
Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik
an der Technischen Universität Clausthal,
Fachbereich Mathematik und Informatik.
Vom 31. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 299)
Neufassung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Technischen Universität Clausthal, in der Fassung des Beschlusses des Fachbereichs Mathematik und Informatik vom 31. März 2004
I Allgemeines
§1
Ziel des Studiums
Die Mathematik hat bei der Erforschung und Anwendung der Naturgesetze seit jeher eine fundamentale Rolle gespielt. Neben der Behandlung naturwissenschaftlicher und technischer Prozesse durch mathematische Modelle gewinnt aber auch die Erfassung und Analyse wirtschaftlicher und organisatorischer Prozesse eine wachsende Bedeutung. Die gewaltige Steigerung der Leistungsfähigkeit moderner Rechenanlagen hat der Mathematik ungeahnte neue Anwendungsmöglichkeiten erschlossen und sie gleichzeitig vor neue, schwierige Herausforderungen gestellt.
In den Wirtschaftswissenschaften werden vermehrt sehr komplexe Modelle zur Abbildung von Geschäftsprozessen, von Logistik-Problemen, Planungsstudien für die Produktion und anderer ökonomischer Prozesse entwickelt. Numerische Methoden können diese Modelle auf den Rechenanlagen in wenigen Sekunden bearbeitet. Die Entscheidungsfindung in der betrieblichen Organisation wird in immer stärkerem Maße durch rechnerische Simulation ergänzt. Aus diesen Gründen besteht ein großer Bedarf an Mathematikerinnen und Mathematikern, die mathematische Methoden und Kenntnisse zur Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme einsetzen können.
Der Erwerb dieser Fähigkeiten ist das Ziel des Studiengangs Wirtschaftsmathematik. Absolventen sollen in der Lage sein, in enger Zusammenarbeit mit Betriebswirten ökonomische Probleme in mathematische zu übersetzen, diese mit adäquaten Mitteln der Mathematik und Informatik unter Einsatz von Rechenanlagen zu lösen und anschließend die gefundenen mathematischen Ergebnisse betriebswirtschaftlich zu interpretieren. Hieraus ergeben sich die Inhalte des Diplomstudienganges Wirtschaftsmathematik: In Reiner und Angewandter Mathematik sollen die Studierenden fundierte Kenntnisse, die auf Teilgebieten bis an die aktuelle Forschung heranführen, erwerben. In den Wirtschaftswissenschaften sollen sie konkrete Anwendungen der Mathematik in der Wirtschaft kennen lernen und dabei mit der Begriffswelt der Betriebswirte vertraut werden. Die Ausbildung in Informatik soll die Studierenden befähigen, Computer als leistungsfähige Werkzeuge zu nutzen und vorhandene Software effizient einzusetzen.
§ 2
Studienvoraussetzungen
Formale Voraussetzung für das Studium der Wirtschaftsmathematik ist die allgemeine oder eine entsprechende fachgebundene Hochschulreife. Für ein erfolgreiches Studium sind Kenntnisse der englischen Sprache erforderlich.
§ 3
Studienbeginn und Studiendauer
Studienordnung und Studienplan sind so aufgebaut, dass das Studium in der Regel in einem Wintersemester beginnt. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Diplomprüfung neun Semester.
§ 4
Gliederung des Studiums
Der
Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik gliedert sich in ein Grundstudium (1.
bis 4. Semester), das mit der Diplomvorprüfung endet, und ein Hauptstudium
(5. bis 9. Semester), das mit der Diplomprüfung abgeschlossen wird.
§ 5
Modellstudienplan und Studienberatung
Der im Anhang (Anlage 1) aufgeführte Modellstudienplan zeigt eine Möglichkeit auf, wie der Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik sachgerecht und in der vorgesehenen Zeit durchgeführt werden kann.
Für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums genügt es in der Regel nicht, nur die in der Studienordnung bzw. im Studienplan genannten Lehrveranstaltungen zu besuchen: Die Inhalte der Lehrveranstaltungen müssen in selbständiger Arbeit vertieft und durch Literaturstudien ergänzt werden.
