Studienordnung für den
Diplomstudiengang Metallurgie
an der Technischen Universität
Clausthal,
Fachbereich Physik, Metallurgie
und Werkstoffwissenschaften.
Vom 24. Oktober 2002 (Mitt.
TUC 2003, Seite 24)
§ 1
Geltungsbereich
(1) Die vorliegende Studienordnung beschreibt auf
der Grundlage der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Metallurgie
an der Technischen Universität Clausthal vom 9. März 1999, genehmigt
vom MWK am 5. Juli 1999 (Az.: 11 B.1-743 01-10) – (Mitt. TUC Seite 475),
in der Fassung des Fachbereichsratsbeschlusses vom 20. November 2001. Genehmigt
vom MWK am 18. Februar 2002 (Az.: 11.3-743 01-10) – (Mitt. TUC 2002 Seite
61) Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums.
§ 2
Berufsfeld
(1) Das Berufsfeld der Absolventen des Studiengangs Metallurgie ist außerordentlich vielfältig. Es umfasst die metallurgische Anreicherung der zu verhüttenden Erze zu Konzentraten, deren Reduktion zu Rohmetallen, die Raffination und Legierung von Metallschmelzen, die Steuerung von Gieß- und Erstarrungs- und Umformprozessen sowie die Erzeugung von Endprodukten mit definierten Werkstoffeigenschaften. Einbezogen ist auch das Recycling von Schrott und Reststoffen, eine Technik, die in der Metallurgie seit langem eingeführt ist.
(2) Im Studiengang Metallurgie werden folgende Studienrichtungen angeboten:
- Prozessmetallurgie und Metallrecycling
- Gießereitechnik
- Werkstoffumformung
(3) Die Berufsfelder dieser drei Studienrichtungen
lassen sich - ungeachtet ihrer Unterschiede in wesentlichen Teilbereichen
- durch folgende gemeinsame Merkmale kennzeichnen:
(1) Ziel des Studiums ist der Erwerb des akademischen Grades "Diplom-Ingenieurin" bzw. "Diplom-Ingenieur".
(2) Das Studium bereitet auf die Tätigkeit des Metallurgie-Ingenieurs in forschungs- und anwendungsbezogenen Tätigkeitsfeldern vor und führt zur Berufsbefähigung. Ziel ist die Ausbildung zum kritischen und verantwortungsbewussten Ingenieur, der selbständig an der technischen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung seines Faches mitwirken kann. In diesem Sinne wird auch der Gedanke des interdisziplinären Arbeitens und der Gruppenarbeit als berufsqualifizierende Notwendigkeit gesehen. Durch das Studium sollen Fachkenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die ein problemorientiertes und wissenschaftliches Arbeiten gewährleisten.
(3) Der Studiengang soll die Absolventin bzw. den Absolventen befähigen, die aus dem Berufsfeld resultierenden Anforderungen zu erfüllen. Dementsprechend umfasst die Ausbildung:
- mathematisch-naturwissenschaftliche,
- ingenieurwissenschaftliche,
- werkstoffkundliche und
- wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen sowie
- die fachspezifischen Vertiefungen in den jeweiligen Studienrichtungen.
§ 4
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Voraussetzung für das Studium der Metallurgie ist die allgemeine Hochschulreife oder eine entsprechende fachgebundene Hochschulreife. Weitere Möglichkeiten des Hochschulzuganges können den Zulassungsinformationen des Studentensekretariats entnommen werden.
(2) Darüberhinaus wird empfohlen, bereits vor
Aufnahme des Studiums einen Teil der berufspraktischen Tätigkeit abzuleisten.
Nähere Einzelheiten regeln die Praktikantenrichtlinien für den
Studiengang Metallurgie.
§ 5
Studienbeginn und Studiendauer
(1) Die Aufnahme des Studiums ist zum Winter- oder zum Sommersemester möglich, wird jedoch zum Wintersemester empfohlen.
(2) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich
der Diplomarbeit neun Semester.
§ 6
Gliederung des Studiums
(1) Innerhalb des Studiengangs Metallurgie besteht nach Abschluß des Grundstudiums die Möglichkeit, sich für die Studienrichtungen Prozessmetallurgie und Metallrecycling oder Gießereitechnik oder Werkstoffumformung zu entscheiden.
(2) Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium und ein fünfsemestriges Hauptstudium, einschließlich Diplomarbeit. In das Studium ist ferner die berufspraktische Tätigkeit (Industriepraktikum) eingeordnet. Das Grundstudium wird mit der Diplomvorprüfung, das Hauptstudium mit der Diplomprüfung abgeschlossen.
(3) Im Grundstudium liegt der Ausbildungsschwerpunkt
auf den mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen, der Einführung
in die studienspezifischen Teilgebiete und auf den hierfür notwendigen
Arbeitsmethoden. Im Hauptstudium liegen die Schwerpunkte auf der Fachausbildung,
selbständiger Arbeit, vertiefter Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen
sowie auf der Auseinandersetzung mit praxisorientierten Problemen.
§ 7
Industriepraktikum
(1) Diese berufspraktische Tätigkeit soll den Studenten einen Einblick in die berufliche Praxis sowie die sozialen Verhältnisse der Arbeitswelt vermitteln.
(2) Das Industriepraktikum ist Pflicht; es wird durchgeführt
als berufspraktische Tätigkeit im Umfang von insgesamt 26 Wochen nach
den Praktikantenrichtlinien für den Studiengang Metallurgie, davon
insgesamt 13 Wochen bis zum Abschluss der Diplomvorprüfung. Im Hauptstudium
sind weitere 13 Wochen bis zum Beginn der Diplomarbeit abzuleisten.
