen.
Anerkennung der praktischen Tätigkeit
Die Anerkennung der praktischen Tätigkeit erfolgt durch den Studienfachberater. Dazu müssen Zeugnisse bzw. Tätigkeitsnachweise der Ausbildungsbetriebe im Original und der Tätigkeitsbericht eingereicht werden. Zeugnissen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, müssen beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beigefügt werden.
Die Ausbildungszeit in einem Betrieb muss ununterbrochen mindestens 2 Wochen betragen. Fehlzeiten durch Krankheit oder außertariflichen Urlaub werden nicht angerechnet.
Praktische Tätigkeit als Werkstudent
bzw. Hilfsarbeiter oder eine Lehre werden anerkannt, wenn aus den Firmenzeugnissen
bzw. Tätigkeitsnachweisen eindeutig hervorgeht, dass die Tätigkeit
diesen Richtlinien entspricht. Das gleiche gilt für praktische Tätigkeiten
während des Wehr- oder Ersatzdienstes. Nicht anerkannt werden praktische
Tätigkeiten während der Schulzeit. Dies gilt auch für praktische
Tätigkeiten an Technischen Gymnasien.
Industriepraktikum im Ausland
Den Studierenden wird empfohlen, das Industriepraktikum auch in ausländischen Betrieben durchzuführen. Geeignete Praktikantenstellen vermittelt u.a. das Akademische Auslandsamt der Technischen Universität Clausthal. Das Akademische Auslandsamt und das Zentrum für Technologietransfer und Weiterbildung der Technischen Universität Clausthal (ZTW) beraten auch über Förderungsmöglichkeiten von Auslandspraktika, z.B. im Rahmen europäischer Aktionsprogramme.
Bestimmungen zum Erwerb eines Doppeldiploms gemäß § 2 Abs. 2 der Diplomprüfungsordnung zum Studiengang Glas–Keramik–Bindemittel
1. Zwischen der TU Clausthal, Fachbereich Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften, und derzeit der/folgenden Partnerhochschule(n) - Université de Metz, F (Abschluss DEA) besteht ein / bestehen jeweils bilaterale(s) Abkommen über die Verleihung eines Doppeldiploms. Der gleichzeitige Erwerb der Abschlüsse der TU Clausthal sowie der/einer der obengenannten Partnerhochschule(n) setzt voraus, dass
a) in der Regel zwei reguläre Studiensemester an der Partnerhochschule studiert werden,2. Die beteiligten Hochschulen stellen in Absprache miteinander das Studienprogramm an der Partnerhochschule zusammen, so dass gewährleistet ist, dass die im Ausland erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen an der Heimathochschule anerkannt werden. In der Regel sind mindestens die folgenden, nach Art und Umfang gleichwertigen Fächer aus dem Lehrangebot der Partnerhochschule zu absolvieren:
b) die jeweilige Fremdsprache ausreichend beherrscht wird,
c) die Diplomarbeit von jeweils einer Prüferin oder einem Prüfer der beteiligten Partnerhochschulen betreut und
d) der jeweilige Studiengang an der Heimathochschule mit Erfolg beendet wird.
a) zwei Hauptfächer,3. Die Studierenden müssen an der jeweiligen Partnerhochschule während ihres Aufenthaltes eingeschrieben sein.
b) zwei Nebenfächer,
c) die Diplomarbeit.Der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen beträgt dabei insgesamt mindestens 30 SWS.
4. Ergänzende oder abweichende Bestimmungen
regeln die jeweiligen Abkommen.
Modularisierung des Studiums
Die in der Studienordnung aufgeführten
Lehrveranstaltungen sind zum großen Teil in sich geschlossene Module,
die im allgemeinen aus jeweils drei Semesterwochenstunden bestehen und
mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen werden können. Diese
Regelung bietet Studenten aus dem In- und Ausland die Voraussetzung für
eine gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen und ermöglicht
ein flexibles Studium auch unter Einbeziehung von Auslandsaufenthalten.
Hierzu sind alle Lehrveranstaltungen nach dem europäischen System
zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) bewertet. Die ECTS-Anrechnungspunkte
der Lehrveranstaltungen sind im kommentierten Vorlesungsverzeichnis der
Technischen Universität Clausthal unter der Adresse http://www.tu-clausthal.de/odin/
zu finden. Hinsichtlich der Anerkennung von Studienleistungen können
sich die Studierenden an den Studienfachberater wenden.
Stipendien
Neben der bekannten Studienförderung
nach dem BAföG besteht für die Studierenden des Studienganges
Glas–Keramik–Bindemittel auf Antrag eine Förderung durch die Bieneck-Stiftung
der Didier-Werke AG, Postfach 2025, 65010 Wiesbaden. Es gibt noch weitere
Stiftungen, nach denen man sich beim Studienfachberater erkundigen kann.
Preise
An den besten Absolventen/beste Absolventin eines Jahrganges wird der Hans Lehmann-Preis verliehen, sofern die Gesamtnote besser als 1,8 ist und die Regelstudienzeit eingehalten wurde. Einzelheiten regelt die Vergabeordnung für den Hans Lehmann-Preis.
Darüber hinaus vergeben eine Vielzahl
von Stiftungen und Organisationen Preise für herausragende Leistungen.
Informationen hierüber sind beim Studienfachberater, im Internet etc.
erhältlich.