Für den Studiengang Wirtschaftsmathematik ist eine Studienberatung durch den Fachbereich vorgesehen. Es wird empfohlen, diese Fachstudienberatung zumindest in folgenden Fällen in Anspruch zu nehmen: bei Beginn des Studiums in einem Sommersemester, vor der Wahl von Studienschwerpunkten, nach nicht bestandenen Prüfungen, sowie bei Studienfach-, Studiengang- oder Hochschulwechsel.
Die allgemeine Studienberatung der Hochschule sollte bei Beginn des Studiums und vor einem Studium im Ausland in Anspruch genommen werden:
II Grundstudium (1. bis 4. Semester)
§ 6
Lehrveranstaltungen im Grundstudium
Das Grundstudium besteht aus Pflichtlehrveranstaltungen und Wahlpflichtveranstaltungen. Die Lehrveranstaltungen verteilen sich stundenmäßig in Semesterwochenstunden (SWS) gemäß folgender Tabelle auf die einzelnen Gebiete. Dabei ist ein Gesamtumfang von 45 SWS für Mathematik, von 23 SWS für Informatik und 15 SWS für die Wirtschaftswissenschaften vorgesehen.
|
Grundstudium Wirtschaftsmathematik |
||||||||
|
|
|
Vorlesung |
Übung |
Praktium |
Summe |
|||
|
Mathematik |
Lineare
Algebra und |
9 |
4 |
- |
13 |
|||
|
Analysis I-III |
12 |
6 |
- |
18 |
||||
|
Numerik I |
4 |
2 |
- |
6 |
||||
|
Stochastik I |
4 |
2 |
- |
6 |
||||
|
Seminar |
- |
2 |
- |
2 |
||||
|
Summe: 45 SWS |
||||||||
|
Informatik |
Informatik I-IV |
14 |
6 |
- |
20 |
|||
|
Programmierkurs |
- |
3 |
- |
3 |
||||
|
Summe: 23 SWS |
||||||||
|
Wirtschafts- wissenschaten |
Einführende Veranstaltungen zur Betriebswirtschaftslehre |
8 |
- |
- |
8 |
|||
|
Investition und
Finanzierung |
3 |
- |
- |
3 |
||||
|
Unternehmens |
4 |
- |
- |
4 |
||||
|
Summe: 15 SWS |
||||||||
|
|
83 |
|||||||
Der Anhang (Anlage 1) enthält einen Modellstudienplan.
§ 7
Diplomvorprüfung
Durch die Diplomvorprüfung sollen die Studierenden nachweisen, dass sie sich die allgemeinen Fachgrundlagen angeeignet haben, die erforderlich sind, um das weitere Studium mit Erfolg zu betreiben. Die Diplomvorprüfung besteht aus fünf Fachprüfungen in folgenden Prüfungsfächern:
Lineare Algebra und Diskrete Strukturen, Analysis, Angewandte Mathematik, Informatik und Wirtschaftswissenschaft.
Die Prüfung in Angewandter Mathematik umfasst die Fächer Numerik I und Stochastik I. Die einzelnen Fachprüfungen können studienbegleitend abgelegt werden, sobald die für die jeweilige Fachprüfung erforderlichen Leistungsnachweise vorliegen.
Alle Bestimmungen über diese Prüfung sind der Diplomprüfungsordnung Wirtschaftsmathematik zu entnehmen, ein Prüfungsplan findet sich in der Anlage 2.
III Hauptstudium (5. bis 9. Semester)
§ 8
Lehrveranstaltungen im Hauptstudium
Während des Hauptstudiums vertiefen die Studierenden ihre im Grundstudium gewonnenen Kenntnisse; sie werden dabei bis an aktuelle Forschungsfragen herangeführt. Im Hauptstudium sind Lehrveranstaltungen vorgesehen, deren Gesamtstundenzahl sich gemäß folgender Tabelle auf die einzelnen Fächer verteilt. Dabei kann die Studienarbeit (bzw. das Praktikum oder Projekt) in einem der drei beteiligten Fächer gewählt werden.
|
|
Vorlesung und SWS |
Hauptseminar SWS |
Studienarbeit/ |
Summe
SWS |
|
Mathematik |
42 |
2 |
4 |
48 |
|
Informatik |
12 |
- |
* |
12 |
|
Wirtschafts-
|
18 |
2 |
* |
20 |
|
Summe |
|
|
|
80 |
Anlage 1 enthält einen Modellstudienplan. Die Wahl der Studienschwerpunkte und der Wahlpflichtveranstaltungen sollte frühzeitig mit den betroffenen Lehrenden bzw. der Fachstudienberatung abgestimmt werden.