§ 8
Art und Form der Lehrveranstaltungen
(1) Das Studium wird durch Lehrveranstaltungen der Haupt-, Neben- und Wahlfächer strukturiert.
(2) Die Lehrveranstaltungen finden in Form von Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Praktika (P) und Seminaren (S) statt.
(3) Die Lehrveranstaltungen werden regelmäßig (in der Regel jährlich) angeboten. Die angebotenen Lehrveranstaltungen werden insgesamt für jedes Semester im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt und durch Aushang bekanntgemacht.
(4) In den Vorlesungen wird der Wissensstoff vorgestellt und in den dazugehörigen Übungen (in der Regel durch Bearbeiten von Aufgaben) vertieft. Es wird erwartet, dass die Studierenden den Inhalt der Vorlesungen nacharbeiten.
(5) In den Praktika werden die Studierenden mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut gemacht. Es besteht die Pflicht zur Teilnahme. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme wird durch die Anfertigung von Protokollen, oder durch Klausuren oder durch mündliche Prüfungen erworben. Die Protokolle sollen sich auf das Wesentliche beschränken.
(6) In den Seminaren stellen die Studierenden das
Ergebnis einer Auseinandersetzung mit einem Problem aus dem Fachgebiet
in einem mündlichen Vortrag auf der Grundlage einer schriftlichen
Ausarbeitung dar. Dem Vortrag schließt sich eine Diskussion an. Es
besteht Teilnahmepflicht.
§ 9
Prüfungsleistungen
(1) Die Diplomvorprüfung besteht aus Fachprüfungen und die Diplomprüfung aus Fachprüfungen, der Studien- und der Diplomarbeit. Eine Fachprüfung kann aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Prüfungsleistung einer Fachprüfung kann eine Klausur, mündliche Prüfung oder Studienarbeit sein.
(2) Die Fachprüfungen und die Studienarbeit werden studienbegleitend abgelegt. Die Bewertung eines Haupt-, Neben- und Wahlfaches kann sich anteilig (nach Wahl des Prüfers/der Prüfer) entsprechend der Stundenzahl aus Einzelprüfungen zu den in § 11 aufgeführten Lehrveranstaltungen zusammensetzen. Dies gilt insbesondere für die Hauptfächer:
(3) Der Antrag auf Zulassung zu einer Prüfungsleistung
ist schriftlich beim Prüfungsamt zu stellen. Hierbei sind vom Prüfungsausschuss
festgelegte Zeiträume zu beachten. Die Zulassung zu einer Prüfungsleistung
setzt den Nachweis der dazugehörigen Prüfungsvorleistungen voraus.
(4) Als Prüfungsvorleistungen für die Diplomprüfung gelten die in der Spalte "Prüfungsvorleistungen" in § 11 eingetragenen Seminare und Praktika und teilweise Übungen. Sie sind vor Beginn der Diplomarbeit abzuleisten. Es ist eine Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme erforderlich. Prüfungsvorleistung der Diplomprüfung ist ferner die Teilnahme an Exkursionen von insgesamt 14 Tagen Dauer, mindestens eine Woche im Fach der Studienrichtung.
(5) Voraussetzung für die Anmeldung zur Diplomarbeit ist der Nachweis über 26 Wochen berufspraktische Tätigkeit.
(6) Näheres regelt die Diplomprüfungsordnung
Metallurgie.
§ 10
Studienarbeit und Diplomarbeit
(1) In der Studienarbeit sowie in der Diplomarbeit sollen Probleme mit wissenschaftlichen Methoden eigenständig unter Anleitung bearbeitet und schriftlich dargestellt werden. Die schriftliche Darstellung muss klar verständlich und vollständig sein. Diese Arbeiten stellen einen besonders wichtigen Teil der Ausbildung dar.
(2) Die Studienarbeit umfasst die eigenständige Bearbeitung einer experimentellen, planerischen oder theoretischen Aufgabe und deren schriftliche Darstellung. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 Monate. Themen werden von den Professoren des Fachbereichs Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften angeboten.
(3) In der Diplomarbeit ist ebenfalls ein experimentelles,
planerisches oder theoretisches Thema eigenständig zu bearbeiten und
schriftlich darzustellen, wobei der Zeitrahmen vom Prüfungsamt überwacht
wird. Vor Beginn der Arbeit ist beim Prüfungsamt ein schriftlicher
Antrag zu stellen. Dabei wählt die/der Studierende im allgemeinen
vorher Thema und Betreuer aus dem Angebot der Institute des Fachbereichs
Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften. Mit der schriftlichen
Bekanntgabe des Themas beginnt die Bearbeitungszeit von sechs Monaten.
Verlängerungen sind nur im Ausnahmefall nach schriftlich begründetem
Antrag an den Prüfungsausschuss möglich.
