Studienordnung für
den Diplomstudiengang Werkstoffwissenschaften
an der Technischen Universität
Clausthal,
Fachbereich Physik, Metallurgie
und Werkstoffwissenschaften
vom 20. November 2001 (Mitt. TUC 2001, Seite 287)
Beschluss des Fachbereichsrates Physik,
Metallurgie und Werkstoffwissenschaften vom 20. November 2001.
§ 1
Geltungsbereich
Die vorliegende Studienordnung beschreibt
auf der Grundlage der geänderten Diplomprüfungsordnung
(DPO) für den Studiengang Werkstoffwissenschaften an der Technischen
Universität Clausthal vom 19. Oktober 2001, Ziele, Inhalte und Aufbau
des Studiums.
§ 2
Unterteilung des Studienganges Werkstoffwissenschaften
Im Studiengang Werkstoffwissenschaften werden nach dem gemeinsamen Vordiplom folgende Studienrichtungen angeboten:
- Werkstoffkunde der Metalle
- Werkstofftechnik
- Werkstoffkunde der nichtmetallisch-anorganischen Werkstoffe
- Physikalische Werkstoffkunde
§ 3
Ziel und Inhalte des Studiums
(1) Ziel des Studiums ist der Erwerb des akademischen Grades "Diplom-Ingenieurin" bzw. "Diplom-Ingenieur".
(2) Das Studium bereitet die Werkstoffwissenschaftler/innen auf den Einsatz in forschungs- und anwendungsbezogenen Tätigkeitsfeldern vor und führt zur Berufsbefähigung.
Ziel ist die Ausbildung zu kritischen und verantwortungsbewußten Ingenieuren/innen, die selbständig an der technischen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung ihres Faches mitwirken. In diesem Sinne wird auch der Gedanke des interdisziplinären Arbeitens und der Gruppenarbeit als berufsqualifizierende Notwendigkeit gesehen. Durch das Studium sollen Fachkenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die ein problemorientiertes und wissenschaftliches Arbeiten gewährleisten.
(3) Der Studiengang soll die Absolventin bzw. den Absolventen befähigen, die aus dem Berufsfeld resultierenden Anforderungen zu erfüllen. Dementsprechend umfasst die Ausbildung:
- mathematisch-naturwissenschaftliche,
- ingenieurswissenschaftliche,
- werkstoffwissenschaftliche und
- die fachspezifischen Vertiefungen in den jeweiligen Studienrichtungen.
§ 4
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Voraussetzung für das Studium
der Werkstoffwissenschaften ist die allgemeine
Hochschulreife oder eine entsprechende
fachgebundene Hochschulreife. Weitere Möglichkeiten des Hochschulzuganges
können den Zulassungsinformationen des Studentensekretariats entnommen
werden.
(2) Darüber hinaus wird empfohlen,
einen Teil der berufspraktischen Tätigkeit (Näheres siehe Praktikantenrichtlinien)
vor Aufnahme des Studiums zu absolvieren.
§ 5
Studienbeginn und Studiendauer
(1) Die Aufnahme des Studiums ist zum Winter- oder zum Sommersemester möglich, wird jedoch zum Wintersemester empfohlen.
(2) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich
der Diplomarbeit 9 Semester.
§ 6
Gliederung des Studiums
(1) Das Studium gliedert sich in ein 4-semestriges Grundstudium und ein 5-semestriges Hauptstudium, einschließlich Diplomarbeit. In das Studium ist ferner die berufspraktische Tätigkeit von insgesamt 26 Wochen (Industriepraktikum) eingebunden.
(2) Im Grundstudium liegt der Ausbildungsschwerpunkt auf den mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen, der Einführung in die studienspezifischen Teilgebiete und auf den hierfür notwendigen Arbeitsmethoden.
(3) Im Hauptstudium liegen die Schwerpunkte
auf der Fachausbildung, selbständiger Arbeit, vertiefter Bearbeitung
wissenschaftlicher Fragestellungen sowie auf der Auseinandersetzung mit
praxisorientierten Problemen.
§ 7
Industriepraktikum
(1) Diese berufspraktische Tätigkeit soll den Studenten/innen einen Einblick in die berufliche Praxis sowie die sozialen Verhältnisse der Arbeitswelt vermitteln.
(2) Das Industriepraktikum ist Pflicht;
es wird durchgeführt als berufspraktische Tätigkeit im Umfang
von insgesamt 26 Wochen nach den Praktikantenrichtlinien für den Studiengang
Werkstoffwissenschaften. Bis zur Anmeldung der letzten Prüfung im
Grundstudium müssen 13 Wochen abgeleistet werden. Weitere 13 Wochen
müssen bis zur Anmeldung der Diplomarbeit im Hauptstudium abgeleistet
sein.
§ 8
Art und Form der Lehrveranstaltungen
(1) Das Studium wird durch Lehrveranstaltungen der Haupt-, Neben- und Wahlpflichtfächer strukturiert.
(2) Die Lehrveranstaltungen finden in Form von Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Tutorien (T), Praktika (P) und Seminaren (S) statt.
(3) Die Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern werden regelmäßig (in der Regel jährlich) angeboten. Die angebotenen Lehrveranstaltungen werden insgesamt für jedes Semester im Vorlesungsverzeichnis und im Internet (www.tu-clausthal.de/odin/) aufgeführt und durch Aushänge in den jeweiligen Instituten bekannt gegeben.
(4) In den Vorlesungen wird der Wissensstoff vorgestellt und in den dazugehörigen Übungen und Tutorien (in der Regel durch Bearbeiten von Aufgaben) vertieft. Es wird erwartet, dass die Studierenden den Inhalt der Vorlesungen selbständig vor- und nachbereiten.
