Studienordnung für den Diplomstudiengang
Physik/Physikalische Technologien an der Technischen
Universität Clausthal,
Fachbereich Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften.
Vom 23. November 1999 (Mitt.TUC 2000, Seite 57)
Beschluss des Fachbereichsrates Physik, Metallurgie
und Werkstoffwissenschaften vom 23. November 1999.
I. Allgemeines
§ 1
Ziel des Studiums
Naturwissenschaft und Technik sind von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung unserer Gesellschaft. Die Physik hat als zentraler Teil der exakten Naturwissenschaften wesentlich zu dieser Entwicklung beigetragen. Physikalische Phänomene und Erkenntnisse sind heutzutage an vielen Stellen Basis moderner Technologien und werden es insbesondere wegen der fortschreitenden Miniaturisierung und im Bereich der Nanotechnologien in Zukunft eine noch größere Rolle spielen.
Wegen der zentralen Stellung der Physik innerhalb der Naturwissenschaften und den Ingenieurwissenschaften ist das Spektrum des Physikers im beruflichen Umfeld sehr breit. Es umfasst physikalische Grundlagenforschung, innovative und angewandte Industrieforschung, anwendungsbezogene Entwicklung in naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen und medizinischen Bereichen, Produktionssteuerung und –überwachung, Softwareentwicklung sowie den Einsatz im Bereich der Technologiebewertung für Joint Venture Capital.
Die extreme Breite der potentiellen Berufsfelder erfordert eine ebenso breite wie anwendungsbezogene Ausbildung der Studierenden, die auch in schnelllebigen Bereichen, wie z.B. der modernen Computertechnologien, noch aktuelle berufsbezogene Inhalte vermitteln. Der klassische Studiengang Physik wird diesen Anforderungen immer weniger gerecht. Es besteht vielmehr ein Bedarf an einer "neuen" Generation von interdisziplinär ausgebildeten Physikabsolventen, die neben dem soliden Fachwissen in den Bereichen Physik und Mathematik auch mit dem "Know-How" der Ingenieurwissenschaften, der Betriebswissenschaften, den Grundlagen des Rechts sowie der Personalführung ausgestattet sind. Der zukünftige Diplom-Physiker muss die oben beschriebenen Berufsfelder optimal ausfüllen können. Darüber hinaus wird er einen Vorsprung bei der eigenen Existenzgründung besitzen. Auch die physikalische Forschung wird von dieser den geänderten Anforderungen entsprechenden Ausbildung profitieren, weil die Interdisziplinarität zwischen den Forschungsschwerpunkten einerseits und der Technologietransfer zwischen Forschung und produzierendem Gewerbe andererseits immer bedeutender werden.
Als eine der ersten deutschen Hochschulen griff die
TU Clausthal diese veränderten Erwartungen in Industrie und Wissenschaft
auf und entwickelte bereits 1997 ein entsprechend verändertes Ausbildungsprofil,
das sich in dem neuen Studiengang "Physik/Physikalische Technologien" wiederfindet,
der seit dem Wintersemester 1998/99 den alten, konventionellen Studiengang
"Physik" ablöst. Es wurde 1998 nicht nur das Profil der Physikausbildung
den sich wandelnden Anforderungen unserer Industriegesellschaft angepasst,
sondern auch die Fachbereichsstruktur fächerübergreifend reformiert.
Der Fachbereich Physik wurde mit dem Fachbereich Metallurgie und Werkstoffwissenschaften
zu einem neuen Fachbereich "Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften"
vereinigt. Durch diese neue Struktur wird eine breite Verflechtung der
Lehr- und Forschungsangebote der Physik mit den Ingenieurwissenschaften
erreicht und beispielhafte interdisziplinäre Zusammenarbeit in Lehre
und Forschung gefordert, ohne aber den Anspruch auf eine fundierte Ausbildung
in der Physik, einschließlich der Theoretischen Physik, aufzugeben.
§ 2
Studienvoraussetzungen
Studienvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife.