§ 11
Umfang des Studiums
(1) Ein ordnungsgemäßes Grundstudium
schließt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen ein:
| Prüfungsvorleistungen | |
| Hauptfach Mathematik | |
| Ingenieurmathematik I
Ingenieurmathematik II Ingenieurmathematik III |
4V 2Ü
4V 2Ü 2V 2Ü |
| Hauptfach Physik | |
| Experimentalphysik I
Experimentalphysik II Einführung in d. physikalischen Praktikum A Physikalisches Praktikum A |
3V 1Ü
3V 1Ü 1V 3P |
| Prüfungsvorleistungen | |
| Hauptfach Anorganische Chemie | |
| Anorganische Experimentalchemie
I
Anorganische Experimentalchemie II Anorganisches Praktikum II (Instrumentelle Analytik) |
3V
3V 2P |
| Hauptfach Technische Mechanik | |
| Technische Mechanik I | 3V 2Ü |
| Hauptfach Elektrotechnik | |
| Grundlagen der Elektrotechnik
I
Grundlagen der Elektrotechnik II Praktikum zu Elektrotechnik I Praktikum zu Elektrotechnik II |
2V 1Ü
2V 1Ü 1 P 1 P |
| Hauptfach Physikalische Chemie | |
| Physikalische Chemie I
Physikalisch-chemisches Praktikum Rechenübung zur Physikalischen Chemie I |
3 V
3 P 1 Ü |
| Hauptfach Datenverarbeitung | |
| Datenverarbeitung für
Ingenieure I
Einführung in das Programmieren Programmierpraktikum |
1 V
2 V 2 P |
| Hauptfach Einführung in die organische Chemie | 2V |
| Hauptfach Thermochemie der Werkstoffe | 2V 1Ü |
| Hauptfach Einführung in die metallurgische Prozesstechnik | 2V 1Ü |
| Hauptfach Grundlagen der Werkstoffkunde | |
| Grundlagen der Werkstoffkunde
I
Grundlagen der Werkstoffkunde II |
2V 1Ü
2V 1Ü |
| Hauptfach Werkstoffkunde der Metalle | |
| Werkstoffkunde der Metalle I | 2V 1Ü |
| Hauptfach Werkstoffkunde der Polymere I | 2V 1Ü |
| Hauptfach Werkstoffkunde Glas-Keramik-Bindemittel | 2V 1Ü |
(2) Ein ordnungsgemäßes Hauptstudium schließt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen ein:
Studiengang Metallurgie, Fachprüfungen für
alle Studienrichtungen
| Prüfungsvorleistungen | |
| Hauptfach Gleichgewicht, Transport und Reaktion | |
| Heterogene Gleichgewichte
Stoff-, Impuls- und Wärmetransport Mikro- und Makrokinetik |
2V 1Ü
2V 1Ü 2V 1Ü |
| Hauptfach Werkstoffkunde | |
| Grundlagen der Werkstoffprüfung
I
Grundlagen der Werkstoffprüfung II Werkstoffkunde der Stähle I Werkstoffkunde der Stähle II Werkstoffkunde der Nichteisenmetalle |
1V
1V 1Ü 1V 1Ü 1V 2V 1Ü |
| Hauptfach Werkstofftechnik | |
| Grundlagen der Messtechnik
Grundlagen der Umformtechnik Oberflächentechnik |
2V 1Ü
2V 1Ü 2V 1Ü |
| Hauptfach Prozesstechnik | |
| Metallurgische Verfahrenstechnik
Modellierung metallurgischer Prozesse Erstarrungs- und Schmelzprozesse |
2V 1Ü
2V 1Ü 2V 1Ü |
| Hauptfach Umweltschutz | |
| Industrieller Umweltschutz
I
Industrieller Umweltschutz II Recycling von Metallen |
1V 1Ü
1V 2V 1Ü |
| Nebenfach Maschinenlehre | |
| Maschinenlehre I, II | 4V 2Ü |
| Nebenfach Betriebswirtschaftslehre | |
| Einf. i. d. Betriebswirtschaftslehre
Kosten- und Wirtschaftlichkeitsrechnung |
1V/Ü
2V/Ü |
| 1 Studienarbeit
1 Diplomarbeit |
6 SWS
15 SWS |
Studiengang Metallurgie, Fachprüfungen für
die Studienrichtung
Prozessmetallurgie und Metallrecycling
| Prüfungsvorleistungen | |
| Hauptfach Prozessmetallurgie und Metallrecycling | |
| Metallurgie der Roheisenerzeugung
Metallurgie der Stahlerzeugung Metallurgie der Nichteisenmetallerzeugung Metallurgie der Halbleiter und Reinstmetalle Seminar Metallurgie Seminar Metallurgische Anlagen Praktikum Metallurgie |
2V 1Ü
2V 1Ü 2V 1Ü 2V 1Ü 3S 3S 3P |
Studiengang Metallurgie, Fachprüfungen für
die Studienrichtung
Gießereitechnik
| Hauptfach Gießereitechnik | |
| Gießereikunde I, II
Werkstoffkunde der Gusslegierungen Konstruktion, Modellierung und Simulation in der Gießereitechnik Auswahl aus Hauptfach Prozessmetallurgie und Metallrecycling Seminar Gießereitechnik Praktikum Gießereitechnik |
4V 2Ü
2V 1Ü 2V 1Ü 2V 1Ü 3S
|
Studiengang Metallurgie, Fachprüfungen für
die Studienrichtung
Werkstoffumformung
| Hauptfach Werkstoffumformung | |
| Technische Formgebungsverfahren
I, II
Plastomechanik I, II Modellierung umformtechnischer Prozesse Seminar Umformtechnik Praktikum Umformtechnik |
4V 2Ü
4V 2Ü 2V 1Ü 3S 3P |
Vor Ableistung der Prüfungsvorleistungen und
der Studienarbeit im Hauptstudium wird der Besuch der Lehrveranstaltungen
in den jeweiligen Hauptfächern Prozessmetallurgie und Metallrecycling
bzw. Gießereitechnik bzw. Werkstoffumformung empfohlen.
Zusätzliche Lehrveranstaltungen für alle Studienschwerpunkte
Wahlfächer
Es müssen insgesamt 2 Wahlfächer derart belegt werden, dass mindestens 6 Semesterwochenstunden in der Summe erreicht werden, je Fach mindestens 3 Semesterwochenstunden. Ist eines der Wahlfächer für die Studentin/den Studenten bereits als Haupt- oder Nebenfach vorgeschrieben, so kann es nur insoweit als Wahlfach gewählt werden, wie es über deren Umfang hinausgeht. Die Wahlfächer können aus dem Lehrangebot der TU Clausthal ausgewählt werden. Die gewählten Fächer müssen durch den Studienfachberater genehmigt werden.
