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Der Hochschulrat ist neben dem Präsidium und dem Senat ein zentrales Organ der Technischen Universität Clausthal. Der Hochschulrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen fünf im Einvernehmen mit dem Senat und vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur bestellt werde, eines vom Senat gewählt wird und eines eine Vertreterin oder ein Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur ist. Der Hochschulrat ist ehrenamtlich tätig und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Zu seinen Aufgaben zählt, das Präsidium und den Senat zu beraten, Stellung zu nehmen zu den Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen, den Entwürfen von Zielvereinbarungen, den Vorschlägen des Senats zur Ernennung oder Bestellung von Präsidiumsmitgliedern und den Vorschlag des Senats zu Entlassung von Präsidiumsmitgliedern zu bestätigen. Die Amtszeit der sieben Mitglieder beträgt vier Jahre; eine erneute Bestellung ist einmal zulässig. Mitglieder des Hochschulrates
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