§ 9
Wahlveranstaltungen
Für die berufliche Tätigkeit können auch Kenntnisse nützlich sein, die über das Fachstudium hinausgehen. Es wird den Studierenden empfohlen, dafür das breite Angebot der Hochschule in Eigeninitiative zu nutzen. Insbesondere wird ein Industriepraktikum während des Studiums dringend empfohlen. Ferner werden Exkursionen zu Industriebetrieben bzw. Großforschungseinrichtungen angeboten.
§ 10
Diplomprüfung
Die Diplomprüfung bildet den Abschluss des Diplomstudienganges Wirtschaftsmathematik. Sie besteht aus der Diplomarbeit sowie aus fünf mündlichen Fachprüfungen in folgenden Prüfungsfächern:
Reine Mathematik, Operations Research, Stochastik, Informatik und Wirtschaftswissenschaften.
Der Stoff der Prüfungen sollte frühzeitig mit dem Prüfer oder der Prüferin abgestimmt werden. Die einzelnen Fachprüfungen können studienbegleitend abgelegt werden, sobald die Diplomvorprüfung im Studiengang Wirtschaftsmathematik bestanden ist und die für die jeweiligen Fachprüfungen erforderlichen Leistungsnachweise vorliegen. Alle Bestimmungen über diese Prüfung sind der Diplomprüfungsordnung Wirtschaftsmathematik zu entnehmen, ein Prüfungsplan findet sich in der Anlage 2.
IV Schlussbestimmungen
§ 11
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage ihrer hochschulöffentlichen Bekanntgabe im Verkündungsblatt in Kraft.
Modellstudienplan Wirtschaftsmathematik
|
Wirtschaftsmathematik |
||||
|
|
1. Semester WS |
2. Semester SS |
3. Semester WS |
4. Semester SS |
|
Mathematik |
Lineare Algebra und |
Lineare Algebra und |
Lineare Algebra und |
Numerik I |
|
Analysis I |
Analysis II |
Analysis III |
Seminar |
|
|
|
|
Stochastik I |
Stochastik II1) |
|
|
Informatik |
Informatik I |
Informatik II |
Informatik III |
Informatik IV |
|
Programmierkurs I |
|
|
|
|
|
Wirtschafts |
Einführung i.d. |
Produktion |
Investition u. |
Unternehmens- |
|
Unternehmens- |
Marketing |
Unternehmens- |
||
|
Summe |
16 V, 9 Ü |
15 V, 5 Ü |
18 V, 6 Ü |
9 V, 5 Ü |
1)Diese Veranstaltung zählt prüfungs- und stundenmäßig zum Hauptstudium.
|
Wirtschaftsmathematik |
||||
|
|
|
|||
|
Mathematik
|
Stochastik III |
Wahlpflicht |
Wahlpflicht |
|
|
Operations |
Operations |
Operations |
|
|
|
Wahlpflicht Numerik |
|
Studienarbeit/
Praktikum |
Haupt- |
|
|
Wahlpflicht
Mathematik |
Wahlpflicht
Mathematik |
|
|
|
|
Informatik
|
Wahlpflicht |
Wahlpflicht |
Wahlpflicht |
|
|
Wirtschafts- |
VWL |
Wahl-
pflichtfächer |
Wahl- |
Haupt- |
In diesen Tabellen bedeuten: SWS Semesterwochenstunden, OR Operations Research, BWL Betriebswirtschaftslehre, VWL Volkswirtschaftslehre
Pflichtveranstaltungen:
Die im Musterstudienplan namentlich aufgeführten Veranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen, in einigen davon sind als Prüfungsvoraussetzung Leistungsnachweise (´Scheine´) zu erbringen, vgl. Prüfungsplan in Anlage 2.