(3) Modellstudienpläne sind in Anlage 1 wiedergegeben.
§ 12
Zulassungsvoraussetzungen für Praktika
(1) Für Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.
(2) Die Diplomprüfungsordnung Metallurgie legt
den Umfang der Lehrveranstaltungen fest, deren erfolgreiche Absolvierung
Vorleistung für die Anmeldung zur dazugehörigen Prüfungsleistung
der Diplomvorprüfung und Diplomprüfung sind.
§ 13
Anrechnung von Studienleistungen
Die Anrechenbarkeit von Studienleistungen, die in
anderen Studiengängen, an anderen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland
und an Hochschulen des Auslandes erbracht worden sind, ist in § 6
der Diplomprüfungsordnung Metallurgie geregelt.
Anlage 1: Modellstudienpläne
Studienplan, Grundstudium
| Wintersemester | Sommersemester | Wintersemester | Sommersemester | |
| Std. | 1. Semester | 2. Semester | 3. Semester | 4. Semester |
| 1 | Ingenieurmathematik
I
4V/2Ü W0110 |
Ingenieurmathematik
II
4V/2Ü S0120 |
Ingenieurmathematik
III
2V/2Ü W0125 |
Physikalisch-Chemisches
Praktikum 3P, S3253 |
| 2 | ||||
| 3 | ||||
| 4 | Grundlagen
der Elektrotechnik II
2V/1Ü/1P S8801, S8851 |
|||
| 5 | Grundlagen
der Elektrotechnik I
2V/1Ü/1P W8800, W8850 |
|||
| 6 | ||||
| 7 | Experimentalphysik
I
3V/1Ü W2101, W2102 |
Experimentalphysik
II
3V/1Ü S2105, S2106 |
||
| 8 | Thermochemie
der
Werkstoffe 2V/1Ü, S7002 |
|||
| 9 | Physikalische
Chemie I
3V/1Ü W3201, W3203 |
|||
| 10 | ||||
| 11 | Datenverarbeitung
f. Ingenieure I, 1V, W8731, Einf. in d. Programmieren,
2V/2P, W0000, W0001 |
Physikalisches Praktikum A, 3P, S2250 | Werkstoffkunde
Glas-
Keramik-Bindemittel 2V/1Ü, S7801 |
|
| 12 | ||||
| 13 | Anorg.
Chem. Pr. II
2P, W3056 |
|||
| 14 | Anorganische
Experimental-
chemie II, 3V, S3003 |
Einf.
in d. metallurg. Prozesstechnik
2V/1Ü, S7000 |
||
| 15 | Grundlagen
der Werkstoffkunde II
2V/1Ü, W7307 |
|||
| 16 | Anorganische
Experimental-
chemie I, 3V, W3003 |
|||
| 17 | Einf.
in die organische
Chemie, 2V, S3101 |
Werkstoffkunde
der
Metalle I 2V/1Ü, S7306 |
||
| 18 | Werkstoffkunde
der
Polymere 2V/1Ü, W7901 |
|||
| 19 | Einf. Pr.A, 1V, W2110 | Technische
Mechanik I
3V, 2Ü S8001 |
||
| 20 | Grundlagen
der Werkstoffkunde I
2V/1Ü, W7306 |
|||
| 21 | ||||
| 22 | ||||
| 23 | ||||
| 24 | ||||
| 25 | ||||
| 26 | ||||
| 27 | ||||
| å | 22 SWS | 23 SWS | 20 SWS | 19 SWS |
Studienplan Hauptstudium, Studienrichtung Prozessmetallurgie und Metallrecycling
| Wintersemester | Sommersemester | Wintersemester | Sommersemester | |
| Std. | 5. Semester | 6. Semester | 7. Semester | 8. Semester |
| 1 | Metallurgie
der Nicht-
eisenmetallerzeugung 2V/1Ü, W7916 |
Metallurgie
der Stahl-
erzeugung 2V/1Ü S7905 |
Seminar
Metallurgie
3S, W7970 |
Seminar Metallurgische Anlagen, 3S, S7970 |
| 2 | ||||
| 3 | ||||
| 4 | Metallurgie der Roheisenerzeugung 2V/1Ü, W7904 | Metallurgie der Halbleiter und Reinstmetalle 2V/1Ü, S7906 | Praktikum
Metallurgie
3P, W7950 |
Modellierung
metallurg. Prozesse 2V/1Ü, S7903 |
| 5 | ||||
| 6 | ||||
| 7 | Werkstoffkunde
der NE-Metalle
2V/1Ü, W7321 |
Recycling
von Metallen
2V/1Ü, S7904 |
Erstarrungs-
und
Schmelzprozesse 2V/1Ü, W7902 |
Maschinenlehre
II
2V/1Ü, S8307 |
| 8 | ||||
| 9 | ||||
| 10 | Werkstoffkunde der Stähle I, 1V/1Ü, W7317 | Wkde. St. II, 1V, S7318 | BWL 1V, W6604*) | Einf. Kost.- u. Wirtsch. Rechnung 2V/Ü, S6680 |
| 11 | Metallurgische
Verfahrenstechnik 2V/1Ü, S7902 |
Mikro-
und Makrokinetik
2V/1Ü, W7900 |
||
| 12 | Grundlagen
der Umformtechnik
2V/1Ü, W7909 |
Wahlpflichtfach
2
2V/1Ü |
||
| 13 | ||||
| 14 | Stoff-,
Impuls- und
Wärmetransport 2V/1Ü, S7900 |
Maschinenlehre
I
2V/1Ü, W8107 |
||
| 15 | Heterogene
Gleich-
gewichte 2V/1Ü, W7906 |
Studienarbeit | ||
| 16 | ||||
| 17 | Oberflächentechnik
I B,
1V/1Ü, S7909 |
Messtechnik
I
2V/1Ü, W8905 |
||
| 18 | Obfl.Tech.IA,1V, W7907 | |||
| 19 | Ind. Um.sch. I, 1V/1Ü W8613 | Ind.Um.sch.II,1V, S8613 | ||
| 20 | Grdl.