(5) In den Praktika werden die Studierenden mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut gemacht. Es besteht die Pflicht der Teilnahme da sie gegebenenfalls Voraussetzung zur Anmeldung zur Hauptprüfung in diesem Fach sind.
(6) Die Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme wird in der Regel durch die Anfertigung von Protokollen, durch Klausuren und durch mündliche Prüfungen erworben. Die Protokolle sollten sich auf das Wesentliche beschränken.
(7) In den Seminaren stellen die Studierenden
das Ergebnis einer Auseinandersetzung mit einem Problem aus dem Fachbereich
in einem mündlichen Vortrag auf der Grundlage einer schriftlichen
Ausarbeitung dar. Den Vorträgen schließt sich im Allgemeinen
eine Diskussion an.
§ 9
Prüfungsleistungen
(1) Die Diplomvorprüfung besteht aus Fachprüfungen (Hauptfachprüfungen), welche aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen können.
(2) Die Diplomprüfung besteht aus Fachprüfungen (Hauptfachprüfungen) der Studien- und der Diplomarbeit. Eine Fachprüfung kann aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Prüfungsleistung einer Fachprüfung kann eine Klausur oder mündliche Prüfung sein. Bei nicht bestehen einer Klausur besteht Anspruch auf eine mündliche Nachprüfung, die allein über das bestehen der Prüfung entscheidet.
(3) Die Fachprüfungen und Studienarbeit werden studienbegleitend abgelegt.
(4) Der Antrag auf Zulassung zu einer Prüfungsleistung ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu stellen. Hierbei sind vom Prüfungsausschuss festgelegte Zeiträume zu beachten und einzuhalten da sonst die Anmeldung für diesen Prüfungszeitraum nicht berücksichtigt werden kann. Die Zulassung zu einer Prüfungsleistung setzt den Nachweis der dazugehörigen Prüfungsvorleistungen voraus.
(5) Als Prüfungsvorleistungen für die Fachprüfungen gelten die in der Spalte "Prüfungsvorleistungen" in §11 eingetragenen Übungen, Praktika und Seminare. Es ist eine Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme an diesen Prüfungsvorleistungen erforderlich.
(6) Näheres regelt die Diplomprüfungsordnung
(DPO) Werkstoffwissenschaften vom 09. März 1999 und die DPO-Änderung
vom 19. Oktober 2001
§ 10
Studien- und Diplomarbeit
(1) In der Studienarbeit sowie der Diplomarbeit sollen Probleme mit wissenschaftlichen Methoden eigenständig unter Anleitung bearbeitet und schriftlich dargestellt werden. Die schriftliche Darstellung muss klar verständlich und vollständig sein. Diese Arbeiten stellen einen besonders wichtigen Teil der Ausbildung dar.
(2) Die Studienarbeit umfasst die eigenständige Bearbeitung einer experimentellen, planerischen oder theoretischen Aufgabe und deren schriftliche Darstellung. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 Monate. Themen können aus dem Fachbereich Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften sowie aus anderen Fachbereichen der TU Clausthal mit Genehmigung des Prüfungsausschusses gewählt werden.
(3) In der Diplomarbeit ist ebenfalls ein
experimentelles, planerisches oder theoretisches Thema eigenständig
zu bearbeiten und schriftlich darzustellen, wobei der Zeitrahmen vom Studienzentrum
überwacht wird. Vor Beginn der Arbeit ist beim Studienzentrum ein
schriftlicher Antrag zu stellen. Dabei wählen die Studierenden im
allgemeinen vorher Thema und Betreuer, aus dem Angebot der Institute des
Fachbereichs Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften aus. Mit der
schriftlichen Bekanntgabe des Themas beginnt die Bearbeitungszeit von 6
Monaten. Verlängerungen sind nur in Ausnahmefall nach schriftlich
begründetem Antrag an den Prüfungsausschuss möglich.
§ 11
Umfang des Studiums
(1) Grundstudium:
Ein ordnungsgemäßes Grundstudium
schließt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen ein:
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vorleistungen |
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physikalische Praktikum A |
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Physikalischen Chemie I |
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organ. Chemie |
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der Werkstoffkunde |
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der Metalle |
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der Polymere |
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Glas-Keramik-Bindemittel |
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(2) Hauptstudium
Ein ordnungsgemäßes Hauptstudium schließt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen ein:
Studienrichtung Physikalische Werkstoffkunde
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vorleistungen |
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thermoanalytische Verfahren |
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elektronenoptische Methoden |
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der Metalle |
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Metallen und Legierungen |
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metallkundlichen Prozessen |
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von metallkundlichen Prozessen |
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Thermochemische Verfahren |
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und Reinstmetalle |
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der Metalle |
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der Metalle II |
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Grundlagen des Glases oder Grundlagen der Bindemittel I + II |
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3V oder 3V |
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Studienrichtung Werkstoffkunde der Metalle
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vorleistungen |
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der Metalle II |
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Thermochemische Verfahren |
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Nichtmetallische Werkstoffe |
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Grundlagen des Glases oder Grundlagen der Bindemittel I + II |
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3V oder 3V |
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Studienrichtung Werkstofftechnik
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Thermoanalytische Verfahren |
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und Korrosionschutzverfahren |
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der Metalle |
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der Metalle II |
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Studienrichtung Werkstoffkunde der
nichtmetallisch-anorganische Werkstoffe
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vorleistungen |
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(Teil Glas Grundpraktikum) |
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(Teil Glas Hauptpraktikum) |
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(Teil Keramik Grundpraktikum) |
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(Teil Keramik Hauptpraktikum) |
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(Teil Bindemittel Grundpraktikum) |
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(Teil Bindemittel Hauptpraktikum) |
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Heterogene Gleichgewichte |
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der Metalle |
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Keramische Sonderwerkstoffe |
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und elektronische Anwendungen |
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Emails und Beschichtungen |
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und Elektronik |
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und Glaskeramikprodukten |
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der Werkstoffkunde |
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Technische Thermodynamik |
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(3) Zusätzliche Lehrveranstaltungen für alle Studierenden der Studienrichtungen Werkstoffwissenschaften
Wahlfächer
Es müssen insgesamt 2 Wahlfächer
derart belegt werden, dass mindestens 6 Semesterwochenstunden (SWS) in
der Summe erreicht werden, je Fach mindestens 3 SWS. Ist eines der Wahlfächer
für die Studentin/ den Studenten bereits als Haupt- oder Nebenfach
vorgeschrieben, so kann es nur insoweit als Wahlfach gewählt werden,
wie es über deren Umfang hinausgeht. Die Wahlfächer können
aus dem Lehrangebot der TU Clausthal ausgewählt werden. Die gewählten
Fächer müssen durch den Fachprofessor genehmigt werden.
