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Verwaltungshandbuch
Studienordnung Vom 31. März 2004
Studienordnung für den Diplomstudiengang Technomathematik an der Technischen Universität Clausthal, in der Fassung des Beschlusses des Fachbereichs Mathematik und Informatik vom 26. Oktober 2004 (Mitt. TUC 2005, Seite 139)
I. Allgemeines
§ 1 Ziel des Studiums Die
Mathematik hat bei der Erforschung und Anwendung der Naturgesetze seit jeher
eine fundamentale Rolle gespielt: Mathematische Modelle erfassen und
beschreiben naturwissenschaftliche und in zunehmenden Masse auch
betriebliche Prozesse.
§
2
Die formalen Zugangsberechtigungen regelt § 18 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Für ein erfolgreiches Studium sind Kenntnisse der englischen Sprache erforderlich.
§ 3
Studienordnung und Studienplan sind so aufgebaut, dass das Studium in einem Wintersemester beginnt. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Diplomprüfung neun Semester.
§ 4
Der Diplomstudiengang Technomathematik gliedert sich in ein
- Grundstudium (1. bis 4. Semester), das
mit der Diplomvorprüfung endet, und ein
§ 5 Der im Anhang (Anlage 1) aufgeführte Modellstudienplan zeigt eine Möglichkeit auf, wie der Diplomstudiengang Technomathematik sachgerecht und in der vorgesehenen Zeit durchgeführt werden kann. Für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums genügt es in der Regel nicht, die in der Studienordnung bzw. im Studienplan genannten Lehrveranstaltungen zu besuchen: Die Inhalte der Lehrveranstaltungen müssen in selbständiger Arbeit vertieft und durch Literaturstudien ergänzt werden. Für den Studiengang Technomathematik ist eine Studienberatung durch den Fachbereich vorgesehen. Es wird empfohlen, die Fachberatung in folgenden Fällen in Anspruch zu nehmen:
- bei Beginn des Studiums in einem
Sommersemester, Die allgemeine Studienberatung der Hochschule sollte in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:
- vor Beginn des Studiums,
II. Grundstudium (1. bis 4. Semester)
§ 6 Das Grundstudium besteht aus Pflichtlehrveranstaltungen und Wahlpflichtveranstaltungen. Die Lehrveranstaltungen verteilen sich stundenmäßig in Semesterwochenstunden (SWS) gemäß folgender Tabelle auf die einzelnen Gebiete. Dabei ist ein Gesamtumfang von ca. 45 SWS für Mathematik, von ca. 23 SWS für Informatik und ca. 17 SWS für das Anwendungsfach Technik vorgesehen.
*) Die Vorlesungen "Experimentalphysik I" mit 5 SWS und "Technische Thermodynamik I" mit 3 SWS bilden eine sinnvolle Ergänzung dieses Planes als Wahllehrveranstaltungen. Der Anhang (Anlage 1) enthält einen Modellstudienplan.
§ 7
Durch die Diplomvorprüfung soll der Student nachweisen, dass er sich die allgemeinen Fachgrundlagen angeeignet hat, die erforderlich sind, um das weitere Studium mit Erfolg zu betreiben. Die Diplomvorprüfung besteht aus fünf (in der Regel mündlichen) Fachprüfungen in folgenden Prüfungsfächern: 1. Lineare Algebra und Diskrete Strukturen 2. Analysis, 3. Numerik, 4. Informatik, 5. Anwendungsfach Technik (Technische Mechanik). Alle Bestimmungen über diese Prüfung sind der Diplomprüfungsordnung Technomathematik zu entnehmen.
III. Hauptstudium (5. bis 9. Semester)
§ 8
Während des Hauptstudiums vertieft der Student seine im Grundstudium gewonnenen Kenntnisse; er wird dabei bis an aktuelle Forschungsfragen herangeführt. Im Hauptstudium sind Lehrveranstaltungen vorgesehen, deren Gesamtstundenzahl sich gemäß folgender Tabelle auf die einzelnen Fächer verteilt.