Wahlpflichtveranstaltungen:
Die im Musterstudienplan aufgeführten Wahlpflichtveranstaltungen im Hauptstudium sind aus den folgenden Gebieten zu wählen:
Wahlpflichtfach "Reine Mathematik" z.B. aus den Gebieten:
Funktionentheorie,
Funktionalanalysis,
Differentialgleichungen,
Zahlentheorie,
Funktionalgleichungen,
Algebra,
Topologie,
Logik,
Geometrie
Wahlpflichtfach "Operations Research / Stochastik" z.B. aus den Gebieten :
Stochastische Modelle des OR,
Stochastische Optimierung,
Produktionsplanung,
Simulation,
Entscheidungstheorie,
Spieltheorie,
Finanzmathematik,
Versicherungsmathematik
Wahlpflichtfach "Numerik" z.B. aus den Gebieten:
Numerik II,
Optimale Steuerung
Wahlpflichtfach "Informatik" aus den Gebieten:
Praktische/Angewandte, Technische oder Theoretische Informatik,
Wirtschaftsinformatik
Wahlpflichtfach "Wirtschaftswissenschaften" z.B. aus den Gebieten:
Wahlpflichtblock 1 (Schwerpunktfächer)
Aus diesem Block sind vier Fächer (8 SWS) auszuwählen
Entscheidung und Organisation I
Marktforschung
Operations Management I
Personal- und Führungsorganisation
Projektmanagement und Projektplanung I
Unternehmensrechnung II
Wahlpflichtblock 2
Aus diesem Block sind drei Fächer (6 SWS) auszuwählen. Die Liste der möglichen Fächer wird ständig aktualisiert und per Aushang im Institut für Wirtschaftswissenschaften bekannt gegeben.
Entscheidung und Organisation II
Internationales Management
Management Consulting
Moderne Heuristiken in Theorie und Praxis
Projektmanagement und Projektplanung II
Umweltmanagement und –planung
Umweltrechnungswesen
Wissensmanagement
Prüfungsplan Wirtschaftsmathematik
Dieser Plan gibt nur eine schematische Übersicht über die abzulegenden Prüfungen und die zu erbringenden Vorleistungen. Die genauen Prüfungsbedingungen finden sich in der Diplomprüfungsordnung Wirtschaftsmathematik.
Diplomvorprüfung
|
Diplomvorprüfung |
||||||||||
|
|
Analysis |
Lineare |
Stochastik/ |
Informatik |
Wirtschafts- |
Summe |
||||
|
Leistungsnachweise |
Analysis I oder |
Lineare Algebra und
Lineare Algebra und |
Stochastik I Numerik I |
Informatik I oder II und |
|
|
||||
|
|
1 |
2 |
1 |
3 |
|
7 |
||||
|
|
Seminar* |
1 |
||||||||
|
Prüfungen |
Analysis |
Lineare Algebra |
An |
Informatik |
Wirtschafts- |
5 |
||||
* Diese Leistungsnachweise sind keine Vorleistungen für die jeweilige Fachprüfung, sie müssen zum letzten Prüfungsabschnitt vorliegen.
|
Diplomprüfung |
||||||
|
|
Reine |
Operations |
Stochastik/ |
Infor- matik |
Wirtschafts- |
Summe |
|
Leistungsnachweise |
Wahlpflicht |
Operations |
Stochastik
|
Wahlpflicht |
VWL |
|
|
1 |
1 |
2 |
1 |
1 |
6 |
|
|
|
Hauptseminar* |
|
Hauptseminar |
2 |
||
|
|
Studienarbeit, Praktikum oder Projekt* |
1 |
||||
|
Prüfungen |
Reine |
Operations
|
Stochastik |
Informatik |
Wirtschafts- |
5 |
|
Diplomarbeit: |
||||||
* Diese Leistungsnachweise müssen erst zur Meldung zum letzten Prüfungsabschnitt vorliegen.