Modellstudien- und Modellstundenpläne
Die Modellstudien- und Modellstundenpläne
sind in den besonderen Erläuterungen zur Studienordnung abgebildet.
§ 12
Zulassungsvoraussetzungen für
Praktika
(1) Für Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.
(2) Die Diplomprüfungsordnung (DPO)
Werkstoffwissenschaften legt den Umfang der Lehrveranstaltungen fest, deren
erfolgreiche Absolvierung Vorleistung für die Anmeldung zur dazugehörigen
Prüfungsleistung der Diplomvorprüfung und Diplomprüfung
sind.
§ 13
Anrechnung von Studienleistungen
Die Anrechnung von Studienleistungen, die
in anderen Studiengängen, an anderen Hochschulen Deutschlands und
an anderen Hochschulen des Auslandes erbracht worden sind, ist in §
6 der Diplomprüfungsordnung Werkstoffwissenschaften geregelt.
§ 14
deutsch-französisches Doppeldiplom
(1) Im Rahmen der Europäisierung und Internationalisierung bietet die TU Clausthal mit der Université de Metz ein Doppeldiplom an.
(2) Näheres hierzu regeln die Bestimmungen
zum Erwerb eines Doppeldiploms gemäß § 2 der DPO für
den Studiengang Werkstoffwissenschaften.
§ 15
In Kraft Treten
Diese Studienordnung tritt am Tag nach
ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Hochschule in Kraft.
Besondere Erläuterung zur Studienordnung Werkstoffwissenschaften an der Technischen Universität Clausthal
In dieser Anlage sollen die in der Studienordnung ausgewiesenen Festlegungen und Wahlmöglichkeiten so begründet werden, dass sie im Hinblick auf die wissenschaftlichen und berufspraktischen Ziele des Studiums, die hochschul-didaktischen Anforderungen, die Möglichkeiten zur Wahrnehmung weiterer Lehrangebote und zum Erwerb weiterer Qualifikationen sowie auf die Übereinstimmung der tatsächlichen Studienzeit mit der Regelstudienzeit überprüfbar sind (NHG, § 14, Abs. 3).
Werkstoffwissenschaften als wissenschaftliche Disziplin
Werkstoffwissenschaften ist die Ingenieurwissenschaft über die Herstellung, Verarbeitung und Behandlung von Werkstoffen. Bei den Werkstoffen kann es sich um neue Materialien (z. B. nanokristalline oder biokompatible Werkstoffe) sowie um Verbesserung von klassischen Werkstoffen wie z. B. Stahl oder Aluminium handeln, die mit Hilfe neuer Techniken (z. B. Laserbearbeitung oder Plasmaverfahren) so modifiziert werden, dass sie den erweiterten Anforderungen genügen.
Struktur des Studiengangs Werkstoffwissenschaften
Das Studium der Werkstoffwissenschaft ist so ausgerichtet, dass zunächst im Grundstudium die wesentlichen Grundkenntnisse und Methoden des Faches vermittelt werden. Darauf aufbauend dient das Hauptstudium der Spezialisierung und Vertiefung, durch die eine berufliche Qualifikation im Sinne von § 3 (Ziel und Inhalt des Studiums) erreicht wird.
Die Pflichtveranstaltungen im Grund- und Hauptstudium bilden den Hauptanteil der Lehrveranstaltungen, während sich die Wahlmöglichkeiten auf die Wahlpflichtfächer und das Gebiet der Studien- und Diplomarbeit beziehen.
Im Grundstudium des Studienganges Werkstoffwissenschaften werden die Basiskenntnisse in der Mathematik, der Technischen Mechanik und in den Naturwissenschaften Chemie und Physik vermittelt. Vergleichsweise breiten Raum nimmt die Datenverarbeitung ein. Das Grundstudium umfasst auch Einführungsvorlesungen über die metallurgischen Prozesse (Thermochemie, metallurgische Prozeßtechnik), über die Werkstoffkunde der Metalle, Polymere, Glas, Keramik und Bindemittel.
Im Hauptstudium werden diese Kenntnisse
vertieft durch Lehrveranstaltungen in den Hauptfächern Werkstoffcharakterisierung,
Physikalische Werkstoffe, Werkstoffkunde der Metalle und Werkstofftechnik.
Die Grundlagen der Elektrotechnik (dem Grundstudium zugeordnet) und der
Betriebswirtschaft sind unentbehrliche Kenntnisse der in der Produktion
arbeitenden Ingenieure/innen.
Besonderheiten des Studienganges Werkstoffwissenschaften
an der TU Clausthal
Der Studiengang Werkstoffwissenschaften an der TU Clausthal zeichnet sich durch die praxisnahe Ausbildung der Studenten/innen aus. Großen Raum nehmen in den Lehrveranstaltungen neben den Grundlagen auch innovative Technologien (wie z. B. Oberflächenbehandlung durch Laser- und Plasmatechnik, Magnesiumtechnologie, Nanotechnologie und Neue Fertigungstechnologien) ein.
