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Verwaltungshandbuch
Studienordnung für den
Studiengang Wirtschaftsinformatik
Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Universität Clausthal, in der Fassung des Beschlusses des Fachbereichs Mathematik und Informatik vom 26. Oktober 2004 ( Mitt. TUC 2005, Seite 142).
I. Allgemeiner Teil
§ 1
Zu den Tätigkeiten der Diplom-Wirtschaftsinformatikerin bzw. des Diplom-Wirtschaftsinformatikers (Im Folgenden wird zur Vereinfachung nur noch jeweils die männliche Form verwendet. Alles Weitere gilt entsprechend auch in weiblicher Form.) gehören unter anderem · die Datenverarbeitungs- (DV-) Organisation im betrieblichen Umfeld, Entwurf, Implementierung und Wartung von Systemsoftware und Softwarepaketen für betriebliche Anwendungen, Prozesssteuerung, Informationsmanagement, Datenmodellierung und Datenbanken, Betriebssysteme, Integrierte Systeme, Kommunikationssysteme und Netze, Simulation, Wissensrepräsentation und Problemlösung; · Forschung, Lehre und Ausbildung. Das allgemeine Studienziel der wissenschaftlichen Ausbildung für den Beruf des Diplom-Wirtschaftsinformatikers ist die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung von grundlegenden Methoden und Kenntnissen aus dem Gesamtgebiet der Wirtschaftsinformatik. Insbesondere soll der Wirtschaftsinformatiker Kenntnisse besitzen über · Strukturen und Wirkungsweisen von Informationsverarbeitungssystemen im Hinblick auf ihre betriebswirtschaftlichen Einsatzmöglichkeiten; · Eigenschaften und Beschreibungsmöglichkeiten von Informationsverarbeitungsprozessen im betriebswirtschaftlichen Umfeld. Breite wirtschaftswissenschaftliche und mathematische Grundkenntnisse sind ebenso erforderlich wie Kenntnisse im Operations Research. Zudem soll der Student zu kooperativer Arbeit auch durch Mitarbeit an größeren Projekten, etwa im Rahmen eines Projektseminars, befähigt werden.
§ 2 Die formalen Zugangsberechtigungen regeln § 18 und § 19 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Nicht zugelassen sind Personen, die eine Diplomvorprüfung oder Diplomprüfung im Studiengang Wirtschaftsinformatik oder Informatik an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland endgültig nicht bestanden haben. Für ein erfolgreiches Studium sind Kenntnisse der englischen Sprache erforderlich.
§ 3
Studienordnung und Studienplan sind so aufgebaut, dass das Studium in einem Wintersemester beginnt. Die Studienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt einschließlich der Diplomprüfung neun Semester (Regelstudienzeit).
§ 4
Der Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik gliedert sich in ein
·
Grundstudium (1.-4. Semester),
das mit der Diplomvorprüfung endet, und ein
§ 5
Die im Anhang (Anlage 1) aufgeführten Modellstudienpläne zeigen Möglichkeiten auf, wie der Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik sachgerecht und in der vorgesehenen Zeit durchgeführt werden kann. Für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums genügt es in der Regel nicht, die in der Studienordnung bzw. im Studienplan genannten Lehrveranstaltungen lediglich zu besuchen. Die Inhalte der Lehrveranstaltungen müssen in selbständiger Arbeit vertieft und durch Literaturstudien ergänzt werden. Ein besonderes Gewicht hat die Arbeit am Rechner, die sich über das gesamte Studium erstreckt. Für den Studiengang Wirtschaftsinformatik ist eine Studienberatung durch den Fachbereich vorgesehen. Es wird empfohlen, die Fachberatung in folgenden Fällen in Anspruch zu nehmen:
·
nach nicht bestandenen Prüfungen,
Die allgemeine Studienberatung der Hochschule sollte in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:
·
vor Beginn des Studiums und
II. Grundstudium (1.-4.Semester)
§ 6
Die Lehrveranstaltungen (LV) verteilen sich stundenmäßig in Semesterwochenstunden (SWS) gemäß folgender Tabelle auf die einzelnen Gebiete. Es ist dabei ein Gesamtumfang von 49 SWS für Informatik, von 22 SWS für Mathematik, und 15 SWS für Wirtschaftswissenschaft vorgesehen.
Der Anhang (Anlage 1) enthält den entsprechenden Modellstudienplan.
§ 7 Durch die Diplomvorprüfung soll der Student nachweisen, dass er sich die allgemeinen Fachgrundlagen angeeignet hat, die erforderlich sind, um das weitere Studium mit Erfolg zu betreiben. Die Diplomvorprüfung besteht aus fünf Fachprüfungen in folgenden Prüfungsfächern:
·
Grundlagen der Informatik
Alle Bestimmungen über diese Prüfung sind der Diplomprüfungsordnung Wirtschaftsinformatik zu entnehmen.
