Ehrungsordnung
der Technischen Universität
Clausthal
für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im technischen Dienst und im Verwaltungsdienst
Beschluss des Senats vom 25. Juni 2002 und Beschluss des Personalrates vom 23. Mai 2002 (Mitt. TUC 2002, Seite 229).
Für herausragende Leistungen und besondere Verdienste
ehrt die Technische Universität Clausthal ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im technischen Dienst und im Verwaltungsdienst nach folgender
Ordnung:
§ 1 Auswahlkriterien
Die Ehrung erfolgt für herausragende Leistungen und besondere Dienste im Zusammenhang mit der Tätigkeit an der Technischen Universität Clausthal. Als solche herausragenden Leistungen gelten insbesondere:
§ 2 Verfahren
(1) Die Entscheidung über die Ehrung treffen Senat und Personalrat durch übereinstimmende Beschlüsse.
(2) Antragsrecht im Senat haben die stimmberechtigten Mitglieder, die Mitglieder mit beratender Stimme, die Mitglieder der Hochschulleitung, die Dekane und die Leitungen der Hochschuleinrichtungen. Antragsrecht für den Personalrat haben dessen Mitglieder und die Mitglieder der Hochschulleitung.
(3) Der Antrag ist schriftlich zu stellen und mit einer Begründung zu versehen.
(4) Die Anzahl der Ehrungen ist auf höchstens
zwei pro Jahr beschränkt.
§ 3 Verleihung
Die Ehrung erfolgt durch Verleihung des Ehrentellers
der Technischen Universität Clausthal gemeinsam durch die Hochschulleitung
und den Personalrat jährlich im Rahmen einer akademischen Feier.