Beteiligung niedersächsischer Hochschulen an Forschungsförderprogrammen
der EU und anderer Förderungseinrichtungen;

Finanzierung von Reisen anlässlich der Vorbereitung von Förderanträgen
 
 

Rundschreiben des Rektors vom 27. Dezember 1999




Bezug / Anlage: Runderlass des MWK vom 7. Dezember 1999 – 25 A.5-76 250/4-5/92 -
 
 

Mit dem Bezugserlass hat das MWK seine Richtlinien über die Beteiligung niedersächsischer Hochschulen an Forschungsförderprogrammen der EU und anderer Förderungseinrichtungen bekanntgegeben. Ich bitte um Kenntnisnahme. Etwaige Anträge an das für die Technische Universität Clausthal zuständige Europa-Büro Südniedersachsen sollten auf dem Dienstweg gestellt werden.
 


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Letzte Änderung 08. Mai 2000  - I. Neuse