
Studienordnung für den
Studiengang Mathematik
an der Technischen
Universität Clausthal,
Fachbereich Mathematik
und Informatik.
Vom 31. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 259)
Neufassung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Mathematik an der Technischen Universität Clausthal, in der Fassung des Beschlusses des Fachbereichs Mathematik und Informatik vom 31. März 2004
I. Allgemeines
§ 1
Ziel des Studiums
Die Tätigkeitsfelder der Diplom-Mathematikerin bzw. des Diplom-Mathematikers* sind breit gestreut. Mathematiker sind in Industriebetrieben, bei Softwareentwicklern, Banken und Versicherungen, sowie Hochschulen und Forschungsinstitutionen tätig. Neue Berufsbilder und Arbeitsplätze entstanden insbesondere im Zusammenhang mit der stürmischen Entwicklung der elektronischen Datenverarbeitung (EDV). Zum Einsatz kommen dabei Methoden aus vielen mathematischen Disziplinen, wobei Numerik und Stochastik eine besonders prominente Rolle spielen. In der Regel arbeiten Mathematiker im Team, je nach Tätigkeitsfeld zusammen mit Informatikern, Ingenieuren, Volks- und Betriebswirten oder Naturwissenschaftlern.
Das allgemeine Studienziel der wissenschaftlichen Ausbildung für den Beruf des Diplom-Mathematikers ist die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung und Entwicklung mathematischer Methoden. Voraussetzung dafür sind gute und breite Kenntnisse in Reiner und Angewandter Mathematik sowie Grundkenntnisse in der EDV. In einem Teilgebiet der Reinen und Angewandten Mathematik soll der Mathematiker vertiefte Kenntnisse besitzen, die bis an die aktuelle Forschung heranreichen. Darüber hinaus soll er Kenntnisse in einem Anwendungsgebiet der Mathematik haben, wie z.B. in Informatik, in Wirtschaftswissenschaften oder in Physik.
Der Mathematiker soll mathematische Strukturen in unterschiedlichen Anwendungsgebieten erkennen und mathematische Modelle entwerfen können. Er soll in der Lage sein, mathematische Probleme mit effektiven Methoden gegebenenfalls unter Computereinsatz zu bearbeiten. Es wird erwartet, dass er seine Ergebnisse überzeugend präsentieren kann.
Mathematiker sollen fähig sein, sich in neue Problemstellungen und in neue mathematische Disziplinen und Verfahren selbständig einzuarbeiten.
Das Studium soll die Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, auch mit Nichtmathematikern, bei der Lösung mathematischer oder mathematisierbarer Probleme fördern.
*Im Folgenden wird zur Vereinfachung nur noch jeweils die männliche Form verwendet. Alles Weitere gilt als entsprechend auch in weiblicher Form.
§ 2
Studienvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse
Die formalen Zugangsberechtigungen regelt § 37 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Für ein erfolgreiches Studium sind Kenntnisse der englischen Sprache erforderlich.
§ 3
Studienbeginn und Studiendauer
Studienordnung und Studienplan sind so aufgebaut, dass das Studium in einem Wintersemester beginnt.
Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Diplomprüfung neun Semester.
§ 4
Gliederung des Studiums
Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in ein
- Grundstudium (1. bis 4. Semester), das mit der Diplomvorprüfung endet, und ein
- Hauptstudium (5. bis 9. Semester), das mit der Diplomprüfung endet.
§ 5
Modellstudienplan und Studienberatung
Der im Anhang (Anlage 1) aufgeführte Modellstudienplan zeigt eine Möglichkeit auf, wie der Diplomstudiengang Mathematik sachgerecht und in der vorgesehenen Zeit durchgeführt werden kann.
Für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums genügt es in der Regel nicht, die in der Studienordnung bzw. im Studienplan genannten Lehrveranstaltungen zu besuchen: Die Inhalte der Lehrveranstaltungen müssen in selbständiger Arbeit vertieft und durch Literaturstudien ergänzt werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, sich auf die Übungen und Seminare vorzubereiten.
Für den Studiengang Mathematik ist eine Studienberatung durch den Fachbereich vorgesehen. Es wird empfohlen, die Fachberatung in folgenden Fällen in Anspruch zu nehmen:
- bei Beginn des Studiums in einem Sommersemester,
- vor der Wahl von Studienschwerpunkten und des Anwendungsfaches,
- vor der Wahl eines zusätzlichen Anwendungsfaches,
- nach nicht bestandenen Prüfungen,
- bei Studienfach-, Studiengang- oder Hochschulwechsel.