Werk.prüf.II
1V/1Ü, S7340, S7341 |
Wahlpflichtfach
1
2V/1Ü |
||
| 21 | G.Werk.prüf.1V, W7322 | |||
| 22 | ||||
| 23 | ||||
| 24 | ||||
| 25 | ||||
| 26 | ||||
| 27 | ||||
| å | 21 SWS | 21 SWS | 22 SWS | 20 SWS |
Studienplan Hauptstudium, Studienrichtung Gießereitechnik
| Wintersemester | Sommersemester | Wintersemester | Sommersemester | |
| Std. | 5. Semester | 6. Semester | 7. Semester | 8. Semester |
| 1 | Auswahl aus Prozess-metallurgie und Metallrecycling 2V/1Ü | Gießereikunde
II
2V/1Ü, S7914 |
Praktikum Gießereitechnik 3P W7952 | Konstr., Modell. u. Sim. in der Gießerei- technik 2V/1Ü, S7916 |
| 2 | ||||
| 3 | ||||
| 4 | Gießereikunde
I
2V/1Ü, W7914 |
Werkstoffkunde
der Gusslegierungen
2V/1Ü, S7915 |
Erstarrungs-
und
Schmelzprozesse 2V/1Ü, W7902 |
Seminar Gießereitechnik 3S S7972 |
| 5 | ||||
| 6 | ||||
| 7 | Werkstoffkunde
der NE-Metalle
2V/1Ü, W7321 |
Recycling
von Metallen
2V/1Ü, S7904 |
Mikro-
und Makrokinetik
2V/1Ü ,W7900 |
Modellierung
metallurg. Prozesse 2V/1Ü, S7903 |
| 8 | ||||
| 9 | ||||
| 10 | Werkstoffkunde der Stähle I, 1V/1Ü W7317 | Wkde. St. II, 1V, S7318 | BWL 1V, W6604*) | Maschinenlehre
II
2V/1Ü, S8307 |
| 11 | Metallurgische
Verfahrenstechnik 2V/1Ü, S7902 |
Maschinenlehre
I
2V/1Ü, W8107 |
||
| 12 | Grundlagen
der Umformtechnik
2V/1Ü, W7909 |
|||
| 13 | Einf. Kost.- u. Wirtsch. Rechnung 2V/Ü, S6680 | |||
| 14 | Stoff-,
Impuls- und
Wärmetransport 2V/1Ü, S7900 |
Messtechnik
I
2V/1Ü, W8905 |
||
| 15 | Heterogene
Gleich-
gewichte 2V/1Ü, W7906 |
Wahlpflichtfach
2
2V/1Ü |
||
| 16 | ||||
| 17 | Oberflächentechnik
I B,
1V/1Ü, S7909 |
Wahlpflichtfach
1
2V/1Ü |
||
| 18 | Obfl.Tech.IA,1V, W7907 | Studienarbeit | ||
| 19 | Ind. Um.sch. I, 1V/1Ü W8613 | Ind.Um.sch.II,1V, S8613 | ||
| 20 | Grdl.
Werk.prüf.II
1V/1Ü, S7340, S7341 |
|||
| 21 | G.Werk.prüf.1V, W7322 | |||
| 22 | ||||
| 23 | ||||
| 24 | ||||
| 25 | ||||
| 26 | ||||
| 27 | ||||
| å | 21 SWS | 21 SWS | 19 SWS | 23 SWS |
Studienplan Hauptstudium, Studienrichtung Werkstoffumformung
| Wintersemester | Sommersemester | Wintersemester | Sommersemester | |
| Std. | 5. Semester | 6. Semester | 7. Semester | 8. Semester |
| 1 | Techn.
Formgebungs-
Verfahren II 2V/1Ü, W7910 |
Techn.
Formgebungs-
Verfahren I 2V/1Ü, S7910 |
Praktikum Umformtechnik 3P W7951 | Seminar Umformtechnik 3S, S7971 |
| 2 | ||||
| 3 | ||||
| 4 | Plastomechanik
I
2V/1Ü, W7911 |
Plastomechanik
II
2V/1Ü, S7911 |
Modellierung
umform-
techn. Prozesse 2V/1Ü, W7912 |
Modellierung
metallurg. Prozesse 2V/1Ü, S7903 |
| 5 | ||||
| 6 | ||||
| 7 | Werkstoffkunde
der NE-Metalle
2V/1Ü, W7321 |
Recycling
von Metallen
2V/1Ü, S7904 |
Erstarrungs-
und
Schmelzprozesse 2V/1Ü, W7902 |
Maschinenlehre
II
2V/1Ü, S8307 |
| 8 | ||||
| 9 | ||||
| 10 | Werkstoffkunde der Stähle I, 1V/1Ü W7317 | Wkde. St. II, 1V, S7318 | Mikro-
und Makrokinetik
2V/1Ü ,W7900 |
Einf. Kost.- u. Wirtsch. Rechnung 2V/Ü, S6680 |
| 11 | Metallurgische
Verfahrenstechnik 2V/1Ü, S7902 |
|||
| 12 | Grundlagen
der Umformtechnik
2V/1Ü, W7909 |
Wahlpflichtfach
2
2V/1Ü |
||
| 13 | BWL 1V, W6604*) | |||
| 14 | Stoff-,
Impuls- und
Wärmetransport 2V/1Ü, S7900 |
Maschinenlehre
I
2V/1Ü, W8107 |
||
| 15 | Heterogene
Gleich-
gewichte 2V/1Ü, W7906 |
Studienarbeit | ||
| 16 | ||||
| 17 | Oberflächentechnik
I B,
1V/1Ü, S7909 |
Messtechnik
I
2V/1Ü, W8905 |
||
| 18 | Obfl.Tech.IA,1V, W7907 | |||
| 19 | Ind. Um.sch. I, 1V/1Ü W8613 | Ind.Um.sch.II,1V, S8613 | ||
| 20 | Grdl.