Die Absolventen/innen des Studienganges Werkstoffwissenschaften finden Berufspositionen nicht nur in der Fahrzeug-, Flugzeug- und Maschinenbauindustrie sondern auch in der Branche des Anlagenbaus und der Zulieferindustrie. Der Berufsstart nach dem Studium wird dadurch erleichtert, dass die Professoren der Fachrichtung Werkstoffwissenschaften enge Kontakte zu Wirtschaft und Industrie pflegen. Die Berufsaussichten der Absolventen/innen des Studienganges Werkstoffwissenschaften können als gut bis sehr gut bezeichnet werden.
Studienzeit
Aus der Studienordnung und dem detaillierten
Studienplan für das Grund- und Hauptstudium ergibt sich, dass das
Diplomstudium in der Regelstudienzeit von 9 Semestern absolviert werden
kann. Um die tatsächliche Studiendauer mit der Regelstudienzeit in
Übereinstimmung zu bringen, wurden verschiedene Maßnahmen und
Regelungen ergriffen. Dazu gehören die flexiblen Regelungen der Diplomprüfungsordnung
einschließlich der Regelungen für den Freiversuch und eine verstärkte
Betreuung der Studierenden durch Tutoren- und Mentorenprogramme.
Modellstudien und –stundenpläne
Aufbau des Studium
Das Studium unterteilt sich in:
- Grundstudium
- Hauptstudium
- in das Studium eingeordnete berufspraktische Tätigkeit
(Industriepraktikum), näheres siehe Abschnitt "Praktikantenrichtlinen"
Das Grundstudium
Allgemeines
Im Grundstudium werden natur- und ingenieurwissenschaftliche Grundlagen vermittelt, die für das Verständnis der Lehrveranstaltungen im Hauptdiplom erforderlich sind. Die Lehrveranstaltungen werden in Form von Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Tutorien (T) und Praktika (P) angeboten. Der Umfang des Lehrprogramms ist durch die Diplomprüfungsordnung (DPO) festgelegt und wird durch die Studienordnung spezifiziert. Das Grundstudium ist für alle Studierenden der Studiengänge Werkstoffwissenschaften, Glas-Keramik-Bindemittel und Metallurgie gleich.
Vorlesungen, Übungen, Praktika
In den Vorlesungen wird der Stoff des jeweiligen Faches in kompakter Form vorgetragen. Für viele Vorlesungen existieren Skripte, die in den Instituten oder bei den Fachschaften erstanden werden können. Der Besuch von Vorlesungen ist nicht zwingend vorgeschrieben. Dennoch ist eine regelmäßige Teilnahme an diesen Veranstaltungen ratsam, da nur hier auf das Studium zugeschnittene Grundlagenkenntnisse zum ebenfalls notwendigen Eigenstudium anhand von Lehrbüchern vermittelt und Anregungen gegeben werden. Der Vorlesungsstoff wird durch Beispiele in Übungen erläutert und vertieft. Die Anwendung der Theorie zur Lösung praktischer Aufgaben ist wichtigster Bestandteil der Ingenieurstätigkeit. Deshalb sollte den Übungen große Bedeutung beigemessen werden.
In den Klausuren wird sowohl das Verständnis der Theorie (Stoff aus der Vorlesung), als auch die Fähigkeit der Problemlösung (Stoff aus den Übungen) überprüft. Dabei hat in den Klausuren meist das letztere größeres Gewicht.
In den großen Übungen wird die Methode zur Aufgabenlösung vorgestellt. In den kleinen Übungen und Tutorien werden Aufgaben gelöst. Diese kleinen Übungen und Tutorien ermöglichen intensive Betreuung, hier können Fragen ausführlich beantwortet werden. Eine konsequente Teilnahme an diesen Veranstaltungen kann mit Arbeitsaufwand verbunden sein, ist aber ein fast sicherer Garant für das Bestehen selbst schwieriger Prüfungen.
Praktika sind die Lehrveranstaltungen, bei denen eigenhändig Versuche aufgebaut, durchgeführt, ausgewertet und erklärt werden müssen. Während des Praktikums wird der theoretische Hintergrund des Versuches entweder mündlich oder durch kurze Klausuren abgefragt. Nach Fertigstellung aller Versuche ist im Allgemeinen noch eine Praktikumabschlussklausur zu bestehen.
Normalerweise ist erst nach dem Ableisten
der Prüfungsvorleistungen die Teilnahme an der Hauptprüfung
in diesem Fach möglich. Die Anmeldung zu den Hauptprüfungen muss
rechtzeitig in den dafür angekündigten Zeiträumen im Studienzentrum
eingereicht werden.
Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums
Das Gesamtangebot der Vorlesungen, Praktika etc. der Hochschule ist wiedergegeben im Internet (http://www.tu-clausthal.de/odin/) und im Vorlesungsverzeichnis, das an verschiedenen Verkaufsstellen käuflich zu erwerben ist. Zu beachten ist, dass das gedruckte Vorlesungsverzeichnis nicht immer auf dem aktuellsten Stand ist. In diesen Verzeichnissen sind neben den Lehrveranstaltungen auch Zeiten sowie Adressen, Telefonnummern, Internetseiten der Institute und andere nützliche Informationen aufgeführt. Die Buchstaben vor den vierstelligen Vorlesungsnummern bezeichnen das Winter- (WS) respektive das Sommersemester (SS), in dem die Vorlesung angeboten wird. Manche Lehrveranstaltungen werden sowohl im WS als auch im SS gehalten.