Die allgemeine Studienberatung der Hochschule sollte in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:
- vor Beginn des Studiums,
- vor einem Studium im Ausland.
II. Grundstudium (1. bis 4. Semester)
§ 6
Lehrveranstaltungen im Grundstudium
Die Lehrveranstaltungen verteilen sich stundenmäßig in Semesterwochenstunden (SWS) gemäß folgender Tabelle auf die einzelnen Gebiete. Dabei ist ein Gesamtumfang von ca. 53 SWS für Mathematik und von ca. 31 SWS für das Anwendungsfach vorgesehen.
|
Grundstudium Mathematik |
|||||
|
|
|
Vorlesung SWS |
Übung SWS |
Praktikum SWS |
Summe SWS |
|
Mathematik |
Lineare Algebra und |
9 |
4 |
- |
13 |
|
Analysis I – III |
12 |
6 |
- |
18 |
|
|
Numerik I |
4 |
2 |
- |
6 |
|
|
Stochastik I |
4 |
2 |
- |
6 |
|
|
Wahlpflicht |
6 |
2 |
- |
8 |
|
|
Seminar |
- |
2 |
- |
2 |
|
|
Summe: 53 SWS |
|||||
|
Anwendungs- |
Informatik I – IV |
14 |
6 |
- |
20 |
|
Programmieren I |
- |
3 |
- |
3 |
|
|
Wahlpflicht |
6 |
2 |
- |
8 |
|
|
Summe: 31 SWS |
|||||
|
|
84 |
||||
§ 7
Anwendungsfach
Im Anwendungsfach soll der Student grundlegende Aufgabenstellungen und Vorgehensweisen eines Anwendungsgebietes der Mathematik kennen lernen mit dem Ziel, mathematische Strukturen zu erkennen und mathematische Modelle entwickeln zu können. Der Student wird hier auch die Problematik der Zusammenarbeit mit Nichtmathematikern erfahren.
Vorgesehenes Anwendungsfach ist Informatik.
Davon abweichende Anwendungsfächer sind gemäß der Diplomprüfungsordnung Mathematik genehmigungspflichtig.
§ 8
Diplomvorprüfung
Durch die Diplomvorprüfung soll der Student nachweisen, dass er sich die allgemeinen Fachgrundlagen angeeignet hat, die erforderlich sind, um das weitere Studium mit Erfolg zu betreiben. Die Diplomvorprüfung besteht aus vier mündlichen Fachprüfungen in folgenden Prüfungsfächern.
1. Lineare Algebra und Diskrete Strukturen,
2. Analysis,
3. Angewandte Mathematik (Numerik und Stochastik),
4. Anwendungsfach.
Alle Bestimmungen über diese Prüfung sind der Diplomprüfungsordnung Mathematik zu entnehmen.
III. Hauptstudium (5. bis 9. Semester)
§ 9
Lehrveranstaltungen im Hauptstudium
Während des Hauptstudiums vertieft der Student seine im Grundstudium gewonnenen Kenntnisse und wird dabei bis an aktuelle Forschungsfragen herangeführt. Im Hauptstudium sind Lehrveranstaltungen in Mathematik im Gesamtumfang von ca. 60 SWS vorgesehen. Sie verteilen sich auf etwa je 20 SWS in Reiner bzw. Angewandter Mathematik; die restlichen etwa 20 SWS sollen vom Studierenden im Hinblick auf sein mathematisches Spezialgebiet und zwei Hauptseminare gewählt werden.
Die Ausbildung im Anwendungsfach umfasst im Hauptstudium etwa 20 SWS. Zur Reinen Mathematik, zur Angewandten Mathematik, zum Mathematischen Spezialgebiet bzw. zum Anwendungsfach gehörige Lehrveranstaltungen finden sich im Anhang (Anlage 2 bzw. Anlage 3).
Die Lehrveranstaltungen, die zur Mathematik, bzw. Informatik, bzw. Anwendungsfach Technik gehören, finden sich im Anhang (Anlage 2, bzw. Anlage 3, bzw. Anlage 4). Der Anhang (Anlage 1) enthält einen Modellstudienplan.
§ 10
Wahllehrveranstaltungen
Für die berufliche Tätigkeit einer Mathematikerin oder eines Mathematikers können auch Kenntnisse nützlich sein, die über das Fachstudium hinausgehen. Es wird den Studierenden empfohlen, dafür das breit Angebot der Hochschule in Eigeninitiative zu nutzen.
§ 11
Diplomprüfung
Die Diplomprüfung bildet den Abschluss des Diplomstudienganges Mathematik.