Die formalen Zugangsberechtigungen sind im § 32 des Niedersächsischen
Hochschulgesetzes geregelt. Für ein erfolgreiches Studium sind englische
Sprachkenntnisse spätestens im Hauptstudium erforderlich.
§ 3
Studienbeginn und Studiendauer
Studienordnung und Studienplan sind so aufgebaut,
dass das Studium im Sommer- und im Wintersemester begonnen werden kann.
Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester.
§ 4
Gliederung des Studiums
Der Diplomstudiengang gliedert sich auf in das Grundstudium
(1.- 4. Semester), das in der Regel zum Ende des 4. Semesters mit der Diplomvorprüfung
endet, und das anschließende Hauptstudium (5. 10. Semester), das
in der Regel zum Ende des 10. Semesters mit der Diplomprüfung beendet
wird (Akademischer Grad: Diplom-Physikerin/Diplom-Physiker).
§ 5
Modellstudienplan und Studienberatung
Der im Anhang als Anlage 1aufgeführte Modellstudienplan zeigt eine Möglichkeit auf, wie der Diplomstudiengang Physik/Physikalische Technologien sachgerecht und in der vorgesehenen Zeit durchgeführt werden kann. Im Hauptstudium ist die Vertiefung in eines von zur Zeit vier verschiedenen Schwerpunktfächern vorgesehen, die entsprechend aufgeführt sind. Das Grundstudium ist bis auf die Wahl des ingenieurwissenschaftlichen Wahlfaches für alle Studierenden dieses Studiengangs gleich.
Für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums genügt es in der Regel nicht, die in der Studienordnung bzw. im Studienplan genannten Lehrveranstaltungen zu besuchen. Die Inhalte der Lehrveranstaltungen müssen in selbständiger Arbeit vertieft und durch Literaturstudien ergänzt werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, sich auf die zu besuchenden Praktika, Übungen und Seminare vorzubereiten.
Für den Studiengang Physik/Physikalische Technologien steht eine Fachberatung des Fachbereichs zur Verfügung. Es wird empfohlen die Fachberatung in folgenden Fällen in Anspruch zu nehmen:
- bei der Wahl des Schwerpunktfaches im Hauptstudium,Die allgemeine Studienberatung sollte in allen Fällen unbedingt vor Beginn des Studiums und vor Beginn eines Auslandsstudiums in Anspruch genommen werden.
- nach nicht bestandenen Prüfungen,
- bei Studienfach- oder Hochschulwechsel.
II. Grundstudium (1. bis 4. Semester)
§ 6
Lehrveranstaltungen im Grundstudium
Das Grundstudium besteht aus Pflichtlehrveranstaltungen
und Wahlpflichtveranstaltungen. Alle Lehrveranstaltungen verteilen sich
stundenmäßig in Semesterwochenstunden (SWS) gemäß
nachfolgender Tabelle auf die einzelnen Gebiete.
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Vorl./
SWS |
Übung/
SWS |
Prakt./SWS | Summe |
| Experimentalphysik | Experimentalphysik I, II, III, IV |
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| Physikalisches Praktikum I, II, III |
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| Physikalische Technologien I |
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| Theoretische Physik | Math. Methoden der Physik I, II |
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| Theoretische Physik I, II |
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| Mathematik | Mathematik für Physiker I, II, III (1) |
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| Numerische Methoden der Physik(2) |
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| Allg. und org. Chemie | Experimentalchemie (3) |
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| Datenverarbeitung | Datenverarbeitung für Physiker |
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| Computer-Praktikum |
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| Ingenieurwissenschaften | Grundlagen der Werkstoffkunde I |
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| Grundlagen der Elektrotechnik II |
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| Wahlpflichtfach |
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| Wirtschaftswissensch. | Allgemeine BWL I, II |
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| Summe |
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(1)
oder wahlweise drei aus vier Vorlesungen Analysis I, II, III und Lineare
Algebra I
(2) oder eine gleichwertige
Vorlesung in Numerischer Mathematik
(3) oder eine gleichwertige
Chemievorlesung, z.B. Physikalische Chemie I im 3. Semester
(4) oder Übungen zu Grundlagen
der Elektrotechnik II
§ 7
Diplomvorprüfung
Durch die Diplomvorprüfung soll der Studierende nachweisen, dass er sich die allgemeinen Fachgrundlagen angeeignet hat die erforderlich sind, um das weitere Studium mit Erfolg absolvieren zu können. Die Diplomvorprüfung besteht aus vier mündlichen Fachprüfungen in den Prüfungsfächern:
- Experimentalphysik,
- Theoretische Physik,
- Mathematik,
- Ingenieurwissenschaften.