Die Termine und Zeitangaben werden meistens kurz vor Semesterbeginn entweder durch Aushang an den jeweiligen Instituten oder im Internet bekannt gegeben.
Studienplanung
Mit Hilfe der Übersichten von Lehrveranstaltungen und Prüfungen kann ein Studienplan aufgestellt werden. Nachfolgend ist ein 4-semestriger Modellstudienplan mit Modellstundenplan beginnend im Wintersemester konstruiert. Dieser beruht auf Erfahrungen von Studierenden und wird von der Fachschaft in ähnlicher Weise vorgeschlagen. Jeder kann sich seinen eigenen Studien- und Stundenplan entwerfen und ist dabei nicht an die Zahl von 4 Semestern gebunden.
Ein zügiger Abschluss des Vorexamens ist jedoch von großem Vorteil, da dann mehr Zeit für das wesentlich interessantere Hauptstudium zur Verfügung steht.
Nicht berücksichtigt im Modellstudienplan ist das Industriepraktikum. Es sind nur wenige Zeiträume unbesetzt, ca. 4-6 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit, wo dieses abgeleistet werden kann. Ist eine Prüfung nicht bestanden, so sollte der Studienplan neu überdacht und korrigiert werden. Neben den eigentlichen Prüfungen im Grundstudium sind noch folgende Prüfungsvorleistungen zu absolvieren, die in den Studienablauf integriert sind:
Physikalisches Praktikum A
Anorganisch-chemisches Praktikum Teil
II (2P von 4P)
E-Technik Praktikum I + II
Rechenübungen zur Physikalischen
Chemie I
Physikalisch-chemisches Praktikum
Nachfolgend sind der Modellstudienplan
und die Modellstundenpläne im Grundstudium aufgelistet.
Modellstudienpläne
Grundstudium
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(1. Semester) |
(2. Semester) |
(3. Semester) |
(4. Semester) |
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mathematik I 4V / 2Ü |
mathematik II 4V / 2Ü |
mathematik III 2V / 2Ü |
2V / 1Ü |
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Praktikum II 1P |
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2V / 1Ü |
3P |
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für Ingenieure I 3V / 1Ü |
für Ingenieure II 3V / 1Ü |
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Praktikum I 1P |
2V / 1Ü |
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3V / 1Ü |
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in das physikalische Praktikum A 1V |
Praktikum A 3P |
2V / 1Ü |
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3V |
2P |
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3V |
2V / 1Ü |
der Metalle I 2V / 1Ü |
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1V |
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in das Programmieren (C) 2V und 2P |
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3V / 2Ü |
2V / 1Ü |
Glas – Keramik – Bindemittel 2V / 1Ü |
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2V / 1Ü |
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2V |
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Modellstundenpläne Grundstudium
1. Semester
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für Ingenieure I V |
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für Ingenieure I V |
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mathematik I V |
mathematik I V |
für Ingenieure I V |
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V |
in das physikalische Praktikum V |
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mathematik I Ü |
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V |
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der Werkstoffkunde I V |
Werkstoffkunde I Ü |
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in das Programmieren (C) V |
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Experimentalphysik für Ingenieure
I Übung Z.n.V. (1Ü)
Praktikum Einführung in das Programmieren
(C) Z.n.V. (2P)
2. Semester
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talphysik für Ingenieure II
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talphysik für Ingenieure II
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mathematik II V |
mathematik II V |
V |
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V |
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Ü |
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V |
Ü |
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in die organische Chemie V |
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Experimentalphysik für Ingenieure
II Übung Z.n.V. (1Ü)
Physikalisches Praktikum A Z.n.V. (3P)
3. Semester
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Ü |
Elektrotechnik I V |
2P von 4P |
mathematik III Ü |
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V |
V |
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der Werkstoffkunde II V |
mathematik III V |
Ü |
V/Ü |
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der Werkstoffkunde II Ü |
Elektrotechnisches Praktikum I Z.n.V. (1P)
4. Semester
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Elektrotechnik II Ü |
Elektro- technik II V |
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der Werkstoffe V |
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kunde der Metalle I V |
Glas – Keramik – Bindemittel V |
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Ü |
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Ü |
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metallurgische Prozesstechnik V |
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metallurgische Prozesstechnik V |
Elektrotechnisches Praktikum II Z.n.V.
(1P)
Das Hauptstudium
Wahl des Studienganges und der Studienrichtung
Nach dem Abschluss des einheitlichen Grundstudiums ist eine Entscheidung für einen Studiengang und eine Studienrichtung erforderlich. Bei Unschlüssigkeit hilft die Teilnahme an Institutsbesichtigungen bzw. Exkursionen und das Gespräch mit den Studienfachberatern sowie fortgeschrittener Studenten/innen.
Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums
Neben den aufgeführten Pflichtveranstaltungen sind noch zwei zusätzliche Wahlpflichtfächer mit mindestens je 3 Semesterwochenstunden (SWS) auszuwählen. Die möglichen Wahlpflichtfächer können aus dem Lehrangebot der TU Clausthal gewählt werden. Die Zusammenstellung sollte rechtzeitig und gemeinsam mit den entsprechenden Fachprofessor erfolgen. Um an den Prüfungen des Hauptstudiums teilnehmen zu können, ist es erforderlich einen vom Fachprofessor genehmigten Prüfungsplan dem Studienzentrum vorzulegen, welcher die Wahlpflichtfächer beinhaltet. Diese können solange geändert werden, wie diese Wahlpflichtprüfungen nicht abgelegt sind. Nach der Teilnahme an diesen Prüfungen ist eine Änderung nicht mehr möglich.