Werk.prüf.II
1V/1Ü, S7340, S7341 |
Wahlpflichtfach
1
2V/1Ü |
||
| 21 | G.Werk.prüf.1V, W7322 | |||
| 22 | ||||
| 23 | ||||
| 24 | ||||
| 25 | ||||
| 26 | ||||
| 27 | ||||
| å | 21 SWS | 21 SWS | 22 SWS | 20 SWS |
Bestimmungen zum Erwerb eines Doppeldiploms gemäß § 2 Abs. 2 der Diplomprüfungsordnung zum Studiengang Metallurgie
1. Zwischen der TU Clausthal, Fachbereich Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften, und derzeit der/folgenden Partnerhochschule(n) - Université de Metz, F (Abschluß DEA) besteht ein / bestehen jeweils bilaterale(s) Abkommen über die Verleihung eines Doppeldiploms. Der gleichzeitige Erwerb der Abschlüsse der TU Clausthal sowie der/einer der obengenannten Partnerhochschule(n) setzt voraus, daß
a) in der Regel zwei reguläre Studiensemester an der Partnerhochschule studiert werden,
b) die jeweilige Fremdsprache ausreichend beherrscht wird,
c) die Diplomarbeit von jeweils einer Prüferin oder einem Prüfer der beteiligten Partnerhochschulen betreut und
d) der jeweilige Studiengang an der Heimathochschule mit Erfolg beendet wird.
2. Die beteiligten Hochschulen stellen in Absprache
miteinander das Studienprogramm an der Partnerhochschule zusammen, so daß
gewährleistet ist, daß die im Ausland erbrachten Prüfungs-
und Studienleistungen an der Heimathochschule anerkannt werden. In der
Regel sind mindestens die folgenden, nach Art und Umfang gleichwertigen
Fächer aus dem Lehrangebot der Partnerhochschule zu absolvieren:
a) zwei Hauptfächer,Der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen beträgt dabei insgesamt mindestens 30 SWS.
b) zwei Nebenfächer,
c) die Diplomarbeit.
3. Die Studierenden müssen an der jeweiligen Partnerhochschule eingeschrieben sein.
4. Ergänzende oder abweichende Bestimmungen
regeln die jeweiligen Abkommen.
Modularisierung des Studiums
Die in der Studienordnung aufgeführten Lehrveranstaltungen
sind zum großen Teil in sich geschlossene Module, die im allgemeinen
aus jeweils drei Semesterwochenstunden bestehen und mit einer Prüfungsleistung
abgeschlossen werden können. Diese Regelung bietet Studenten aus dem
In- und Ausland die Voraussetzung für eine gegenseitige Anerkennung
von Studienleistungen und ermöglicht ein flexibles Studium auch unter
Einbeziehung von Auslandsaufenthalten. Hierzu sind alle Lehrveranstaltungen
nach dem europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen
(ECTS) bewertet. Die ECTS-Anrechnungspunkte der Lehrveranstaltungen sind
im kommentierten Vorlesungsverzeichnis der Technischen Universität
Clausthal unter der Adresse http://www.tu-clausthal.de/odin/ zu
finden. Hinsichtlich der Anerkennung von Studienleistungen können
sich die Studierenden an den Studienfachberater wenden.
Stipendien
Neben der bekannten Studienförderung nach dem
BaföG besteht für die Studierenden des Studienganges Metallurgie
auf Antrag eine Förderung durch den Verein Deutscher Eisenhüttenleute
(VDEh) – Abt. Berufsinformation – Studienförderung – Weiterbildung,
Sohnstraße 65, 40237 Düsseldorf, und die Gesellschaft für
Bergbau, Metallurgie, Rohstoff- und Umwelttechnik (GDMB), Paul-Ernst-Straße
10, 38678 Clausthal-Zellerfeld.
Dauer, Art und Zweck des Industriepraktikums
Das Industriepraktikum ist Pflicht. Es soll den Studierenden einen Einblick in die praktischen Grundlagen des Ingenieurwesens sowie die sozialen Verhältnisse der Arbeitnehmer vermitteln. Es soll vertraut machen mit dem künftigen Arbeitsbereich.
Die Dauer des Industriepraktikums beträgt insgesamt 26 Wochen. Vor Studienbeginn und im Grundstudium sind insgesamt 13 Wochen abzuleisten. Im Hauptstudium folgen weitere 13 Wochen.
Das Industriepraktikum wird vom Studienfachberater
betreut. Der Studienfachberater berät und informiert, vermittelt jedoch
in der Regel keine Praktikantenstellen. Die Praktikanten bewerben sich
direkt bei geeigneten Firmen. Das zuständige Arbeitsamt, die Industrie-
und Handelskammer und einige Fachverbände sind bei der Vermittlung
von Stellen behilflich.
Ausbildungsbetriebe
Für die berufspraktische Tätigkeit kommen
Unternehmen, Betriebe und Körperschaften in Betracht, bei denen Einsicht
in moderne Betriebs-, Planungs- und Entwicklungsverfahren und in die Produktions-
und Prozesstechnik, in wirtschaftliche Arbeitsweisen und in die sozialen
Bedingungen heutiger Arbeitsverhältnisse geboten wird. Die Tätigkeitsfelder
sollen im Bereich der industriellen Gewinnung und Verarbeitung von Metallen
liegen. Die zweite Hälfte des Praktikums soll in einem Betrieb abgeleistet
werden, dessen Tätigkeitsfeld dem gewählten Studienschwerpunkt
entspricht.