III. Hauptstudium (5.-9.Semester)
§ 8
Während des Hauptstudiums vertieft der Student seine im Grundstudium erworbenen Kenntnisse. Im Hauptstudium sind Lehrveranstaltungen (LV) vorgesehen, deren Gesamtstundenzahl sich gemäß folgender Tabelle verteilt:
Dazu ist eine Diplomarbeit im Umfang von etwa 16 SWS zu erstellen.
Die Lehrveranstaltungen, die zu den in obigen Tabellen allgemein gehaltenen Gebieten gehören, finden sich im Anhang (Anlage 2). Der Anhang (Anlage 1) enthält die entsprechenden Modellstudienpläne.
§ 9 Projektgruppen bieten den Studierenden die Gelegenheit, an aktuellen Forschungsthemen praktisch mitzuarbeiten. Die Teilnahme an Projektgruppen wird den Studierenden nahe gelegt und kann bei längerer regelmäßiger Teilnahme auf dem Zeugnis entsprechend vermerkt werden. Insbesondere können im Rahmen der Projektgruppen Projektseminare und Diplomarbeiten durchgeführt werden. Für die Tätigkeit eines Wirtschaftsinformatikers können auch Kenntnisse nützlich sein, die über das Fachstudium hinausgehen. Es wird den Studenten empfohlen, dafür das breite Angebot der Hochschule in Eigeninitiative zu nutzen. Der Fachbereich veranstaltet regelmäßig Exkursionen. Die Teilnahme an einer Exkursion wird dringend empfohlen. Um einen besseren Einblick in die berufliche Praxis zu erlangen, wird ein Industriepraktikum empfohlen. Der Fachbereich ist bei der Suche nach Praktikumsstellen unterstützend tätig.
§ 10
Die Diplomprüfung bildet den Abschluss des Diplomstudienganges Wirtschaftsinformatik. Sie besteht aus der Diplomarbeit sowie jeweils einer Fachprüfung über
·
Wirtschaftsinformatik (Praktische
Informatik),
Alle weiteren Bestimmungen über diese Prüfung sind der Diplomprüfungsordnung Wirtschaftsinformatik zu entnehmen.
IV. Schlussbestimmungen
§ 11
(1) Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung im zweiten oder einem höheren Semester befinden, setzen ihr Studium nach der bisherigen Ordnung fort. Sie können auf Antrag und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses auch nach der neuen Studienordnung studieren. Studierende nach Satz 1, welche die Diplomvorprüfung nach Inkrafttreten dieser Ordnung nach der bisher geltenden Ordnung ablegen, absolvieren ihr Hauptstudium abweichend von Satz 1 nach der neuen Studienordnung. (2) Soweit nach Absatz 1 die bisherige Studienordnung Anwendung findet, kann der Fachbereich hierzu ergänzende Bestimmungen für den Übergang beschließen. Er kann auch bestimmen, dass einzelne Regelungen der bisherigen Ordnung in der Fassung dieser neuen Ordnung Anwendung finden. Der Vertrauensschutz der Mitglieder der Hochschule muss gewährleistet sein. Die Beschlüsse des Fachbereichs sind hochschulöffentlich bekannt zu machen. (3) Die bisher geltende Studienordnung tritt unbeschadet der Regelung in Absatz 1 außer Kraft.
§ 12
Diese Studienordnung tritt am Tage ihrer hochschulöffentlichen Bekanntgabe im Verkündungsblatt in Kraft. Modellstudienpläne
Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik – Grundstudium
Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik – Hauptstudium
Lehrveranstaltungen außer in den Wahlpflichtfächern
Grundstudium
Veranstaltungen SWS Gesamt
Hauptstudium
Veranstaltungen SWS Gesamt
Mögliche Lehrveranstaltungen für die Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium
Wahlpflichtveranstaltungen in Wirtschaftsinformatik / Informatik Die Zuordnung der einzelnen Veranstaltungen zu den Gebieten Theoretische Informatik, Technische Informatik, Praktische Informatik oder Wirtschaftsinformatik kann jeweils dem Vorlesungskommentar entnommen werden. Weiterführende Veranstaltungen zu
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Algorithmen
Wahlpflichtveranstaltungen in Wirtschaftswissenschaft
Wahlpflichtblock 1 (Schwerpunktfächer) Aus diesem Block sind vier Fächer auszuwählen.
Wahlpflichtblock 2
Aus diesem Block sind drei Fächer auszuwählen. Die Liste der möglichen Fächer wird ständig aktualisiert und per Aushang im Institut für Wirtschaftswissenschaft bekannt gegeben.
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Entscheidung und Organisation II
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