Studien- und Diplomarbeit
Die Themen und Umfänge der Studien- und Diplomarbeit werden gemeinsam mit dem Fachprofessor und dem Betreuer festgelegt. Die Arbeiten können absolviert werden am Institut für Werkstoffkunde und Werkstofftechnik, anderen Instituten der TU Clausthal oder in der Industrie. Dank der guten Kontakte des Institutes für Werkstoffkunde und Werkstofftechnik zu Universitäten in Frankreich, Großbritannien und Australien sind auch Studien- oder Diplomarbeiten dort durchführbar.
Modularisierung des Studiums
Die in der Studienordnung aufgeführten Lehrveranstaltungen sind zum großen Teil in sich geschlossene Module, die im Allgemeinen aus jeweils drei Semesterwochenstunden (SWS) bestehen und mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen werden können. Diese Regelung bietet Studenten/innen aus In- und Ausland die Möglichkeit für eine gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen und ermöglicht ein flexibles Studium auch unter Einbeziehung von Auslandsaufenthalten. Hierzu sind alle Lehrveranstaltungen nach dem europäischen System zur Anrechnung von Studienleitungen (ECTS) bewertet.
Die ECTS-Anrechnungspunkte (Credits) der
einzelnen Lehrveranstaltungen sind im kommentierten Vorlesungsverzeichnis
der TU Clausthal unter der Internetadresse http://www.tu-clausthal.de/odin/
zu finden. Hinsichtlich der Anerkennung von Studienleistungen können
sich die Studierenden an den Studienfachberater wenden.
Studienplanung
Da das Fachstudium meist unter sehr unterschiedlichen Voraussetzungen begonnen wird, und es eine Reihe von Wahlpflichtfächern gibt, lässt sich kein allgemein verbindlicher Studienplan aufstellen. Ferner werden Lehrveranstaltungen bei ausreichender Teilnehmerzahl auf Wunsch auch zu anderen Zeiten oder als Block angeboten. Daher ist die Teilnahme an den zu Semesterbeginn stattfindenden Institutsvorbesprechungen, die durch Aushänge bekannt gegeben werden, sehr wichtig.
Es wird sehr empfohlen, sich von fortgeschritteneren Studenten/innen oder vom Studienfachberater des Institutes für Werkstoffkunde und Werkstofftechnik und/oder des Institutes für Nichtmetallische Werkstoffe bei der Planung des Hauptstudiums beraten zu lassen.
Wenn gegen Ende des Grundstudiums noch Zeit für Vorlesungen bleibt, können bereits die ersten Vorlesungen des Hauptstudiums besucht werden.
Im folgenden werden Modellstudienpläne für die vier möglichen Studienrichtungen im Studiengang Werkstoffwissenschaften vorgeschlagen.
Modellstudienpläne Hauptstudium
Studienrichtung Nichtmetallisch-anorganische Werkstoffe
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|
(5. Sem.) |
(6. Sem.) |
(7. Sem.) |
(8. Sem.) |
(9. Sem.) |
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3V |
2V |
1V |
3SWS |
15 SWS |
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|
2V / 1Ü |
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|
1V |
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2V |
2V / 1Ü |
1V / 2Ü |
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2V / 1Ü |
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|
2V |
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|
Keramik II 1V |
E-technik und Elektronik 1V |
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|
der Metalle II 2V / 1P |
2V / 1Ü |
2V |
1V |
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|
|
produkten 1V |
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|
|
1V |
werkstoffe 1V |
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|
|
werkstoffe I 2V / 1Ü |
werkstoffe II 2V / 1Ü |
1V |
(Hauptpraktikum) 3S / 6P |
|
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|
3V |
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|
2V / 1Ü |
2V / 1Ü |
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1V / 2Ü |
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|
seminar 1S |
1V |
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|
(Grundpraktikum) 3P |
1S |
3SWS |
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|
|
(Grundpraktikum) 3P |
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|
1S |
Studienbegleitend: Studienarbeit
Hauptstudium
Studienrichtung Physikalische Werkstoffkunde
| SWS |
(5. Sem.) |
(6. Sem.) |
(7. Sem.) |
(8. Sem.) |
(9. Sem.) |
|
|
2V / 1Ü |
physikalisches Seminar 3S |
Gleichgewichte 2V / 1Ü |
3SWS |
arbeit 15 SWS |
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|
2V / 1Ü |
3 SWS |
1P |
2V / 1Ü |
|
|
|
in die BWL 2V/Ü |
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|
|
2V / 1Ü |
2 V/Ü |
1V / 2P/Ü |
1V |
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|
|
2P |
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|
2V/Ü |
||||
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|
2V/Ü |