Stellung des Praktikanten im Betrieb
Die Praktikanten sind während ihrer praktischen
Ausbildung in jeder Hinsicht der Betriebsordnung unterworfen. Eine Berufsschulpflicht
für Hochschulpraktikanten besteht nicht.
Versicherung
Praktikanten sind für ihre Unfall- und Krankenversicherung
selbst verantwortlich. Dabei ist besonders sicherzustellen, daß bei
einem Praktikum vor Studienbeginn oder bei einem Auslandspraktikum kein
versicherungsloser Zustand eintritt.
Berichterstattung über die Praktikantentätigkeit
Über die praktische Tätigkeit ist ein tabellarischer, nach Wochen geordneter Tätigkeitsbericht anzufertigen. Die Aufzeichnungen sollen in übersichtlicher Form wiedergeben, in welchen Betrieben und Abteilungen gearbeitet wurde und welche praktischen Probleme Gegenstand der Tätigkeit waren.
Vom Ausbildungsbetrieb ist ein Zeugnis oder ein Tätigkeitsnachweis
einzuholen, aus dem die Art und Dauer der einzelnen Tätigkeiten hervorgeht.
Anerkennung der praktischen Tätigkeit
Die Anerkennung der praktischen Tätigkeit erfolgt durch den Studienfachberater. Dazu müssen Zeugnisse bzw. Tätigkeitsnachweise der Ausbildungsbetriebe im Original und der Tätigkeitsbericht eingereicht werden. Zeugnissen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefaßt sind, müssen beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beigefügt werden.
Die Ausbildungszeit in einem Betrieb muss ununterbrochen mindestens 2 Wochen betragen. Fehlzeiten durch Krankheit oder Urlaub werden nicht angerechnet.
Praktische Tätigkeit als Werkstudent bzw. Hilfsarbeiter
oder eine Lehre werden anerkannt, wenn aus den Firmenzeugnissen bzw. Tätigkeitsnachweisen
eindeutig hervorgeht, dass die Tätigkeit diesen Richtlinien entspricht.
Das gleiche gilt für praktische Tätigkeiten während des
Wehr- oder Ersatzdienstes. Nicht anerkannt werden praktische Tätigkeiten
während der Schulzeit. Dies gilt auch für praktische Tätigkeiten
an Technischen Gymnasien.
Industriepraktikum im Ausland
Den Studierenden wird empfohlen, das Industriepraktikum
auch in ausländischen Betrieben durchzuführen. Geeignete Praktikantenstellen
vermittelt u.a. das Akademische Auslandsamt der Technischen Universität
Clausthal. Das Akademische Auslandsamt und das Zentrum für Technologietransfer
und Weiterbildung der Technischen Universität Clausthal (ZTW) beraten
auch über Förderungsmöglichkeiten von Auslandspraktika,
z.B. im Rahmen europäischer Aktionsprogramme.
Besondere Erläuterungen
zur Studienordnung Metallurgie
an der Technischen Universität
Clausthal
In dieser Anlage sollen die in der Studienordnung
ausgewiesenen Festlegungen und Wahlmöglichkeiten so begründet
werden, dass sie im Hinblick auf die wissenschaftlichen und berufspraktischen
Ziele des Studiums, die hochschuldidaktischen Anforderungen, die Möglichkeiten
zur Wahrnehmung weiterer Lehrangebote und zum Erwerb weiterer Qualifikationen
sowie auf die Übereinstimmung der tatsächlichen Studienzeit mit
der Regelstudienzeit überprüfbar sind (NHG, §14,
Abs. 3).
Metallurgie als wissenschaftliche Disziplin
Metallurgie ist die Ingenieurwissenschaft von der Gewinnung der Metalle aus Erzen, über die Einstellung der Eigenschaften durch Legieren und Prozessführung, der Formgebung der Metalle durch Gieß- und Umformverfahren bis hin zu den Recyclingmethoden, nach denen gebrauchte Metalle, Legierungen und Rückstände in den Nutzungskreislauf zurückgeführt werden. Die modernen Metallgewinnungs- und -verarbeitungsverfahren sind überwiegend Hochtemperaturprozesse. Daneben werden aber auch Verfahren bei niedrigen Temperaturen durchgeführt wie Laugungs- und Elektrolyse-Verfahren. Bei aller Vielfalt und Vielseitigkeit beruht die Metallurgie auf einer geordneten, wissenschaftlichen Basis: Sie besteht aus der Thermochemie der Stoffe, Reaktionen und Mischphasen sowie den Existenzbedingungen von Phasen und Phasengemengen. Mikro- und Makrokinetik sowie Strömungsmechanik sind die Grundlagen zur quantitativen Beschreibung der Umsatzgeschwindigkeit metallurgischer Reaktionen. Unter Einbeziehung der Reaktionstechnik entsteht so das Gebäude der metallurgischen Reaktortheorie.
Auf nahezu allen Gebieten der Metallurgie
hat die wissenschaftliche Durchdringung der Prozesse einen hohen Stand
erreicht. Auf dieser Basis werden in der gegenwärtigen Entwicklung
Teilprozesse mathematisch modelliert und die Teilprozesse zu Simulationsmodellen
zusammengefaßt. Neue Methoden der Steuerungstechnik wie Fuzzy Logic
oder Neuronale Netze finden in der Metallurgie breite Anwendung. Der Einsatz
von Datenbanken und die Nutzung von Expertensystemen sind Stand der Technik.