Sie besteht aus der Diplomarbeit sowie aus vier mündlichen Fachprüfungen in folgenden Prüfungsfächern:
1. Reine Mathematik,
2. Angewandte Mathematik,
3. Mathematisches Spezialgebiet,
4. Anwendungsfach.
Alle Bestimmungen über diese Prüfung sind der Diplomprüfungsordnung Mathematik zu entnehmen.
IV. Schlussbestimmungen
§ 12
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage ihrer hochschulöffentlichen Bekanntgabe in Kraft.
Diplomstudiengang Mathematik
|
Mathematik |
||||
|
|
1. Semester WS |
2. Semester SS |
3. Semester WS |
4. Semester SS |
|
Mathematik |
Lineare Algebra und |
Lineare Algebra und |
Lineare Algebra und |
Numerik I |
|
Analysis I |
Analysis II |
Analysis III |
Seminar |
|
|
|
Wahlpflicht |
Stochastik I |
Wahlpflicht |
|
|
Anwendungs- |
Informatik I |
Informatik II |
Informatik III |
Informatik IV |
|
Programmierkurs I |
|
Wahlpflicht |
Wahlpflicht |
|
|
Summe |
12 V, 9 Ü |
14 V, 6 Ü |
16 V, 7 Ü |
13 V, 7 Ü |
Zeichenerklärung:
WS Wintersemester, SS Sommersemester
V Vorlesung, Ü Übung, P Praktikum
4V, 2Ü bedeutet 4 SWS Vorlesungen und 2 SWS Übungen
|
Modellstudienplan (Hauptstudium) |
||||
|
|
5. Semester WS |
6. Semester SS |
7. Semester WS |
8. Semester SS |
|
Mathematik
|
Numerik II |
Angew. Mathem. |
Angew. Mathem. |
Angew. Mathem. |
|
Reine Mathematik |
Reine Mathematik |
Reine Mathematik |
Reine Mathem. |
|
|
Spezialgebiet |
Spezialgebiet |
Spezialgebiet |
Spezialgebiet |
|
|
|
Hauptseminar |
Hauptseminar |
|
|
|
Anwendungs-
|
Wahlpflicht |
Wahlpflicht |
Wahlpflicht |
Wahlpflicht |
(Zeichenerklärung siehe vorhergehende Seite!)
Diplomstudiengang Mathematik
Lehrveranstaltungen in Mathematik
Grundstudium
Pflichtveranstaltungen
|
Analysis I bis III |
12V, |
6Ü |
|
Lineare Algebra und Diskrete Strukturen I-III |
9V, |
4Ü |
|
Numerik I |
4V, |
2Ü |
|
Stochastik I |
4V, |
2Ü |
|
Seminar |
|
2Ü |
Hauptstudium
Pflichtveranstaltungen
|
Numerik II |
4V, |
2Ü |
|
Stochastik II |
4V, |
2Ü |
|
2 Hauptseminare |
|
4Ü |
Wahlpflichtveranstaltungen
Lehrveranstaltungen im Umfang von ca. 44 SWS aus den Gebieten:
Grundlagen der Mathematik
Algebra
Geometrie
Zahlentheorie
Topologie
Diskrete Mathematik
Reelle und Komplexe Analysis
Funktionalanalysis
Operatortheorie
Optimierung
Stochastik
Numerische Mathematik
Diplomstudiengang Mathematik
Lehrveranstaltungen im Anwendungsfach Informatik
Grundstudium
Pflichtveranstaltungen
|
Informatik I – IV |
14V |
6Ü |
|
Programmierkurs I |
|
3V/Ü |
Wahlpflichtveranstaltungen
|
aus dem Bereich der Informatik |
6V, |
2Ü |
Hauptstudium
Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von ca. 20 SWS zu den folgenden beispielhaft genannten Gebieten:
Theoretische Informatik
Automaten und Sprachtheorie
Informations- und Codierungstheorie
Komplexitätstheorie
Logik-Programmierung
Petri-Netze
Praktische/Angewandte Informatik
Betriebssysteme
Datenbanken
Arallelrechner
Wissensverarbeitung
Multimedia-Systeme
Bildverarbeitung
Information-Engineering/Management
Technische Informatik
Rechnertechnologie
Rechnernetze
Mikrorechner
Speichertechnologie
Silicon Compiling
Roboteranwendungen
Modellierung und Simulation dynamischer Systeme
Soft-Computing:
Fuzzy-Logik, Neuronale Netze, Genetische Algorithmen