Modellierung von metallkundlichen Prozessen 1P |
1V / 2P/Ü |
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|
1P |
2V / 1Ü |
|||
|
|
2V/Ü |
1P |
|||
|
|
Phasen- umwandlungen 1P |
6 SWS |
|||
|
|
Oder Grundlagen d. Glases oder Grundlagen der Bindemittel I + II 3V |
2V / 1Ü |
2V / 1Ü |
||
|
|
|||||
|
|
|||||
|
|
umwandlungen 2V/Ü |
oder Grundlagen d. Glases oder Grundlagen der Bindemittel I + II 2P / 1S |
1V / 1Ü |
||
|
|
|||||
|
|
der Metalle II 2V/Ü (siehe Fortsetzung) |
1P |
|||
|
|
der Metalle II 2V/Ü |
rechnung 2 V/Ü |
|||
|
|
1V / 2P |
||||
|
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|
|
Hauptstudium
Studienrichtung Werkstoffkunde der Metalle
| SWS |
(5. Sem.) |
(6. Sem.) |
(7. Sem.) |
(8. Sem.) |
(9. Sem.) |
| 1 |
thermo-mechan. Verfahren 2V / 1Ü |
3S |
der Metalle 1P |
3SWS |
arbeit 15 SWS |
| 2 |
2V / 1Ü |
||||
| 3 | |||||
| 4 |
Teil A 1V |
Fertigungs- technologien 2V / 1Ü |
reaktionen 2V / 1Ü |
||
| 5 |
2V/ 1Ü |
Nichteisenmetalle 2V / 1Ü |
|||
| 6 | |||||
| 7 |
Teil B 1V / 1Ü |
2P |
|||
| 8 |
2V / 1Ü |
analytische Verfahren 1V 2P/Ü |
|||
| 9 |
3 SWS |
1V |
|||
| 10 |
analytische und elektronen-optische Methoden 1V / 2P/Ü |
||||
| 11 |
oder Grundlagen d. Glases oder Grundlagen der Bindemittel I + II 3V |
der Meßtechnik I 2V / 1Ü |
|||
| 12 |
1P |
||||
| 13 |
oder Grundlagen d. Glases oder Grundlagen der Bindemittel I + II 2P / 1S |
Phasen- umwandlung 1P |
|||
| 14 |
1V / 2P |
in Kosten- und Wirtschaftlichkeits- rechnung 2 V/Ü |
6 SWS |
||
| 15 | |||||
| 16 |
der Stähle I 1V / 1Ü |
||||
| 17 |
2V/Ü / 1P/Ü |
||||
| 18 |
2 V/Ü |
||||
| 19 | |||||
| 20 |
2 V/Ü |
2V / 1Ü |
|||
| 21 | |||||
| 22 |
der Metalle II 2V/Ü |
||||
| 23 | |||||
| 24 |
in die BWL 2 V/Ü |
||||
| 25 |
Hauptstudium
Studienrichtung Werkstofftechnik
|
|
(5. Sem.) |
(6. Sem.) |
(7. Sem.) |
(8. Sem.) |
(9. Sem.) |
| 1 |
thermo-mechan. Verfahren 2V / 1Ü |
technisches Seminar 3S |
der Metalle II 1P |
3SWS |
arbeit 15 SWS |
| 2 |
2V / 1Ü |
||||
| 3 | |||||
| 4 |
Teil A 1V |
technologien 2V / 1Ü |
2V / 1Ü |
||
| 5 |
2V/ 1Ü |
rechnung 2 V/Ü |
|||
| 6 | |||||
| 7 |
Teil B 1V / 1Ü |
analytische Verfahren 1V 2P/Ü |
der Stähle 2P |
||
| 8 |
2V / 1Ü |
||||
| 9 |
3 SWS |
2V / 1Ü |
|||
| 10 |
2V / 1Ü |
||||
| 11 |
2V / 1Ü |
||||
| 12 |
2V / 1Ü |
und elektronenoptische Methoden 1V / 2P/Ü |
|||
| 13 |
Nichteisenmetalle 2V / 1Ü |
||||
| 14 |
1V / 2P |
||||
| 15 |
Gießereikunde I 3P |
der Stähle II 1V |
|||
| 16 |
der Metalle II 2V/Ü |
6 SWS |
|||
| 17 |
2V/Ü |
||||
| 18 |
2V / 1Ü |
der Stähle I 1V / 1Ü |
|||
| 19 |
Korrosion und Korrosionsschutz 1P |
||||
| 20 |
in die BWL 2V/Ü |
||||
| 21 | |||||
| 22 | |||||
| 23 |
Bestimmungen zum Erwerb eines Doppeldiploms
gemäß § 2 der DPO zum
Studiengang Werkstoffwissenschaften
Im Rahmen der Europäisierung und der Internationalisierung sind internationale Diplome und Abschlüsse von großer Wichtigkeit.
1. In diesem Rahmen besteht ein bilaterales Abkommen zwischen der TU Clausthal, Fachbereich Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften und der Université de Metz (Abschluss DEA) über die Verleihung eines Doppeldiploms.
Der gleichzeitige Erwerb der Abschlüsse (Dipl.-Ing. und Ingenieur DEA) der TU Clausthal sowie der obengenannten Partnerhochschule setzt voraus, dass
- in der Regel zwei reguläre Studiensemester an der Partnerhochschule studiert werden,2. Die beteiligten Hochschulen stellen in Absprache miteinander das Studienprogramm an der Partnerhochschule zusammen, so dass gewährleistet ist, dass die im Ausland erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen an der Heimathochschule anerkannt werden. In der Regel sind mindestens die folgenden, nach Art und Umfang gleichwertigen Fächer aus dem Lehrangebot der Partnerhochschule zu absolvieren:
- die jeweilige Fremdsprache ausreichend beherrscht wird,
- die Diplomarbeit von jeweils einer Prüferin oder einem Prüfer der beteiligten Partnerhochschule betreut und
- der jeweilige Studiengang an der Heimathochschule mit Erfolg beendet wird.
- zwei HauptfächerDer zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen beträgt dabei mindestens 30 SWS.
- zwei Nebenfächer
- die Diplomarbeit
3. Die Studierenden müssen an der
jeweiligen Partnerhochschule vollwertig ein-
geschrieben sein.
4. Ergänzende oder abweichende Bestimmungen
regeln die jeweiligen Abkommen
zwischen den beiden Partnerhochschulen.
Dauer, Art und Zweck des Industriepraktikums
Das Industriepraktikum ist Pflicht. Das Praktikum bzw. die Tätigkeit als Werksstudent(in) soll einen Einblick vermitteln
- in die praktischen Grundlagen des Ingenieurwesens
- in die Struktur und Organisation eines Unternehmens
- und über die verschiedenen Gruppen im Betrieb (Facharbeiter/innen, Meister/in, Ingenieure/innen, usw.) deren Aufgaben und Zusammenarbeit.