Alle Bestimmungen über diese Prüfungen
sind der Diplomprüfungsordnung Physik/Physikalische Technologien zu
entnehmen.
III. Hauptstudium (5. bis 10. Semester)
§ 8
Lehrveranstaltungen im Hauptstudium
Im Hauptstudium ist die Vertiefung in weiterführende
Gebiete der Physik und eins der Schwerpunktfächer Festkörper-
und Lasertechnologien, Materialwissenschaften,
Energiesysteme
oder Prozesstechnologien vorgesehen. Diese Vertiefung umfasst maximal
32 von insgesamt 77 SWS im Hauptstudium. Von allen Studierenden sind die
Lehrveranstaltungen zu hören, deren Gesamtstundenanzahl in der folgenden
Tabelle dargestellt ist:
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Vorl./
SWS |
Übung/SWS | Semin.
Prakt./ SWS |
Summe |
| Physikalische
Technologien /
Experimentalphysik |
Experimentalphysik V, VI |
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| F-Praktikum Physikalische Technologien |
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| Physikalische Technologien A, B (1) |
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| Seminar Physikalische Technologien |
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| Theoretische Physik | Theoretische Physik III, IV |
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| Seminar aus dem Bereich Ex.-Physik oder Theoretische Physik |
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| Metallurgie/ Phys. Chemie | Heterogene Gleichgewichte (2) |
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| Recht | Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht |
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| Summe |
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(1) 2 Vorlesungen aus der Reihe
Physikalische Technologien
(2) oder Physikalische Chemie
II
Zusätzlich verteilen sich die Lehrveranstaltungen
in den vier Schwerpunktfächern wie folgt (die Details können
den Modellstudienplänen in Anlage 1 entnommen
werden):
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SWS |
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SWS |
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| Ingenieurwissenschaftliche Vertiefung |
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| Physikalische Vertiefung |
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| Werkstoffkunde der Metalle I,II |
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| Theoretische Festkörperphysik oder Quantenoptik |
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| Physikalisches Praktikum Festkörper- und Lasertechnologien |
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| Wahlfach Physikalische Technologien |
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| Wahlpflichtfächer (1) |
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| Summe |
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SWS |
SWS |
SWS |
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| Eigenschaften metallischer Werkstoffe I, II |
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| Technologie der NE-Metallherstellung |
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| Magnetwerkstoffe |
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| Technologie der Kunststoffe I, II |
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| Werkstoffkunde II |
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| Grundlagen der Keramik II |
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| Grundlagen des Glases |
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| Theoretische Festkörperphysik oder Quantenoptik |
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| Praktikum Metallische Werkstoffe |
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| Wahlpflichtfächer (1) |
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| Summe |
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SWS |
SWS |
SWS |
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| Elektrische Energietechnik |
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| Energieelektronik |
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| Regelungstechnik I |
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| Regenerative Energiequellen |
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| Systemtheorie mit Übungen |
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| Grundpraktikum Energiesysteme |
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| Fachpraktikum |
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| Wahlpflichtfächer (1) |
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| Summe |
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SWS |
SWS |
SWS |
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| Qualitätssicherung |
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| Regelungstechnik I |
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| Chemische Produktionsverfahren II |
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| Hochtemperaturtechnik zur Stoffbehandlung |
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| Systemtheorie mit Übungen |
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| Praktikum Produktionstechnik |
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| Wahlpflichtfächer (1) |
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| Summe |
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(1) Wahlpflichtfächer sind
z.B. Ingenieurwissenschaften, Physikalische Grundlagen oder Mathematische
Modellierung und Simulation aus dem Lehrangebot der Technischen Universität
Clausthal. Die Wahlpflichtfächer müssen in inhaltlicher Beziehung
zum Schwerpunktfach stehen.