Die Lehrveranstaltungen, die zur Mathematik, bzw. Informatik, bzw. Anwendungsfach Technik gehören, finden sich im Anhang (Anlage 2, bzw. Anlage 3, bzw. Anlage 4). Der Anhang (Anlage 1) enthält einen Modellstudienplan.
§ 9
Für die berufliche Tätigkeit können auch
Kenntnisse nützlich sein, die über das Fachstudium hinausgehen. Es wird den
Studierenden empfohlen, dafür das breite Angebot der Hochschule in
Eigeninitiative zu nutzen.
§ 10 Die
Diplomprüfung bildet den Abschluss des Diplomstudienganges Technomathematik.
1. Reine Mathematik, 2. Angewandte Mathematik, 3. Informatik, 4. Anwendungsfach Technik.
Alle Bestimmungen über diese Prüfung sind der Diplomprüfungsordnung Technomathematik zu entnehmen.
IV. Schlussbestimmungen
§ 11 Diese Studienordnung tritt am Tage ihrer hochschulöffentlichen Bekanntgabe in Kraft.
Diplomstudiengang Technomathematik
1)Diese Veranstaltung zählt prüfungs- und stundenmäßig zum Hauptstudium
Das neunte Semester ist Prüfungssemester.
Zeichenerklärung:
Anlage 2 Diplomstudiengang Technomathematik
Lehrveranstaltungen in Mathematik
Grundstudium Pflichtveranstaltungen Analysis I bis
III
12V, 6Ü
Hauptstudium Pflichtveranstaltungen
Numerik
II
4V, 2Ü
Wahlpflichtveranstaltungen Lehrveranstaltungen aus den Gebieten: Grundlagen der Mathematik, Algebra Geometrie Zahlentheorie Topologie Diskrete Mathematik Reelle und Komplexe Analysis Funktionalanalysis Operatortheorie Optimierung Stochastik Numerische Mathematik
Diplomstudiengang Technomathematik
Lehrveranstaltungen in Informatik Grundstudium Pflichtveranstaltungen
Informatik I –
IV 14V,
6Ü
Hauptstudium Wahlpflichtveranstaltungen zu den folgenden beispielhaft genannten Gebieten: Theoretische Informatik Automaten und Sprachtheorie Informations- und Codierungstheorie, Komplexitätstheorie Logik-Programmierung Petri-Netze
Praktische/Angewandte Informatik
Betriebssysteme
Technische Informatik
Rechnertechnologie
Diplomstudiengang Technomathematik
Lehrveranstaltungen im Anwendungsfach Technik
Grundstudium
Hauptstudium Es bestehen folgende Wahlmöglichkeiten:
a) Technische Mechanik
Wahl einer der nachstehenden Vertiefungsrichtungen
Strömungsmechanik -
Strömungsmechanik II Fertigkeitslehre - Kontinuumsmechanik I - Höhere Technische Festigkeitslehre I und II - Ausgewählte Gebiete der Festigkeitslehre
Schwingungslehre - Technische
Schwingungslehre _______________________
b) Maschinenbau
Wahl einer der nachfolgenden Vertiefungsrichtungen
Konstruktion und Gestaltung
- Konstruktionslehre Antriebstechnik
- Mechanische Antriebstechnik
Fertigungsanlagentechnik
- Materialflusstechnik
c) Verfahrenstechnik
Wahl einer der nachstehenden Vertiefungsrichtungen
Mechanische Verfahrenstechnik
Thermische Verfahrenstechnik
- Thermische Trennverfahren
Reaktionstechnik
- Chemische Reaktionstechnik II
(Reaktorauslegung)
Wärmetechnik
- Technische Thermodynamik II
d) Systemtechnik
Vertiefung
e) Elektrotechnik
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