Struktur des Studiengangs Metallurgie
Im Grundstudium des Studienganges Metallurgie werden die Basiskenntnisse in der Mathematik, der Technischen Mechanik und in den Naturwissenschaften Chemie und Physik vermittelt. Vergleichsweise breiten Raum nimmt die Datenverarbeitung ein. Das Grundstudium umfasst auch Einführungsvorlesungen über die Werkstoffklassen (Metalle, Glas, Keramik, Kunststoff), über die Thermochemie der Werkstoffe und über die metallurgische Prozesstechnik.
Im Hauptstudium werden diese Kenntnisse vertieft durch Lehrveranstaltungen in den Hauptfächern Werkstoffkunde, Werkstofftechnik und Prozesstechnik. Das Hauptfach "Gleichgewicht, Transport und Reaktion" knüpft an die Methodik der Naturwissenschaften an und ergänzt sie durch technisch geprägte Vorstellungen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Umweltschutz. Die Grundlagen der Elektrotechnik (dem Grundstudium zugeordnet), der Maschinenlehre und der Betriebswirtschaft sind unentbehrliche Kenntnisse des in der Produktion arbeitenden Ingenieurs.
In den speziellen Lehrveranstaltungen der
Studienrichtung Prozessmetallurgie und Metallrecycling stehen die
Reduktionsvorgänge im Hochofen, im Schachtofen oder in der Wirbelschicht,
die Stahlerzeugung in Konvertern und Elektrolichtbogenöfen sowie die
Raffination und Legierung von Stahlschmelzen sowie die Gewinnung und das
Recycling der Schwermetalle Kupfer, Blei und Zink sowie der Leichtmetalle
Aluminium und Magnesium im Vordergrund. Große Bedeutung hat auch
die Herstellung von hochreinen Metallen durch Elektrolyse-, Destillations-
und Zonenschmelzverfahren. - Die Studienrichtung Gießereitechnik
befasst sich mit den vielfältigen Gießverfahren vom Stranggießen
über das Hohl- und Vollformgießen bis zum Feingießen.
Zum Einschmelzen, Raffinieren und Legieren der metallischen Einsatzstoffe
werden Kupolöfen und Elektroöfen genutzt. Der Formenbau und die
Anwendung von Formstoffen sind weitere Aspekte der Ausbildung. Von großem
werkstofftechnischem Interesse ist die Gefügeentwicklung bei der Erstarrung
der Metalle und Legierungen. – Die Studienrichtung Werkstoffumformung
vermittelt die erforderlichen Kenntnisse zur Formgebung metallischer und
nichtmetallischer Werkstoffe und deren Kombinationen miteinander in Form
von bedarfsangepassten Multi-Material-Systemen oder auch Sandwichverbunden.
Neben der Formgebung stehen Fragen der Prozessführung und die Einstellung
der Werkstoffeigenschaften durch eine geeignete Prozessstrategie im Vordergrund.
Umweltschutz in der Metallurgie
Metalle können beliebig oft in den metallurgischen Prozess zurückgeführt werden. Die Technik des Recyclings von Metallen wird seit Jahrhunderten durchgeführt und ist in den letzten Jahrzehnten ausgebaut und verfeinert worden. In dieser Hinsicht haben Unternehmen der Metallurgie und der Schrottwirtschaft Vorbildliches geleistet, z. B. in der Verwertung von alten Fahrzeugkarossen. Auch mineralische Formstoffe der Gießereitechnik werden durch Aufbereiten und Regeneration im Kreislauf geführt. Hingewiesen sei auf die neue Entwicklung, Kunststoff-Altmaterialien im Hochofenprozess stofflich zu verwerten.
Die Metallgewinnungs- und Metallaufarbeitungsverfahren
erfordern den Einsatz großer Energiemengen. Aus dieser Situation
erwächst der Metallurgie eine besondere gesellschaftliche Verantwortung.
Der sparsame Umgang mit den Ressourcen Einsatzstoffe und Energie ist deshalb
ein Schwerpunktthema der metallurgischen Entwicklung. Die Erfolge auf diesem
Gebiet können sich sehen lassen: Der spezifische Energieverbrauch
der Stahlindustrie ist seit 1975 um rd. 30 % gesunken, das gleiche gilt
für die CO2-Emission. Große Fortschritte wurden auch
erzielt in der Reinhaltung der Luft und des Wassers. Die Themen Umweltschutz,
Recycling und Reststoffverwertung sind Schwerpunkte in den Lehrveranstaltungen
des Studienganges Metallurgie.
Besonderheiten des Studienganges Metallurgie an der TU Clausthal
Der Studiengang Metallurgie an der TU Clausthal zeichnet sich durch die Betonung der metallurgischen Prozesstechnik aus. Aufbauend auf den Grundlagen der Thermodynamik und der Reaktionskinetik, werden die technischen Grundoperationen entwickelt und die industriellen Verfahren dargestellt. Großen Raum nimmt in den Lehrveranstaltungen auch die Anlagentechnik und die Anlagenplanung ein.
Die Absolventen des Studienganges Metallurgie finden Berufspositionen nicht nur in der Stahl-, Gießerei- und Metallindustrie sondern auch in der Branche des Anlagenbaus und der Zulieferindustrie. Der Berufsstart nach dem Studium wird dadurch erleichtert, daß die Professoren der Fachrichtung Metallurgie enge Kontakte zu Wirtschaft und Industrie pflegen. Die Berufsaussichten der Absolventen des Studienganges Metallurgie können als gut bis sehr gut bezeichnet werden.
Regelstudienzeit
Aus der Studienordnung und dem detaillierten
Studienplan für das Grund- und Hauptstudium ergibt sich, dass das
Diplomstudium in der Regelstudienzeit von 9 Semestern absolviert werden
kann.