§ 9
Wahlveranstaltungen
Für die berufliche Tätigkeit
eines/einer Diplom-Physikers/Diplom-Physikerin können auch Kenntnisse
wesentlich sein, die über das Fachstudium hinaus gehen. Es wird den
Studierenden empfohlen, dafür das breite Lehrangebot der Hochschule
in Eigeninitiative zu nutzen.
§ 10
Pflichtpraktikum
Die berufsnahe Tätigkeit im Rahmen
eines Industriepraktikums soll den Studierenden einen Einblick in die berufliche
Praxis sowie in die sozialen Verhältnisse der Arbeitswelt vermitteln.
Das Praktikum wird durchgeführt als berufspraktische Tätigkeit
im Umfang von insgesamt mindestens 6 Wochen, vorzugsweise im Hauptstudium.
§ 11
Studien- und Diplomarbeit
In der Studien- sowie in der Diplomarbeit sollen Probleme aus den beteiligten Fachgebieten mit wissenschaftlichen Methoden eigenständig unter Anleitung bearbeitet und schriftlich dargestellt werden. Die schriftliche Darstellung muss klar verständlich und vollständig sein. Diese Arbeiten stellen einen wichtigen Teil der Ausbildung dar.
Die Studienarbeit umfasst die eigenständige Bearbeitung einer experimentellen oder theoretischen Aufgabe und deren schriftliche Darstellung. Die Bearbeitungsdauer beträgt 6 Monate. Die Themen werden von den an den Schwerpunktfächern des Studiengangs beteiligten Instituten angeboten.
In der Diplomarbeit ist ebenfalls ein experimentelles
oder theoretisches Thema eigenständig zu bearbeiten und schriftlich
darzustellen, wobei der Zeitrahmen 9 Monate beträgt. Die Diplomarbeit
kann in den Fächern Physikalische Technologien, Experimentalphysik,
Theoretische Physik oder in dem Schwerpunktfach angefertigt werden. Vor
Beginn der Arbeit ist beim Prüfungs- und Praktikantenamt ein schriftlicher
Antrag zu stellen. Dabei wählt die/der Studierende vorher Thema und
Betreuer aus dem Angebot der an den Schwerpunktfächern beteiligten
Institute aus. Mit der schriftlichen Bekanntgabe des Themas beginnt die
Bearbeitungszeit von 9 Monaten. Verlängerungen sind nur im Ausnahmefall
nach schriftlich begründetem Antrag an den Prüfungsausschuss
möglich.
§ 12
Diplomprüfungen
Die Diplomprüfung bildet den Abschluss des Diplomstudiengangs Physik/Physikalische Technologien. Sie besteht aus der Diplomarbeit sowie aus vier mündlichen Fachprüfungen in den Prüfungsfächern:
- Experimentalphysik,Die Prüfungen können wahlweise in einem Abschnitt nach Abgabe der Diplomarbeit, oder in zwei Abschnitten vor und nach Abgabe der Diplomarbeit abgelegt werden. Alle Prüfungen eines Abschnitts sind innerhalb von vier Wochen abzulegen. Die Prüfungsbestimmungen sind der Diplomprüfungsordnung Physik/Physikalische Technologien zu entnehmen.
- Theoretische Physik,
- Physikalische Technologien,
- Schwerpunktfach.
IV. Schlussbestimmungen
§ 13
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tag nach
ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Hochschule in Kraft.
(1) oder Numerische Mathematik
I (S 0240, 4V2Ü) oder Ingenieurmathematik III (W 0125, 2V2Ü2TÜ,
wird nur im Wintersemester angeboten!)
