Förderpreis des Vereins von
Freunden
der Technischen Universität
Clausthal
Vom 14. April 2000 (Mitt. TUC 2002, Seite 277)
Zur Förderung des akademischen Nachwuchses der
Technischen Universität Clausthal stiftet der Verein von Freunden
der Technischen Universität Clausthal einen Förderpreis und gibt
sich dazu folgende Statuten:
1. Der Preis soll für hervorragende Diplomarbeiten und Dissertationen an der Technischen Universität Clausthal verliehen werden. Jährlich werden maximal drei Preise verliehen. Bei Vorliegen von zwei, drei oder weiteren preiswürdigen hervorragenden Diplomarbeiten und Dissertationen ist zumindest eine Diplomarbeit auszuzeichnen. Bei Vorliegen von drei oder weiteren preiswürdigen hervorragenden Diplomarbeiten und Dissertationen werden entweder maximal zwei Diplomarbeiten und eine Dissertation oder maximal zwei Dissertationen und eine Diplomarbeit ausgezeichnet.
Die Auszeichnungen werden mit je DM 4.000,00 dotiert.
Die Verleihung des Preises erfolgt jährlich
einmal durch den Verein von Freunden der Technischen Universität Clausthal
und soll in den Jahren, in denen eine Mitgliedersammlung durchgeführt
wird, mit dieser Versammlung verbunden werden.
2. Die Ausschreibung des Förderkreises erfolgt
am 1. Werktag im März eines jeden Jahres im Namen des Kuratoriums
durch den Rektor in Form eines Rundschreibens unter Beifügung einer
ausreichenden Anzahl von Vordrucken gemäß Anlage
an alle Professoren der Technischen Universität Clausthal.
3. Vorschlagsberechtigt für die Auszeichnung sind die Professoren der Technischen Universität Clausthal.
Die an das Kuratorium zu richtenden Vorschläge
müssen bei der Geschäftsstelle des Vereins von Freunden der Technischen
Universität Clausthal bis 12.00 Uhr mittags am 1. Werktag des Monats
Mai eingegangen sein.
Den Vorschlägen ist die Einverständniserklärung
des Verfassers mit der Teilnahme seiner Arbeit an dem Ausschreibungsverfahren
zu den Bedingungen dieses Status beizufügen.
Der Verfasser hat hierbei schriftlich zu versichern,
dass die Arbeit an keiner anderen Ausschreibung
teilnimmt und teilnehmen wird, oder anzugeben, zu welcher/welchen weiteren
Ausschreibung/Ausschreibungen die Arbeit eingereicht ist oder eingereicht
wird.
4. Die Arbeiten müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
5. Die Entscheidung über die Zulassung
und die Bewertung der Arbeiten und die Zuerkennung des Preises obliegt
einem Kuratorium, dem der Vorsitzer, der 1. stellvertretende Vorsitzer
und der Schatzmeister des Vereins von Freunden der Technischen Universität
Clausthal, der Rektor, der Prorektor sowie die Vorsitzenden der Fakultäten
I und II der Technischen Universität Clausthal angehören.
Die Kuratoriumsmitglieder aus dem Vorstand des Vereins von Freunden der Technischen Universität Clausthal können ein anderes Mitglied des Vorstandes dieses Vereins schriftlich mit der Vertretung beauftragen.
Die Entscheidungen sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Entscheidung über die Auszeichnungen soll bis zum 15. Juli eines jeden Jahres erfolgen.
Falls nur eine oder keine Arbeit eingereicht wird oder nur eine oder keine der eingereichten Arbeiten als preiswürdig anerkannt wird, verfällt insoweit der Preis für das betreffende Jahr.
6. Der Verein von Freunden der Technischen Universität Clausthal ist berechtigt, zum jeweils nächsten Ausschreibungstermin die Verleihungsbestimmungen zu ändern oder zu ergänzen.