Die Dauer des Industriepraktikums beträgt
26 Wochen. Vor Studienbeginn und im Verlauf des Grundstudiums sind insgesamt
13 Wochen abzuleisten. Im Fachstudium (Hauptdiplom) folgen weitere 13 Wochen.
Das Industriepraktikum wird vom Studienfachberater
betreut. Der Studienfachberater berät und informiert, vermittelt jedoch
in der Regel keine Praktikantenstellen. Die Praktikanten bewerben sich
direkt, nach Absprache mit dem Studienfachberater, bei den Unternehmen.
Das zuständige Arbeitsamt, die Industrie- und Handelskammer und einige
Fachverbände (VDI etc.) sind bei der Vermittlung von Praktikumstellen
behilflich.
Zeitliche Einteilung
Eine Praktikumtätigkeit vor dem Studium
ist nicht vorgeschrieben, jedoch ist dies aus organisatorischen Gründen
sinnvoll, da während des Studiums in den Semesterferien bzw. der vorlesungsfreien
Zeit Prüfungen absolviert werden müssen. Vor der Aufnahme des
Studiums wird eine 8-wöchige praktische Tätigkeit empfohlen.
Bis zur Meldung zur letzten Prüfungsleistung der Diplomvorprüfung
sind insgesamt 13 Wochen nachzuweisen. Bis zur Meldung zur letzten Prüfungsleitung
der Diplomordnung sind weitere 13 Wochen nachzuweisen.
Ausbildungsbetriebe
Für die berufspraktische Tätigkeit kommen Unternehmen, Betriebe und Körperschaften in Betracht, bei denen Einsicht in moderne Betriebs-, Planungs- und Entwicklungsverfahren und in Produktions- und Prozesstechnik, in wirtschaftliche Arbeitsweisen und in soziale Bedingungen heutiger Arbeitsverhältnisse geboten wird. Eine sorgfältige und überlegte Auswahl, eventuell gemeinsam mit dem Studienfachberater, ist wichtig, denn es können z. B. bereits interessante Kontakte zu einem potentiellen Arbeitgeber geknüpft werden. Die Entscheidung kann u.a. nach folgenden Gesichtspunkten getroffen werden:
- Eigenes Interesse bestimmte Sachverhalte kennen zu lernenDie Bewerbung sollte möglichst früh, mindestens ½ Jahr vorher abgeschickt werden, damit im Falle einer Absage noch genügend Zeit für weitere Bewerbungen bleibt. Die zweite Hälfte des Praktikums sollte in einem Betrieb abgeleistet werden, dessen Tätigkeitsfeld der gewählten Studienrichtung entspricht.
- Branche, Region, Unternehmen, die für Beschäftigung nach dem Studium in Betracht kommen
- Bezahlung der Arbeit
- Betreuung der Praktikanten/innen
- Besonderheiten des Betriebes (spezielle Produkte oder Verfahren)
Stellung des Praktikanten im Betrieb
Die Praktikanten sind während ihrer
praktischen Ausbildung in jeder Hinsicht der Betriebsordnung unterworfen.
Eine Berufsschulpflicht für Hochschulpraktikanten/innen besteht nicht.
Versicherung
Die Praktikanten sind für ihre Unfall-
und Krankenversicherung selbst verantwortlich. Dabei ist besonders sicherzustellen,
dass bei einem Praktikum vor Studienbeginn oder bei einem Auslandspraktikum
kein versicherungsloser Zustand eintritt.
Berichterstattung über die Praktikantentätigkeit
Über die praktische Tätigkeit
ist ein tabellarischer, nach Wochen geordneter Tätigkeitsbericht anzufertigen.
Die Aufzeichnungen sollen in übersichtlicher Form wiedergeben, in
welchen Betrieben und Abteilungen gearbeitet wurde und welche praktischen
Probleme Gegenstand der Tätigkeit waren. Vom Ausbildungsbetrieb ist
ein Zeugnis oder ein Tätigkeitsnachweis einzuholen, aus dem die Art
und Dauer der einzelnen Tätigkeiten hervorgeht.
Anerkennung der praktischen Tätigkeit
Die Anerkennung der praktischen Tätigkeit erfolgt durch den Studienfachberater. Dazu müssen Zeugnisse bzw. Tätigkeitsnachweise der Ausbildungsbetriebe im Original und der Tätigkeitsbericht eingereicht werden. Zeugnissen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, müssen beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beigefügt werden.
Die Ausbildungszeit in einem Betrieb muss ununterbrochen mindestens 2 Wochen betragen.
Fehlzeiten durch Krankheit oder außertariflichen
Urlaub werden nicht angerechnet. Praktische Tätigkeiten als Werkstudent/in
bzw. Hilfsarbeiter/in oder eine Lehre werden anerkannt, wenn aus den Firmenzeugnissen
bzw. Tätigkeitsnachweisen eindeutig hervorgeht, dass die Tätigkeiten
diesen Richtlinien entspricht. Das Gleiche gilt für praktische Tätigkeiten
während des Wehr- oder Ersatzdienstes. Nicht anerkannt werden praktische
Tätigkeiten während der Schulzeit. Das gilt auch für praktische
Tätigkeiten an technischen Gymnasien.
Industriepraktikum im Ausland
Den Studierenden wird empfohlen, wenn möglich
das Industriepraktikum auch in ausländischen Betrieben durchzuführen.
Geeignete Praktikantenstellen vermittelt u.a. das Akademische Auslandsamt
der TU Clausthal (AAA). Das AAA und das Zentrum für Technologietransfer
und Weiterbildung der TU Clausthal (ZTW) beraten auch über Förderungsmöglichkeiten
von Auslandspraktika, z. B. im Rahmen europäischer Aktionsprogramme
(ERASMUS, SOKRATES, etc.)