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(1) wählbar sind die Vorlesungen Lasertechnologien I (W 2309) und II (S 2309), Oberflächenphysik I (W 2318) und II (S 2318) oder Halbleiterphysik (W 2305) und weitere Vorlesungen in der Reihe Physikalische Technologien nach gesonderter Ankündigung
(2) Durchführung auch in der vorlesungsfreien Zeit möglich
(3) z.B. Technologie der NE-Metallherstellung (W 7242), Grundlagen des Glases (W 7829), Technologie der Kunststoffe (W 8146), Oberflächenbehandlungstechniken I (W 7338), oder andere Wahlpflichtfächer, die in inhaltlicher Beziehung zum Schwerpunktfach stehen.
(4) Die Vertiefungen müssen in inhaltlicher Beziehung zum Schwerpunktfach stehen und aus dem Angebot der physikalischen bzw. ingenieurwissenschaftlichen Institute stammen.
(5) oder wahlweise Physikalische Chemie II (S 3202) mit 3V/1Ü
(6) wahlweise aus dem Bereich
Experimentalphysik oder Theoretische Physik
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(1) wählbar sind die Vorlesungen Lasertechnologien I (W 2309) und II (S 2309), Oberflächenphysik I (W 2318) und II (S 2318) oder Halbleiterphysik (W 2305) und weitere Vorlesungen in der Reihe Physikalische Technologien nach gesonderter Ankündigung
(2) Durchführung auch in der vorlesungsfreien Zeit möglich
(3) z.B. Statistische Thermodynamik für Werkstoffwissenschaftler I und II (S 7112 und W 7111), Oberflächenbehandlungstechniken I (W 7338), Grundlagen der Halbleitertechnologie (W 7113) oder andere Wahlpflichtfächer, die in inhaltlicher Beziehung zum Schwerpunktfach stehen.
(4) Die Vertiefungen müssen in inhaltlicher Beziehung zum Schwerpunktfach stehen und aus dem Angebot der physikalischen bzw. ingenieurwissenschaftlichen Institute stammen.
(5) oder wahlweise Physikalische Chemie II (S 3202) mit 3V/1Ü
(6) wahlweise aus dem Bereich Experimentalphysik oder Theoretische Physik
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(1) wählbar sind die Vorlesungen Lasertechnologien I (W 2309) und II (S 2309), Oberflächenphysik I (W 2318) und II (S 2318) oder Halbleiterphysik (W 2305) und weitere Vorlesungen in der Reihe Physikalische Technologien nach gesonderter Ankündigung
(2) Durchführung auch in der vorlesungsfreien Zeit möglich
(3) z.B. Regelungstechnik II (W 8903), Elektrische Energieerzeugung (S 8815), Elektrizitätswirtschaft (S 8819) oder andere Wahlpflichtfächer, die in inhaltlicher Beziehung zum Schwerpunktfach stehen.
(4) Die Vertiefungen müssen in inhaltlicher Beziehung zum Schwerpunktfach stehen und aus dem Angebot der physikalischen bzw. ingenieurwissenschaftlichen Institute stammen.
(5) oder wahlweise Physikalische Chemie II (S 3202) mit 3V/1Ü
(6) wahlweise aus dem Bereich
Experimentalphysik oder Theoretische Physik
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(1) wählbar sind die Vorlesungen Lasertechnologien I (W 2309) und II (S 2309), Oberflächenphysik I (W 2318) und II (S 2318) oder Halbleiterphysik (W 2305) und weitere Vorlesungen in der Reihe Physikalische Technologien nach gesonderter Ankündigung
(2) Durchführung auch in der vorlesungsfreien Zeit möglich
(3) z.B. Regelungstechnik II (W 8903), Prozeßautomatisierung (S 8916) oder andere Wahlpflichtfächer, die in inhaltlicher Beziehung zum Schwerpunktfach stehen.
(4) Die Vertiefungen müssen in inhaltlicher Beziehung zum Schwerpunktfach stehen und aus dem Angebot der physikalischen bzw. ingenieurwissenschaftlichen Institute stammen.
(5) oder wahlweise Physikalische Chemie II (S 3202) mit 3V/1Ü
(6) wahlweise aus dem Bereich
Experimentalphysik oder Theoretische Physik
Besondere Erläuterungen zur Studienordnung
Physik/Physikalische Technologien
an der Technischen Universität Clausthal
Beschluss des Fachbereichrates Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften am 18. Januar 2000
In dieser Anlage sollen die in der Studienordnung ausgewiesenen Festlegungen und Wahlmöglichkeiten so begründet werden, dass sie im Hinblick auf die wissenschaftlichen und berufspraktischen Ziele des Studiums, die hochschuldidaktischen Anforderungen, die Möglichkeiten zur Wahrnehmung weiterer Lehrangebote und zum Erwerb weiterer Qualifikationen sowie auf die Übereinstimmung der tatsächlichen Studienzeit mit der Regelstudienzeit überprüfbar sind (NHG, § 14, Abs. 3).
Das Studium Physik/Physikalische Technologien ist so ausgerichtet, dass zunächst im Grundstudium die wesentlichen Grundkenntnisse und Methoden des Faches vermittelt werden. Darauf aufbauend dient das Hauptstudium der Spezialisierung und Vertiefung der wissenschaftlichen Arbeitsweise, durch die eine berufliche Qualifikation im Sinne von § 1 (Ziel des Studiums) vermittelt wird. Daher bilden die Pflichtveranstaltungen im Grundstudium und zu Beginn des Hauptstudiums den Hauptanteil der Lehrveranstaltungen, während die Wahlmöglichkeiten im Hauptstudium sich auf das Schwerpunktfach mit Wahlpflichtveranstaltungen und das Gebiet der Diplomarbeit beziehen. Die betreffenden Festlegungen und Wahlmöglichkeiten sind bereits in der Diplomprüfungsordnung enthalten.
Im Gegensatz zu den Studiengängen Physik an anderen Hochschulen in Deutschland sollen im Clausthaler Studiengang vermehrt Technologische Entwicklungen und Anwendungen beachtet werden; dadurch soll den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes Rechnung getragen werden. Dies wird im wesentlichen durch Ingenieurwissenschaften als viertes Prüfungsfach im Grundstudium, durch Schwerpunktfächer mit teilweise starker ingenieurwissenschaftlicher Ausrichtung und durch Vermittlung von Basiswissen in Informationstechnologie und Wirtschaftswissenschaften umgesetzt.
1. Grundstudium
Die Festlegung des Inhalts und Umfangs
der Pflichtveranstaltungen in Experimentalphysik, Theoretischer Physik
einschließlich Mathematischer Methoden und Mathematik ist im wesentlichen
durch die Systematik des Faches bedingt und entspricht dem in der Bundesrepublik
üblichen Standard.
Die Rahmenprüfungsordnung sieht vor, dass im Grundstudium neben Experimentalphysik, Theoretischer Physik und Mathematik ein weiteres Fach studiert wird. Dieses Fach soll im Regelfall Chemie sein, die örtliche Prüfungsordnung kann aber auch ein anderes Fach bestimmen. Wir haben uns dafür entschieden, den Anwendungsaspekt durch die Hereinnahme von Ingenieurwissenschaften als viertes Fach schon frühzeitig im Studium zu verankern. Dies scheint insbesondere im Hinblick auf die immer wichtiger werdende fachübergreifende Teamarbeit und Kommunikationsfähigkeit geboten zu sein.
Die Clausthaler Regelung schreibt daneben im Grundstudium die Fächer Chemie mit 3 SWS, Informationstechnologie mit 4 SWS und Wirtschaftswissenschaften mit 3 SWS vor. Damit sind nach unserer Meinung die drei für die berufliche Praxis wichtigsten außerphysikalischen Grundlagenfächer gut berücksichtigt. Insbesondere verbessert eine zusätzliche Qualifikationen in Informationstechnologie oder Wirtschaftswissenschaften die Chancen auf dem Arbeitsmarkt beträchtlich. Trotz der Hereinnahme der Fächer Ingenieurwissenschaften und Wirtschaftwissenschaften konnte die Gesamtdauer des Grundstudiums durch Straffung des Lehrprogramms auf 86 SWS begrenzt werden.
2. Hauptstudium
Im Hauptstudium müssen die Fächer
Experimentalphysik, Theoretische Physik, Physikalische Technologien und
ein Wahlpflichtfach studiert werden. Das Wahlpflichtfach soll nach der
Rahmenprüfungsordnung ein naturwissenschaftliches sein. Die Idee des
Clausthaler Studiengangs ist es, technologierelevante Themen als Schwerpunktfächer
in einem Rahmen zu intensivieren, der weit über den Umfang der üblichen
Wahlpflichtfächer hinausgeht. Es besteht dadurch die Möglichkeit,
schon im Studium das Ineinandergreifen von grundlagenorientierten Wissenschaften,
wie der Physik, mit den anwendungsbezogenen Ingenieurwissenschaften kennen
zu lernen.
Derzeit werden vier Schwerpunktfächer angeboten:
- Festkörper- und Lasertechnologien,In den Festkörper- und Lasertechnologien wird eingehend auf Festkörperoberflächen, deren technologische Relevanz und moderne analytischen Methoden bzw. auf die Entwicklung und den Einsatz von lasergestützten Verfahren in der Umwelt- und Messtechnik eingegangen.
- Materialwissenschaften,
- Energiesystemtechnik,
- Prozesstechnologie.
Der Schwerpunkt Materialwissenschaften wird in enger Zusammenarbeit mit den werkstoffwissenschaftlichen Instituten der TU Clausthal angeboten. Er trägt den heutigen Anforderungen an die Werkstoffkunde, -entwicklung, -technik sowie –charakterisierung Rechnung.
Die Energiesystemtechnik vermittelt fundierte Kenntnisse in einem hochaktuellen, gesellschaftlich wichtigem Bereich. Physiker mit diesem Schwerpunkt können bevorzugt in der Entwicklung neuer Wege zur Energiekonversion und -speicherung aber auch bei der Ausarbeitung neuer Strategien z.B. bei der Energieverteilung eingesetzt werden.
Im Schwerpunkt Prozesstechnologie geht es um Fragen der Regelungstechnik, der Logistik und des Qualitätsmanagements. Dies sind Themen, die einem Physiker durch die Beherrschung des Einsatzes mathematischer Verfahren und moderner Messtechnik offen stehen.
Sämtliche Schwerpunktfächer werden durch Wahlpflichtfächer im Umfang von 5 - 11 SWS verstärkt, die von den Studierenden, den Neigungen entsprechend, z.B. aus den Gebieten mathematische Modellierung, Simulation, physikalische Grundlagen oder ingenieurwissenschaftliche Vertiefung gewählt werden kann.
Durch die Möglichkeit, weitere Schwerpunktfächer auf Antrag durch den Prüfungsausschuss genehmigen zu lassen, kann äußerst flexibel auf die Wünsche der Studierenden eingegangen und auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes regiert werden.
3. Regelstudienzeit
Aus der Studienordnung und dem Studienplan
ergibt sich, dass das Diplomstudium in der Regelstudienzeit von 10 Semestern
absolviert werden kann, wobei ein Vollzeitstudium vorausgesetzt wird. Die
tatsächliche Studiendauer lag bisher im Durchschnitt etwa 2 Semester
darüber. Wir erwarten, dass dieser Durchschnitt aufgrund verschiedener
Maßnahmen und Regelungen weiter sinken wird. Dazu gehören die
flexibleren Regelungen der neuen Diplomprüfungsordnung einschließlich
der Regelungen für den Freiversuch und eine verstärkte Betreuung
der Studierenden durch Tutoren- und Mentorenprogramme.